unterhaltsvorschuss zurückzahlen nach ausbildung?
hi hab ne frage. ich und mein partner erwarten im november ein kind. da mein freund noch in der ausbildung ist und keinen unterhalt zahlen kann bot mir das jugendamt den unterhaltsvorschuss an. das problem ist ich weiss nicht ob mein freund das nach seiner ausbildung zurückzahlen muss da er selbst knapp bei kasse ist. ich möchte auch nicht das er nachher dadurch schulden hat.gibt es eine möglichkeit das mein freund den unterhaltsvorschuss nach seiner ausbildung icht zurück zahlen brauch? bei meinem bruder und meiner schwägerin ist das so dass sie auch unterhaltsvorschuss bekommt weil mein bruder nicht zahlen konnte...und jetzt darf der knapp 6000 euro zurückzahlen. es wäre wirklich eine erleichterung wenn es eine möglichkeit gäbe, die rückzahlung auszuschließen.
4 Antworten
Sobald ausreichend Verdienst da ist, muss er mit dem Abtrag anfangen, egal ob in 2 Jahren, oder in 30 Jahren.
Da dein Freund sich noch in der Ausbildung befindet, ist er unverschuldet leistungsunfähig.
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In diesem Fall wird der Unterhaltsvorschuss gewährt und in der Regel später nicht zurückgefordert.
Nein, das kann man nicht ausschließen und es ist auch nicht richtig, das zu tun. Da hättet ihr mit dem Baby vlt doch noch etwas warten sollen. Aber nun ist es nun mal so. viel Glück für euch.
deshalb heist es vorschuss,sowie er verdiehnt,muss er sich seiner verantwortung stellen
die schulden,die der staat übernommen hatt,werden eingefordert,wenns sein muss per gerichtsvollzieher
Wenn der Unterhaltsprlichtige sich in seiner 1. Ausbildung befindet und deswegen nicht leistungsfähig ist, dann laufen keine Unterhaltsschulden auf.
Es muss nichts zurückgezahlt werden!
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Jedoch versuchen einige JA-Mitarbeiter ihre Statistik bei der Rückholquote aufzubessern und stellen unrechtmäßige Forderungen.
Dagegen muss der Pflichtige dann vorgehen und muss dann auch nicht zahlen.
Gleichzeitig sollte bei solchem Gebahren des zuständigen JA-Mitarbeiters eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben werden.
nicht richtig!!wie bafög und andere sozialen leistungen wird es bei entsprechender zahlungsfähigkeit zurück gefordert,ebendso wie vorschüsse für betreutes wohnen etc.
Wieso sollte es vom Vater zurückgefordert werden können?
Wenn der Vater nicht Leistungsfähig ist, besteht auch keine Unterhaltspflicht für ihn!
Durch die Ausbildung kann er auch nicht leistungsfähig werden, erst mit Abschluss.
Schau dir dazu mal die entsprechenden Kommentare zum 1603 BGB an.
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Nach deiner Logig könnte man den Vorschuss ja genau so gut von der Mutter oder einem Dritten fordern.
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Genau deswegen gibt es auch die Kann-Bestimmung im UVG.
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UVG ist etwas anderes wie Bafög oder andere sozialen Leistungen.
Klar, dann muss er Unterhalt zahlen, in der Regel aber nicht mehr.