Unterhaltsdifferenz nachzahlen?

2 Antworten

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Erstmal alles Gute für dich und deinen Sohn!

Es gilt allgemein die Regel: Warst du am Fordern von Unterhalt gehindert, darfst du ihn rückwirkend nachfordern. Hier ist dies der Fall. Du konntest keinen Unterhalt fordern, solange er offiziell nicht der Vater ist.

Schau mal hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/1613.html

(1) Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist. Der Unterhalt wird ab dem Ersten des Monats, in den die bezeichneten Ereignisse fallen, geschuldet, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt bestanden hat.

(2) Der Berechtigte kann für die Vergangenheit ohne die Einschränkung des Absatzes 1 Erfüllung verlangen 1. wegen eines unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarfs (Sonderbedarf); nach Ablauf eines Jahres seit seiner Entstehung kann dieser Anspruch nur geltend gemacht werden, wenn vorher der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Anspruch rechtshängig geworden ist; 2. für den Zeitraum, in dem er a) aus rechtlichen Gründen oder b) aus tatsächlichen Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen fallen, an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war.

Hier greift Absatz 2 Satz 2 a). Du warst aus rechtlichen Gründen gehindert, da er nicht offiziell der Vater ist, also darfst du, wenn die Vaterschaft festgestellt ist, rückwirkend Unterhalt einfordern. Du oder die Beistandschaft wird ihn dazu zwingen einen Unterhaltstitel über seine Unterhaltsverpflichtung auszustellen. Geht er dem nicht nach, wird er vor Gericht dazu gezwungen. Liegt der Unterhaltstitel vor, kann auch gegen seinen Willen der Unterhalt gepfändet werden.

Er schuldet auch DIR Unterhalt, nicht nur dem Kind. Um den wird sich aber die Beistandschaft nicht kümmern, das musst du selbst machen. Deswegen rate ich dir: Schreib ihm, dass du ihn dazu aufforderst die Vaterschaft anzuerkennen und auch Unterhalt für dich zu zahlen. Er soll dazu seine Einkommensnachweise offenlegen. Mach das noch heute und schick es per Einschreiben ab. Er muss nämlich dann ab dem Monat, in dem du die Forderung gestellt hast, auch rückwirkend zahlen (schau dir dazu Absatz 1 des Zitats an).

Also: Lass die Beistandschaft die Vaterschaft feststellen, den Kindesunterhalt titulieren und pfänden. Da das eine Zeit dauern kann, bekommst du Unterhaltsvorschuss.

Gleichzeitig schreibst du ihn an, dass du Betreuungsunterhalt für dich haben möchtest und er deswegen Einkommensnachweise schicken soll. Ist die Vaterschaft festgestellt, und er ist dem noch nicht nachgegangen, nimm dir einen guten Anwalt (wenn du zu wenig Einkommen hast stehen die Chancen gut dass dir Prozesskostenhilfe zusteht) und klag den Betreuungsunterhalt auch noch ein!

Außerdem schuldet er dir eine Erstausstattungspauschale in Höhe von 1000 Euro.

Alles vorausgesetzt natürlich, dass er zahlungsfähig ist. Der Kindesunterhalt hat hier Vorrang, wenn er den gerade so zahlen kann und danach kein Geld mehr hat, muss er dir keinen Betreuungsunterhalt zahlen.

Ganz ehrlich, wenn er sich so um das Vatersein drückt, würde ich alle Ansprüche geltend machen, die du geltend machen kannst!

Ich wünsche dir viel Erfolg!

annaoasi 
Beitragsersteller
 22.03.2014, 14:27

Wow okay Vielen Dank

Und wie mach ich das mit dem Betreuungsunterhalt ich schreib einfach nen Brief per Einschreiben wo drinsteht ich möchte Betreuungsunterhalt und er soll mir seine Einkommensauskünfte zuschicken? Und die Quittung mit Kopie heb ich auf oder wie? Weil da könnte ja.auch was anderes drin stehen in dem Einschreiben wenn ich ihm das schick? Er ist ne ganz ne linke Ratte leider der dreht und wendet alles zu seinen Gunsten...

Und was mach ich dann mit den Auskünften wenn ich sie hab? Wo muss ich die abgeben oder das beantragen?

Und wo muss ich die 1000 € beantragen? Danke danke

MaxNovaes  22.03.2014, 15:40
@annaoasi

Ja, so könntest du das machen. Die 1000 Euro forderst du auch direkt von ihm.

Ich verstehe aber deine Sorgen und wenn er so drauf ist, denke ich ganz ehrlich, ich glaube es ist das beste wenn du dich von einem Anwalt oder einer Anwältin ausführlich beraten lässt. Du kannst dafür auch Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht in Anspruch nehmen: http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Prozesskostenhilfe_-_Verfahrenskostenhilfe/beratungshilfe_1010.php

Außerdem hast du, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, wahrscheinlich Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Es gibt soviele Hilfestellen für alleinerziehende Mütter, die durch exakt dasselbe Theater gehen mussten wie du jetzt. Du bist NICHT alleine. :-)

Informier dich, welche Anwälte/innen in deinem Umfeld zu empfehlen sind.

Wenn der Anwalt für dich die Aufforderung losschickt, die Einkommensnachweise einzureichen, hast du dann auch gleich einen richtigen Beweis, dass du ihn dazu aufgefordert hast (der Anwalt ist praktisch dein Zeuge). Der Anwalt kann dann auch für dich den Betreuungsunterhalt berechnen (spätestens dafür brauchst du einen Anwalt, weil das nicht wirklich leicht ist) und er kann den Erzeuger dazu auffordern den Betreuungs-Unterhaltstitel zu unterschreiben.

Wichtig ist aber, dass du dem Anwalt sagst, dass du bereits eine Beistandschaft eingerichtet hast, denn die ist sozusagen der Anwalt fürs Kind und da darf sich dein Anwalt - solange du die Beistandschaft bestehen lässt - nicht einmischen, er darf sich also momentan nur um DEINE Ansprüche (sprich Betreuungsunterhalt) kümmern. Merkst du, dass die Beistandschaft unfähig ist und dein Anwalt(in) echt gut, kannst du immer noch die Beistandschaft kündigen und deinen Anwalt mit allem beauftragen.

Ich möchte dir gleich ehrlich sagen, leicht wird das nicht und der Ausgang hängt vom Anwalt, der Beistandschaft (bei Kindesunterhalt), dem Richter, usw ab. Es kann sein, dass du Pech hast und an einen unfähigen Anwalt/Beistandschaft kommst und der Erzeuger sich durchmogelt, es kann aber auch genauso gut sein, dass deine Anwältin dem Erzeuger ordentlich Feuer unterm Hintern macht und er keine Chance hat. Ich würde aber nicht den Kopf hängen lassen und einfach aufgeben, denn genau darauf setzt er und das schaffen viel zu viele Erzeuger, weil die Mütter einfach aufgeben!

Weißt du wieviel er verdient? Er hat einen Anspruch auf Selbstbehalt (derzeit glaube ich so ca 1000 Euro mtl., bei Arbeitslosen deutlich weniger), die ihm zum Leben bleiben müssen, alles darüber geht zuerst für Kindesunterhalt drauf, und dann für Betreuungsunterhalt. Verdient er z.B. gerade mal so 1200 Euro, kannst du sehr wahrscheinlich den Betreuungsunterhalt vergessen, da nach Abzug des Kindesunterhalts nichts mehr über dem Selbstbehalt übrig bleibt. In diesem Fall kannst du abwägen, ob du wirklich Kosten für einen Anwalt ausgeben möchtest, wenn sowieso nichts bei rauskommen würde. Aber auch hier: versuch dich kostenlos beraten zu lassen!

Es gibt "Väter" die meinen einfach ihren Job zu kündigen, von Sozialhilfe zu leben und dann unter den Selbstbehalt zu fallen, um keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen. Deswegen gibt es die sogenannte "gesteigerte Erwerbsobliegenheit", das heißt, er MUSS sich einen Job suchen und wenn der nicht reicht auch einen Nebenjob, um zumindest den Mindesunterhalt bestreiten zu können. Von ihm ist z.B. zu erwarten auch als Putzkraft oder an einer Tankstelle zu arbeiten, um mehr Geld ranzuschaffen. Macht er das nicht, können ihm vom Richter fiktive Einkünfte angerechnet werden, so als würde er in Vollzeit arbeiten, und danach wird der Unterhalt berechnet. Auch hier hängt es vom Richter ab, was ihn erwartet. Es gibt Richter, die sagen, sorry, er hat keine Arbeit also muss er nicht zahlen, und es gibt Richter, die da recht streng sind und den Unterhalt so berechnen, als würde er einer Vollzeitstelle und am Wochenende einem Nebenjob nachgehen.

Ganz wichtig, lass dich nicht einschüchtern und mach ihm klar, dass du das nicht mit dir machen lässt! Wenn er knapp bei Kasse ist, hatte er die Chance das vernünftig mit dir anzugehen, dich zu unterstützen und gemeinsam mit dir eine Lösung zu finden. Das hat er jetzt verspielt.

Wenn die Beistandschaft die Vaterschaft vor Gericht festgestellt hat, lass dir einen Unterhaltstitel erwirken und dann pfände sein Gehalt oder Konto bis er dir jeden Cent gezahlt hat, der dir zusteht. Mach der Beistandschaft freundlich klar, dass dir das wichtig ist.

Wenn er dir Betreuungsunterhalt zahlen muss, erwirke auch dafür einen Unterhaltstitel und wenn er nicht zahlt oder unvollständig oder zu spät und Spielchen mit dir treibt, sofort pfänden. Die Kosten für die Pfändung trägt nämlich er und du kannst sie dann dauerhaft laufen lassen und dann wird er sich zweimal überlegen, ob er weiter Spielchen mit dir treibt!

Hat dir das ein wenig geholfen? Wenn du noch Fragen hast, helf ich dir gerne, ich bin aber da auch nur ein "Laie". Deswegen lass dich bitte gut beraten! UND GEB NICHT AUF! :)

Der Unterhalt richtet sich nach SEINEM Einkommen. Wenn er zahlen muss, wird das danach festgelegt. Den Unterhaltsvorschuss muss er dann selbstverständlich auch zurück zahlen. Diese Verpflichtung ist dann aber nachrangig zum aktuellen Unterhalt.