Unterhaltsvorschuss wurde abgelehnt kann ich ihn nochmal beantragen?
Mein Freund haben eine Tochter leben aber getrennt im Moment. Da ich noch in elternzeit bin und keinen Kindergartenplatz habe bin ich noch auf das Jobcenter angewiesen. Diese wollten dass ich einen Antrag auf Unterhalt/Unterhaltsvorschuss stelle. Das will mein Freund natürlich nicht da wir ja noch zusammen sind und er sein Kind täglich sieht.
Jetzt habe ich bei dem Antrag angegeben, dass wir uns die gesamten Kosten teilen und er Bar Unterhalt leistet, was eigentlich nicht stimmt. Er zahlt keinen Cent für unser kind außer an Weihnachten Geburtstagen weil er sagt ich bekomme ja Kindergeld.
Wenn ich mich von meinen Freund mal trennen wollen würde, könnte ich dann erneut einen Antrag stellen obwohl er schon mal abgelehnt worden ist?
3 Antworten
Dein Antrag wurde ggf.nur durch deine falschen Angaben abgelehnt, also das er Barunterhalt zahlt, obwohl dies gar nicht zutrifft, dann steht dir natürlich auch kein Unterhaltsvorschuss zu.
Was steht denn genau im Ablehnungsbescheid vom Jugendamt ?
Das Jobcenter möchte natürlich einen Nachweis haben, sollte da z.B. in der Ablehnung stehen das er wegen geleisteten Unterhaltszahlungen abgelehnt wurde, dann möchten sie von dir auch Nachweise über die Höhe des gezahlten Unterhalts haben.
Damit geben sie sich aber nicht zufrieden, er muss auch nachweisen was er an Einkommen hat und das nicht nur beim Jugendamt, sondern auch beim Jobcenter.
Du solltest also erneut einen Antrag stellen und da korrekte Angaben machen, sollte der Antrag dann trotzdem abgelehnt werden, dann muss das Jobcenter einen nachrangigen Leistungsanspruch deines Kindes prüfen.
Danke dir für deinen Stern !
wenn er barunterhalt leistet, dann benötigst du selbstverständlich keinen unterhaltsvorschuss. wenn er betreuungsleistungen erbringt täglich und täglich umgang hat, dann benötigst du keinen unterhalt und bekommst diesen auch nicht.
hast du falsche angaben gemacht, dann ist das dein problem. dein freund muss also seinen barunterhalt entsprechend seines einkommens leisten und das jc wird die überzahlten leistungen von dir zurückverlangen.
Du kannst den Antrag nochmal abgeben. Er wird dann aufgefordert sein Einkommen nachzuweisen und Unterhalt zu zahlen.
Im übrigen ist das jetzt, da du Leistungen vom Jobcenter möchtest, auch keine "vielleicht-Option" mehr! Du bekommst nämlich weniger Geld von denen bzw. vom Steuerzahler... Also stelle den Antrag nochmals!