Zahlungsaufforderung durch Jugendamt
Ich habe letzen Monat eine Zahlungsaufforderung vom Jugendamt erhalten. Ich soll 264 Euro nachbezahlen will meine Ex-Frau Unterhaltsvorschuss beantragt hat. Ich war von April 2011 bis Mai 2012 krank geschrieben. Der Untehalt wurde von der Krankenkasse ans Jugendamt/Ex-Frau überwiesen da das Jugendamt einen Antrag auf Auszahlung nach § 48 SGB I stellte. So wurde jeden Tag der Untehaltssatz abgezogen und überwiesen. Nun soll ich wegen des Zuflussprinzip den Vorschuss zurückzahlen obwohl ich jeden Tag nachweislich bezahlt habe. Ohne Antrag auf Auszahlung des Krankengeldes hätte ich zum Ersten jedes Monats den Unterhalt in voller Höhe überwiesen. Dies war mir durch den Antrag aber nicht mehr möglich. Muß ich echt zurück zahlen so das meine Ex-Frau doppelt kassiert ?
6 Antworten
Immer wieder ein beliebtes Spiel, da die Behörden Schwierigkeiten haben die Beträge gegeneinander aufzurechnen. Hinzu kommt, das die Begleichung einer unberechtigten Forderung dann als Willenserklärung gewertet wird.
Also, in einem solchen Fall sollte man einen Rechtsanwalt bemühen. Erstens kennen die sich in der Welt des Unterhaltsdschungels bestens aus und zweitens geht man so der Gefahr aus dem Weg Fahler zu machen, die sich später rächen. Daher: Rechtsanwalt einschalten. Dazu holt man sich beim Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein. Den braucht der Anwalt, wenn man ihn nicht selber bezahlen kann/will.
Abschliessent: Ob der Unterhalt nur für das Kind oder auch für die Mutter gezahlt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt und ist für die Sache selbst belanglos.
Hallo garnelo,
deine Exfrau kassiert gar nicht, der Unterhalt ist fürs Kind. Sie bereichert sich nicht am Kindesunterhalt, er wird für Wohnung, Essen, Trinken und Kleidung fürs Kind verwendet und dafür reicht er noch nicht mal aus. Sie bekommt auch kein Geld doppelt, ich denke es handelt sich bei diesen 264 € um die Differenz zwischen dem Unterhalt den du zahlen musst und dem Unterhaltsvorschuss den sie bereits bekommen hat. Unterhaltsvorschuß ist immer weniger als der tatsächliche Unterhalt. Und die Differenz musst du nun nachzahlen, ein ganz normaler Vorgang.
@PBmemorys, sie hat die 264 Euro nachweislich von mir erhalten und hat dies auch zu bestädigt und das Jugendamt weiß das auch. Krankengeld bekommt man nicht wie Lohn von 01-31 sondern je nach Abgabe des Auszahlscheines. Deswegen die Forderung von 264 Euro da der Unterhalt nicht immer am Ersten des Monates bei Ihr eingegangen ist oder stellenweise nicht in voller Höhe. Sie hat trotz Unterhalts den Vorschuss beantragt und mußte selbst schon einiges zurückzahlen, aber so kenne ich Sie !!!
Am Besten rufst du mal beim Jugendamt an und sagst denen, dass die Krankenkasse den genannten Betrag überwiesen hat. Da wird sicher ein Missverständnis vorliegen.
Du hast aber nur den verminderten Satz gezahtl. Heißt Krankengeld ist weniger als Lohn.
Der Unterhalt ist aber auf den Lohn bezogen, heißt die Differenz ist noch zu zahlen.