Kindesunterhalt steuerlich absetzbar, Kind lebt bei Mutter?

4 Antworten

Entgegen deiner Annahme erhält dein Partner sehr wohl seinen hälftigen Anteil am Kindergeld. Beim Unterhalt gibt es einen Unterhaltsbetrag und einen Zahlbetrag, in letzterem ist das hälftige Kindergeld bereits in Abzug gebracht. Er zahlt nur den Zahlbetrag, also den um das hälftige Kindergeld reduzierte Unterhaltsbetrag. 

Und deshalb ist der Kindesunterhalt auch nicht absetzbar, denn dies ist nur möglich, wenn man eben sein Kind unterstützt, aber dafür keinen Freibetrag/Kindergeld mehr erhält. Also meistens ältere Kinder (über 24), deren Studium etwas länger in Anspruch nimmt. 

Auch die 14 tägige Verköstigung ist nicht absetzbar, er tut das ja nicht aus dienstlichen, sondern rein privaten Gründen. 

Doch, er bekommt Kindergeld. Der Einfachheit halber wird es aber komplett an die Mutter augezahlt und er zahlt weniger Unterhalt. 

Absetzen kann er das selbstverständlich nicht - das können "intakte" Familien ja auch nicht.

Realsplitting betrifft den Unterhalt an den Ex-Ehepartner.

mal anders gefragt warum sollte der Staat sprich wir ihn dabei unterstützen für sein Kind aufzukommen ? Erst ein Kind in die Welt setzen und dann erwarten dass die Öffentlichkeit neben dem Kindergeld auch noch Kindesunterhalt mitfinanziert.

Punkt 1 nein kann er nicht von Steuer absetzen

mandypfeiffer 
Beitragsersteller
 21.05.2017, 22:55

er zahlt für sein Kind Unterhalt an seine ex bei der das Kind lebt, er bekommt kein Kindergeld, das bekommt Mutter

ErsterSchnee  21.05.2017, 23:19
@mandypfeiffer

Deshalb zahlt er weniger Unterhalt... Das ist in den Tabellen schon berücksichtigt. 

Nein. Schließlich bekommt er einen Kinderfreibetrag bei der Setuer.