Miete von 2 verschiedenen Konten abziehen lassen?
Eine Freundin und ich sind zum Studium in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Im Mietvertrag stehen wir beide als Hauptmieter drinnen. Die Miete wird, aber nur von meinem Konto abgezogen und meine Freundin zahlt mir ihren Mietanteil. Leider verstehen wir uns jetzt nicht mehr so gut und ich bekomme das Geld nie pünktlich und muss immer mehrmals darum bitten. Könnte man den Vermieter fragen, ob er die Miete durch 2 teilt und von jedem die Hälfte abzieht, anstatt nur von einer Person? Würde der Vermieter so einer Änderung zustimmen, wenn alle Mieter damit einverstanden sind?
5 Antworten
Fragen kann man - aber der Vermieter wird dem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zustimmen. Warum sollte er auch? Eure privaten Befindlichkeiten untereinander gehen ihn nichts an und interessieren ihn auch nicht.Ihr haftet eh gesamtschuldnerisch, das ändert sich auch nicht, wenn er die Miete von zwei Konten einziehen würde. Bitte deine Mitbewohnerin einen Dauerauftrag einzurichten.
Fragen kann man den Vermieter natuerlich. Wahrscheinlich wird der sich aber nicht auf einen solchen Bloedsinn einlassen. An der gemeinschaftlichen Haftung wuerde das jedoch nichts aendern (der Vermieter kann sich aussuchen, von welchem der gemeinsam haftenden Mieter er sich die volle Miete holt).
Fragen kannst, er wird sich nicht drauf einlassen. Zumal: Ihr haftet gesamtschuldnerisch. Da legt der sich niemals fest, wem er die Miete abfordern kann/darf.
Fragen kannst du, aber ich wäre sehr überrascht, wenn er dem zustimmen würde. Es ist für ihn mehr Aufwand. Und warum soll er eure Probleme lösen? Ihr haftet gesamtschuldnerisch, d. h., er kann sich aussuchen, von wen er die Miete fordert,
Das interessiert den VM nicht. Er will seine Miete bis zum 3. auf sein Konto haben. Von wem- ist egal..
von mir aus- ändert aber nichts an der VM Einstellung..
Es gibt Vermieter, die (wie du) tatsächlich fordern, dass die Miete bis 3. Kalendertag auf ihrem Konto sein muss. Ich wollte lediglich drauf hinweisen, dass solche Klausel auf der Grundlage geltendem Rechts unwirksam ist / wäre.
Natürlich ändert das nichts daran, dass dem Vermieter überlassen ist, wen er letzten Endes auf Zahlung verklagt.
Da es einen gemeinsamen Mietvertrag gibt, wird er sich auf Splittung der Zahlungspflicht einlassen. Das wäre u. U. zu seinem Nachteil.
Das könnte er wollen, muss aber der Mieter nicht müssen. Er muss bis 3. WT die Miete anweisen, das ist was ganz Anderes. Dann könnte die Miete durchaus 3 bis 5 (Kalender-)Tage später auf dem Konto sein.