Unterhalt von Hartz4 Empfänger von Unterhaltsvorschusskasse?
Mein Ex ist gerade arbeitslos und meinte ich solle Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser wird aber auf mein momentanes Hartz4 angerechnet und ich frage mich jetzt ,ob es überhaupt Sinn macht den Unterhalt dann über die Unterhaltsvorschusskasse zu beantragen!? Das ist ja wieder ein haufen Papierkram und Ämterstress. Kann man überhaupt wenn er Hartz4 Empfänger ist, Unterhaltsvorschuss geltend machen? Ich habe eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet weil mirt diese empfohlen wurde, aber ich sehe jetzt auch nicht was mir diese bringen soll... Hat da jemand hilfreiche Tipps und Infos. Vielen lieben Dank! P.s. Mein Kind ist 15 Monate alt.
8 Antworten
Du hast erst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen und dazu zählt die Beantragung von vorrangigen Leistungen und das ist nun mal der Unterhaltsvorschuss !
Wenn du auch ALG - 2 beziehst,ist es doch ganz egal ob du Unterhalt vom Kindsvater bekommst oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt,angerechnet wird beides und wenn der UV - ( 133 € ) und das Kindergeld ( 184 € ) den Bedarf deines Kindes nicht deckt,dann bekommst du mehr Sozialgeld fürs Kind.
Der Bedarf beträgt derzeit 229 € Regelsatz + die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und davon steht dem Kind sein Kopfanteil zu. Dieser berechnet sich aus der gesamten Warmmiete,geteilt durch die Personen im Haushalt.
Natürlich kannst du dann UV - beantragen,den bekommst du bis zu 72 Monaten gezahlt oder bis zum vollendetem 12 Lebensjahr des Kindes,solange du nicht wieder heiratest.
Danke dir für deinen Stern !
Ja, das muss ein ALGII-Empfänger sogar beantragen. Da Unterhalt eine sogenannte Vorrangsleistung ist, wird durch diesen Anspruch der Restbedarf nach SGB 3 gemindert.
SGB II ;-)
Du bist verpflichtet, Unterhaltsvorschuss zu beantragen, wenn der Vater nicht leistungsfähig ist und die Ansprüche auf UHV bestehen. Es handelt sich um eine vorrangige Leistung.
Wenn du keinen Unterhalt von deinem Ex (mehr) bekommst, dann wird das Jobcenter ja eh von dir verlangen, dass du Unterhaltsvorschuss beantragen musst. Wenn du derzeit auch keinen Unterhalt kriegst, dann frage ich mich, warum das noch nicht passiert ist, bisher.
Unterhaltsvorschuss ist eine vorrangige Leistung vor Alg 2 und wenn dir diese zusteht (was ja wohl der Fall ist), dann musst du diese auch beantragen, sonst wird deine Alg2 Leistung irgendwann gekuerzt, so als haettest du es beantragt, falls du dich weigern solltest.
Man kann also nicht nur UV beantragen bei Hartz IV, sondern man MUSS es beantragen.
Der Unterhaltsvorschuß wird nicht bei Dir, sondern nur bei Kind angerechnet (und das Jugendamt holt sich das vom Vater wieder, sobald der wieder Einkommen hat).
Und der Unterhaltsvorschuß ist höher als der Anspruch auf H4 - lohnt sich also schon für Dein Kind ....
Stop!
Der Regelbedarf nach H4: 229 € - Kindergeld Unterhaltsvorschuß: 317 € - Kindergeld
Macht einen Vorteil von 88 €
Außerdem wird nicht die Steuerkasse belastet, sondern (hoffentlich) der Verursacher
Sehe nicht, daß der H4 Regelsatz Vorteile brächte
Der Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) gehört auch zum Bedarf des Kindes und wenn diese mit dem Kind alleine in einer Wohnung wohnt,beträgt dieser Kopfanteil 50 % und es wird wohl kaum eine Wohnung geben,wo man nur 176 € Warmmiete zahlen muss !
Denn das würden dann deine angeblichen 88 € Überschuss sein,die sich dann in Luft auflösen würden und ein Bedarf entsteht.
Und was bedeutet das jetzt für mich?
Sprech einfach mit dem Beistandspfleger - ist auch sein Job, Dich bei der Klärung dieser Frage aktiv zu unterstützen
Fuer Dich bedeutet das, egal, ob du Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder nichts davon bekommst, der Rest wird vom Amt aufgestockt und du hast am Ende das selbe Geld in der Tasche. Aber du hast keine Wahl, UV und Unterhalt gehen vor Alg2.
Erst wenn du so viel Unterhalt bekaemst, dass das Kind sich selbst versorgen koennte (Bedarf und Warmmietanteil) auch ohne Kindergeld (das wuerde dir dann erst angerechnet werden), haettest du am Ende mehr Geld. Das muesste aber schon viel Unterhalt und sehr wenig Miete sein.
Der Unterhaltsvorschuss ist weit geringer als der Regelbedarf. 133 EUR für Kinder bis 5, ab 6 Jahre 180 EUR.