Zusammenziehen muss Arbeitslose Freundin Krankenversicherung selber zahlen?

4 Antworten

Jetzt die Frage Wie werden die beiden Krankenversichert

Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft, heißt euer gemeinsames Einkommen wird auf den Bedarf angerechnet.

Reicht das Einkommen nicht aus den Bedarf zu decken, kann aufstockende Leistung nach SGB II  beantragt werden (ich verweise ausdrücklich auf § 26).

Bezug von Leistungen nach SGB II löst Versicherungspflicht in der GKV aus, sofern nicht vorher eine private Krankenvollversicherung vorlag.

Die Kinder können familienversichert werden.

Solltest du so viel verdienen, dass gar kein Anspruch besteht, muss sie tatsächlich selber einen Beitrag zahlen als freiwilliges Mitglied. Die Kinder sind trotzdem familienversichert.

Wenn ihr heiratet, hat sich das Problem auch erledigt.

digga82 
Beitragsersteller
 23.07.2016, 13:36

Dann müssen wir wohl selber zahlen  da mein Einkommen und  das Kindergeld ect. Weit über 1950 Euro kommen 

kevin1905  23.07.2016, 17:09
@digga82

Dann tun die 170,- € für deine Partnerin aber auch nicht weh, oder?

Es kommt darauf an, was du verdienst.

Mit einem gemeinsamen Kind bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. es ist durchaus möglich, dass ihr ZUSAMMEN aufstockend AlG 2 beantragen könnt/müsst.

Dann seid ihr auch alle zusammen krankenversichert.

 Gibt es noch andere Wege ?

Ja - heirate die Mutter deines Sohnes!

Wenn du in der GKV versichert bist, kommt sie dann in deine Familienversicherung, da sie ja keine Einkünfte hat.

digga82 
Beitragsersteller
 23.07.2016, 16:05

Wenn wir heiraten was wir  geplant ist ... wie versichere ich dann ihren Sohn wenn ich in nicht adoptiere

können die nicht auf dich versichert sein ? also dass du hauptversichte bist und rest auf deinen Namen nebenversichert ist (sorry aber bissle eklig erklärt. frag am besten um professionelle Beratung bei deiner Krankenversicherung dann hast dus sicherer, die unterstützen einen neutral

kevin1905  23.07.2016, 13:27

In der Familienversicherung (§ 10 SGB V) können Ehepartner ohne eigenes Einkommen > 415,- € p.M. mitversichert werden.

Dies setzt eine Hochzeit voraus.

Apolon  23.07.2016, 15:53

 sorry aber bissle eklig erklärt.

Nicht nur das, es ist auch noch falsch!

WasGehtAbLeute  23.07.2016, 15:56
@Apolon

echt super, hab somit was neues dazu gelernt ;)

digga82 
Beitragsersteller
 23.07.2016, 13:10

Ich habe da ja angerufen  und mir wurde gesagt das sie sich selber versichern müsse   ... bzw der 7 jährige  könnte auchbüber seinen  leiblichen Vater versichert werden aber  das  möchten wir Nicht er da er sich sonst auch keinerlei Interesse an ihm zeigt 😯

WasGehtAbLeute  23.07.2016, 13:20
@digga82

Ich glaub entweder müsst ihr verheiratet sein oder ihr holt euch eine andere KK 

ixh glaub bei der GEK und BKK sei es kein Problem, versuch mal dort nachzufragen

oder ihr wohnt zusammen aber deine Freundin ist trotzdem in einen anderen Haushalt angemeldet, so würde sie trotzdem Harz 4 bekommen und ihr hättet so finanziell keine Probleme 

kevin1905  23.07.2016, 13:27
@WasGehtAbLeute

Für alles Kassen gilt das gleiche SGB V!

Apolon  23.07.2016, 15:51
@WasGehtAbLeute

 

oder ihr holt euch eine andere KK 

ixh glaub bei der GEK und BKK sei es kein Problem, versuch mal dort nachzufragen

Wo hast du denn diese Schauermärchen gelesen???