Kindesunterhalt steuerlich absetzbar, Kind lebt bei Mutter?
Oh habe da mal eine Frage.
Mein Partner hat mit seiner exfreundin ( nicht verheiratet gewesen)ein 9 Jähriges Kind,getrennt seit 8 Jahren, Kind lebt bei Mutter und sie bekommt monatlichlich Unterhalt laut Düsseldorfer tabelledas Kindergeld. Sie bekommt hartz 4 und macht keine steuererklärung. Das Kind ist aller 14 Tage bei seinem Vater und er erhält auch von der kindsmutter keine Geld für verpflegung und auch keine Hälfte vom Kindergeld oder überhaupt Kindergeld
Die Frage kann mein partner die Unterhaltszahlung von der Steuer absetzten ? Denn dem realsplitting würde sie nie zustimmen,da Verhältnisse der beiden nicht prickelnd ist und sie nur angst hat er könnte was bekommen Weil alles was ich dazu bisher im Internet find ist nicht aussenden denn überall steht was anders. Einmal ja , dann einmal Nein wenn ein partner Kindergeld bekommt, aber er bekommt ja kein Kindergeld und sie macht ja keine steuererklärung.
Und noch eine frage gibt es eine Möglichkeit der verpflegungsaufwand für sein Kind an den 2,5 Tagen am Wochenende steuerlich abzusetzen?
4 Antworten
Entgegen deiner Annahme erhält dein Partner sehr wohl seinen hälftigen Anteil am Kindergeld. Beim Unterhalt gibt es einen Unterhaltsbetrag und einen Zahlbetrag, in letzterem ist das hälftige Kindergeld bereits in Abzug gebracht. Er zahlt nur den Zahlbetrag, also den um das hälftige Kindergeld reduzierte Unterhaltsbetrag.
Und deshalb ist der Kindesunterhalt auch nicht absetzbar, denn dies ist nur möglich, wenn man eben sein Kind unterstützt, aber dafür keinen Freibetrag/Kindergeld mehr erhält. Also meistens ältere Kinder (über 24), deren Studium etwas länger in Anspruch nimmt.
Auch die 14 tägige Verköstigung ist nicht absetzbar, er tut das ja nicht aus dienstlichen, sondern rein privaten Gründen.
Doch, er bekommt Kindergeld. Der Einfachheit halber wird es aber komplett an die Mutter augezahlt und er zahlt weniger Unterhalt.
Absetzen kann er das selbstverständlich nicht - das können "intakte" Familien ja auch nicht.
Realsplitting betrifft den Unterhalt an den Ex-Ehepartner.
mal anders gefragt warum sollte der Staat sprich wir ihn dabei unterstützen für sein Kind aufzukommen ? Erst ein Kind in die Welt setzen und dann erwarten dass die Öffentlichkeit neben dem Kindergeld auch noch Kindesunterhalt mitfinanziert.
Punkt 1 nein kann er nicht von Steuer absetzen
Deshalb zahlt er weniger Unterhalt... Das ist in den Tabellen schon berücksichtigt.
Nein. Schließlich bekommt er einen Kinderfreibetrag bei der Setuer.
er zahlt für sein Kind Unterhalt an seine ex bei der das Kind lebt, er bekommt kein Kindergeld, das bekommt Mutter