Zusammenziehen muss Arbeitslose Freundin Krankenversicherung selber zahlen?
Wo Fang ich an .... also
Meine Freundin und ich haben einen Sohn zusammen wir wollen im Oktober zusammenziehen sie hat noch einen Sohn 7 Jahre sie is zz arbeitslos und bekommt Harz 4
Ich gehe arbeiten
Jetzt die Frage Wie werden die beiden Krankenversichert
Also mein leiblicher Sohn über mich
Aber sie und ihr Sohn haben dann ja kein Einkommen ausser Kindergeld und kindesunterhalt
Mir wurde gesagt das man die beiden dann extra versichern müsste und alles selber zahlt
Gibt es noch andere Wege ?
4 Antworten
Jetzt die Frage Wie werden die beiden Krankenversichert
Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft, heißt euer gemeinsames Einkommen wird auf den Bedarf angerechnet.
Reicht das Einkommen nicht aus den Bedarf zu decken, kann aufstockende Leistung nach SGB II beantragt werden (ich verweise ausdrücklich auf § 26).
Bezug von Leistungen nach SGB II löst Versicherungspflicht in der GKV aus, sofern nicht vorher eine private Krankenvollversicherung vorlag.
Die Kinder können familienversichert werden.
Solltest du so viel verdienen, dass gar kein Anspruch besteht, muss sie tatsächlich selber einen Beitrag zahlen als freiwilliges Mitglied. Die Kinder sind trotzdem familienversichert.
Wenn ihr heiratet, hat sich das Problem auch erledigt.
Dann tun die 170,- € für deine Partnerin aber auch nicht weh, oder?
Es kommt darauf an, was du verdienst.
Mit einem gemeinsamen Kind bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. es ist durchaus möglich, dass ihr ZUSAMMEN aufstockend AlG 2 beantragen könnt/müsst.
Dann seid ihr auch alle zusammen krankenversichert.
Gibt es noch andere Wege ?
Ja - heirate die Mutter deines Sohnes!
Wenn du in der GKV versichert bist, kommt sie dann in deine Familienversicherung, da sie ja keine Einkünfte hat.
Wenn wir heiraten was wir geplant ist ... wie versichere ich dann ihren Sohn wenn ich in nicht adoptiere
können die nicht auf dich versichert sein ? also dass du hauptversichte bist und rest auf deinen Namen nebenversichert ist (sorry aber bissle eklig erklärt. frag am besten um professionelle Beratung bei deiner Krankenversicherung dann hast dus sicherer, die unterstützen einen neutral
In der Familienversicherung (§ 10 SGB V) können Ehepartner ohne eigenes Einkommen > 415,- € p.M. mitversichert werden.
Dies setzt eine Hochzeit voraus.
sorry aber bissle eklig erklärt.
Nicht nur das, es ist auch noch falsch!
echt super, hab somit was neues dazu gelernt ;)
Ich habe da ja angerufen und mir wurde gesagt das sie sich selber versichern müsse ... bzw der 7 jährige könnte auchbüber seinen leiblichen Vater versichert werden aber das möchten wir Nicht er da er sich sonst auch keinerlei Interesse an ihm zeigt 😯
Ich glaub entweder müsst ihr verheiratet sein oder ihr holt euch eine andere KK
ixh glaub bei der GEK und BKK sei es kein Problem, versuch mal dort nachzufragen
oder ihr wohnt zusammen aber deine Freundin ist trotzdem in einen anderen Haushalt angemeldet, so würde sie trotzdem Harz 4 bekommen und ihr hättet so finanziell keine Probleme
Für alles Kassen gilt das gleiche SGB V!
oder ihr holt euch eine andere KK
ixh glaub bei der GEK und BKK sei es kein Problem, versuch mal dort nachzufragen
Wo hast du denn diese Schauermärchen gelesen???
Dann müssen wir wohl selber zahlen da mein Einkommen und das Kindergeld ect. Weit über 1950 Euro kommen