Unterschied zwischen Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsbeistandschaft?

7 Antworten

Den Unterhaltsvorschuss bekommst du wenn du nicht mit dem Kindsvater zusammen bist bzw.lebst und er keinen Unterhalt von min.dem Unterhaltsvorschuss zahlt bzw.zahlen kann, dann würdest du entweder den vollen Unterhaltsvorschuss je Altersstufe des Kindes bekommen oder dann den Differenzbetrag von gezahlten Unterhalt bis zum zustehenden Unterhaltsvorschuss.

Die Beistandschaft kannst du für das / die Kinder einrichten, die sollten sich dann normalerweise um die Belange des / der Kinder kümmern, also das der Unterhalt gezahlt wird der dem / den Kindern zusteht.

Hallo DerChris84,

Unterhaltsvorschuss gibt es, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Kindesunterhalt zahlt.

Beistandschaft ist eine gesetzlich geregelte Unterstützung des Kindes, die ein Elternteil u.a. zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen beantragen kann. Ein Elternteil ist dafür oft außerstande. Beistand ist das Jugendamt. Sinn ist, eine effektive Vertretung des Kindes zu sichern. Der Beistand vertritt das Kind als Vertreter. Die Vertretungsberechtigung des Elternteils bleibt bestehen.

Alles klar?

iurFRIEND AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
iurFRIEND  06.04.2019, 12:31

Beim Vorschuss gibts direkt Geld, ersatzweise vom Jugendamt. Bei der Beistandschaft geht es darum, z.B. den Kindesunterhalt gegen den Elternteil durchzusetzen. Kindesunterhalt ist nämlich meist höher als der Vorschuss.

DerChris84 
Beitragsersteller
 05.04.2019, 18:36

Also sind es zwei paar Schuhe? Aber wenn ich mir Unterstützung durch die Beistandschaft holen, kümmern die sich ja quasi in meinem Namen (bzw. zu m Wohle der Kinder) um die Zahlungen des Unterhaltspflichtigen.
Wofür braucht man dann den Unterhaltsvorschuss?
Ich kann dies noch nicht klar differenzieren? So wie du es beschreibst, unterstützt die Beistandschaft bei sämtlichen Belangen... aber die sbedeutet nicht automatisch, dass ich geld erhalte. Beim Vorschuss schon?

markusher  05.04.2019, 20:34
@DerChris84

die beistandschaft rechnet für dich, erstellt einen titel und empfiehlt dir zu klagen. uvg gibts, wenn vati nicht zahlen will oder nicht zahlen kann

Der Unterhaltsvorschuss ist die Leistung die man bekommt, wenn der Kindsvater nicht zahlen kann, wenn er unbekannt ist oder bereits verstorben. Die Gewährung von Unterhaltsvorschuss ist dabei an "Bedingungen" geknüpft, wie z.B. das Getrenntleben der Eltern, keine Leistung für das Kind nach dem SGB II etc.

Wenn der Kindsvater (oder die Kindsmutter) die Auskunft über das Einkommen verweigert, dann kann man eine Beistandschaft errichten lassen um den Unterhaltsverpflichteten per Klage zur Auskunft "zu zwingen". Auch im Zuge der Feststellungsklage, also ob der genannte Vater tatsächlich der Vater ist, kann eine Bestandschaft errichtet werden, da hier einen Vaterschaftsfeststellungsklage erforderlich ist.

Anstelle der Beistandschaft kann man natürlich auch einen Anwalt nehmen.

Die Beistandschaft endet mit der Volljährigkeit des Kindes. Ab Volljährigkeit kann das Jugendamt nur noch beratend tätig werden, aber das "Kind" nicht mehr vor Gericht vertreten.

Vereinfacht ausgedrückt: Unterhaltsvorschuss betrifft nur die finanzielle Seite, Beistandschaft die rechtliche Seite zur Klärung der unterhaltsrechtlichen Ansprüche.

isomatte  06.04.2019, 09:45

Keine Leistungen für das Kind bzw.Einkommen des Elternteils unter monatlich 600 € gilt erst ab der Vollendung des 12 Lebensjahres des Kindes, vorher ist das UVG - eine vorrangige Leistung des Kindes und nicht an diese Voraussetzungen gebunden.

Kessie1  06.04.2019, 19:09
@isomatte

Da hast du absolut recht. Danke für den Hinweis.

isomatte  07.04.2019, 05:37
@Kessie1

Bitteschön

der unterhaltsbeistand kümmert sich um berechnung und durchsetzung von unterhalt, wenn welcher zahlbar ist. unterhaltsvorschuss wird bei der unterhaltsvorschusstelle bewilligt und ausgezahlt. unterhaltsvorschuss gibts wenn der unterhaltsverpflichtete nicht zahlen will oder nicht leistungsfähig ist und nicht zahlen kann oder nur sehr wenig.

Es läuft teilweise ineinander.

Die Beistandschaft kümmert sich zum einen um die Feststellung der Vaterschaft (Vaterschaftstest, Anerkennung) und um die Festlegung der Unterhaltshöhe (der höher als der UV ist) und auch um die Durchsetzung der Forderung durch Pfändung. Geht freiwillig nichts, gehen sie über das Gericht.

Die UV Abteilung zahlt den UV aus und versucht das Geld wieder zurück zu bekommen vom Vater.

Nehmen wir mal ein Beispiel: Ein uneheliches Kind wird geboren, Vater will keinen Kontakt, zahlt nicht, Mutter bezieht kein Alg2, arbeitet. Beantragt UV und errichtet Beistandschaft.

Sie bekommt daher gleich das notwendige Geld per UV für das Kind. Zurückfordern kann das Amt das Geld nicht, steht ja kein offizieller Vater fest.

Die Beistandschaft kümmert sich nun um die Eintragung des Vaters. Fordert ihn erst dazu auf, erwirkt notfalls zwangsweise per Gericht, Vaterschaftsfeststellung und Eintragung. Das kann schon mal ein Jahr und länger dauern. Dann geht es weiter mit der Unterhaltsfestsetzung, Gehaltsnachweise einfordern, notfalls per Gericht, Unterhalt festsetzen oder halt feststellen, dass die Person nicht leistungsfähig ist. Kann auch noch mal ein Jahr dauern.

Nehmen wir mal an, der Vater hat ein gutes Einkommen. Nach 2,5 Jahren ist alles durch, da er immer noch nicht bereit ist, zu zahlen, wird er nun erfolgreich gepfändet. Der Unterhalt ist deutlich höher als der UV. Der laufende Unterhalt geht nun per Lohnpfändung ein und Raten für die Nachzahlung, denn der UV war ja geringer als der festgesetzte Unterhalt.

Die UV Kasse ihrerseits pfändet dann den UV, den sie gezahlt hat.

Die UV Kasse hat nicht die Kapazität, sich um Vaterschaftsanerkennungen zu kümmern und auch den Unterhalt festsetzen tut sie nicht. Dazu braucht man die Beistandschaft. Oder die Mutter will einfach Sicherheit und will den Unterhalt schriftlich festgehalten haben, obwohl der Vater zahlt, einfach, das sie was in der Hand hat, falls er mal nicht mehr zahlt (dann könnte man gleich pfänden).

Da Mutter und Kind aber gleich Geld brauchen, dafür gibt es die UV Kasse.

Steht hingegen der Vater schon fest, bzw. man kann davon ausgehen, dass der Vater eh kein oder wenig Einkommen hat, dann reicht auch erst mal UV. Die schreiben dann den Vater an wegen Gehaltsnachweisen und es wird dann festgestellt, er kann nicht zahlen oder es wird eine geringe Summe festgesetzt, die er zahlen kann (unterhalb es gezahlten UV).

Das wird dann auch alle paar Jahre mal wieder neu überprüft, ob er immer noch nichts hat.

Die UV kümmert sich nur um Zahlung und Eintreibung des Rückstands.

Die Beistandschaft kümmert sich um Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsfestsetzung und Pfändung auch des höheren Unterhaltsbetrages.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung