Unterhaltsvorschuss obwohl Kindsvater Unterhalt an Jugendamt bezahlt

4 Antworten

Du bekommst daher weiter UVG, weil der Vater Deines Kindes wahrscheinlich nicht den gesamten Betrag bezahlt, was tituliert ist, daher.... Und wenn Du Beistandschaft beim Jugendamt hast, KÜNDIGE diese bitte sofort und geh zu einem Anwalt, der sich wirklich damit auskennt, denn ich hab miese Erfahrungen gemacht mit dem Jugendamt, die tun nix, obwohl ich mehrfach angerufen hab, warum er nicht mehr zahlt usw. Nun hat meine Anwältin das übernommen, und siehe da, es wird gepfändet..... Weg vom Jugendamt. Und den Anwalt kannst Du mittels PKH oder VKH Antrag bezahlen

Nicky249 
Beitragsersteller
 06.09.2012, 08:55

Genau das ist eben nicht der Fall, der Vater zahlt den Unterhalt den er zahlen muss und das ist wesentlich mehr als der Unterhaltsvorschuss, deswegen war es ja für mich fragwürdig dass ih weiter Vorschuss bekommen habe. Das tolle war ja auch, dass das Jugendamt mir ja erzählt hat der Unterhält wäre die Monate mit dem Arbeitsamt abgerechnet wurde, auf Nachfrage wurde mir jedoch mitgeteilt dass das Arbeitsamt garnichts davon wusste dass Unterhalt gezahlt wird. Aber siehe da, nachdem ich da ein bisschen nachgehakt habe und den klar gemacht habe dass es ja nicht sein kann dass ich weiter den Vorschuss bekomme obwohl Unterhalt gezahlt wird, wird mir nun seit dem darauffolgenden Monat der richtige Unterhalt überwiesen. Mit ein bisschen Druck geht alles :-)

Wenn der Kindsvater erst seit Oktober 2011 den vollen Unterhalt an das Jugendamt zahlt wird das wohl noch rückfälliger Unterhalt an die Unterhaltsvorschusskasse sein. Da er wahrscheinlich den rückfälligen und den aktuellen Unterhalt nicht gleichzeitig auf bringen kann erhälst Du immer noch Unterhaltsvorschuss. So könnte ich es mir jetzt jedenfalls vorstellen.

Nicky249 
Beitragsersteller
 19.05.2012, 08:36

Aber so wie ich im Internet gelesen habe, hat die laufende Forderung vorrang. Also, wenn der Vater jetzt zum Beispiel an mich den Unterhalt zahlen würde könnte ich ja auch kein Unterhaltsvoschuss beantragen mit der Begründung, dass die aktuellen Zahlungen des Vaters Zahlungen für Unterhalt der letzten Jahre sind die er mir noch schuldet. Aber warum kann das Jugenamt dann den Unterhalt den der Vater zahlt quasi für die Schuldenbegleichung bei Ihnen anrechnen und ich kriege weiter den Unterhaltsvorschuss gezahlt? Daber fällt mir grad noch eine Frage ein, kennt sich jemand damit aus, wie dass mit dem Unterhalt bezüglich der ARGE ist? Das Jugendamt hat mir ja geschrieben dass der Unterhalt mit der Vorschusskasse abgerechnet wird. Wie wird das denn mit der ARGE abgerechnet? Denn in den ALG-Bescheiden oder ähnlichen steht davon ja nichts drin.

Weil der Mann dämlich ist. Er sollte den Unterhalt direkt an sie zahlen und dem JA das auch mitteilen.

Dadurch das er das über das JA macht entstehen ihn erhebliche Nachteile. Unterhaltsvorschuss wird nämlich nur für max. 6 Jahre und bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Durch dieses Durchreichen geht ihnen Zeit verloren. Heißt wenn der Mann irgenwann nicht zahlen kann und muß bekommen sie dann kein Geld von JA.

Nicky249 
Beitragsersteller
 19.05.2012, 08:27

Den Unterhalt direkt an mich zu zahlen, das wird nicht funktionieren, denn es hat seine Gründe warum alles über das Jugenamt läuft. Ich habe mit dem Kindsvater seit der Schwangerschaft keinen Kontakt mehr und es gab auch viel Theater bezüglich Vaterschaftsanerkennung usw. Aus diesem Grund läuft alles über das Jugendamt. Genau aus diesem Grund habe ich meine Frage gestellt, weil ich auch gelesen habe, dass der Unterhaltsvorschuss nur für max. 6 Jahre gezahlt wird. Und die Zeit die ich jetzt noch Unterhaltsvorschuss bekomme, obwohl der Vater Unterhalt zahlt, geht mir ja verloren, falls der Vater in den nächsten Jahren mal wieder kein Unterhalt zahlen kann.

wenn der Vater bereit ist, den unterhalt direkt an dich zu zahlen. dann müsstet ihr einen Termin machen und das schriftlich regeln. da du aber alleierziehend bist ist das Jugendamt der Vormund für dein(euer kind und tritt somit als mittler ein.

ichweisnix  19.05.2012, 00:03

Das hat nix mit bereit zu tun, das ist die gesetzliche Pflicht. Der Anspruch geht nur auf das JA über.