Unterhaltsvorschuss bewilligt, was wenn KV doch arbeitet?

5 Antworten

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Zuerst einmal, die Beistandschaft sollte weiter bestehen bleiben und die fordern normalerweise einmal im Jahr dazu auf, neue Gehaltsnachweise vorzulegen. Sollte das Amt aber mal keine Zeit dazu finden, ist es hilfreich, dort dann mal anzurufen (also nach einem Jahr) und nachzufragen, ob das gemacht wird. Dann machen die das schon.

Die UV Kasse versucht ebenso, ihr Geld zurueck zu erhalten, das laeuft parallel. Sollte dir was zu Ohren kommen, dass er wieder arbeitet, solltest du das unbedingt dem Amt sofort melden (dazu bist du auch verpflichtet).

Oft ist es erfahrungsgemaess aber leider so, dass sich die Situation nicht mehr grundlegend aendert. Ich weiss nicht, was er gelernt hat, aber selbst bei neuer Stelle kommt man oft nicht ueber den Selbstbehalt von 1080 Euro oder eben nur wenig. Und dann geht die Forderung halt ins Leere.

Ein Bekannter von mir (er hat die letzten Jahre Vollzeit gearbeitet aber unter 1000 netto verdient) bekommt seit 8 Jahren jedes Jahr ein Schreiben, um sein Einkommen zu ueberpruefen vom Jugendamt, also auch nach ablaufen des Unterhaltsvorschusses nach 6 Jahren).

Sollte es tatsaechlich aber so sein, dass er mal wieder mehr verdient, dann solltest du unbedingt den Unterhaltsvorschuss einstellen, denn die zahlen ja nur 6 Jahre lang. Und da nimmst du lieber gleich den laufenden Unterhalt (laufender Unterhalt geht vor), wenn alles tituliert ist und er zahlt und hebst dir den UV fuer spaeter auf, wenn er vielleicht wieder nichts mehr zahlen kann. Das Amt macht das von sich aus nicht.

Aber zahlt er nur unregelmaessig und nicht freiwillig, dann lieber weiter den Vorschuss, den kriegst du wenigstens.

Laeuft der Unterhaltsvorschuss aus und du stehst nicht im Alg2 Leistungsbezug, dann kriegst du gar nichts mehr, wenn er weiter nicht leistungsfaehig ist.

Fuer die Zeit, in der er nachweislich nicht leistungsfaehig ist (derzeit), braucht er auch den Vorschuss nicht zurueck zu zahlen und nichts nachzahlen, denn er ist dann fuer die Zeit von der Zahlung befreit. Du solltest also nicht auf den Differenzbetrag zum Mindestunterhalt hoffen, das wird nichts werden.

Habe mit dem Jugendamt (UV und Beistandschaft) bereits 24 Jahre Erfahrung sammeln duerfen, realen Unterhalt habe ich in der Zeit nur selten gesehen bis gar nicht, mal abgesehen von 2 x 6 Jahre Unterhaltsvorschuss. Ich war immer arbeiten und habe meine Kinder selbst ernaehrt, ohne Unterhalt.

Manu1112 
Beitragsersteller
 21.04.2015, 22:49

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Meine Fragen wurden alle damit beantwortet. Ich denke über den Selbstbehalt wird er definitiv kommen, wenn er wieder arbeitet. Es wird dann wahrscheinlich auf eine Mangelfallberechnung hinauslaufen aber der Betrag wird höher sein als 133€. 

glaube du bringst da was durcheinander. wenn er zahlungsunfähig ist, wird er niemals aufgefordert mindestunterhalt betiteln zu lassen. entweder er ist zahlungsfähig und kann den mindestunterhalt zahlen, weigert sich u. du bekommst uvg bis der unterhalt deinerseits eingeklagt wurde.

oder er ist zahlungsunfähig, dann bekommst du uvg bis er zahlungsfähig sein könnte oder bis uvg ausgelaufen ist nach 72 monaten. im zweiten fall muss er auch nie was zurückzahlen. warum also wurde ein zahlungsunfähiger seitens der beistanschaft widerrechtlich zu einer unterschrift aufgefordert unter den titel? würde da als vater massiv für sorgen das so eine nulpe da nicht mehr arbeitet.


Also ich bekomme auch Unterhaltsvorschuss und nebenbei kümmert sich trotzdem die Beistandachaft den Unterhalt vom Kindsvater einzufordern 

Normalerweise musst du nichts machen, die schreiben dir dann von alleine und bei mir ist sie schon seit fast 3 Jahren dabei Unterhalt einzufordern; wurde auch schon ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet

Viel Glück ;)

das Jugendamt wird sich stets darum kümmern den Vorschuss zurück zu bekommen. Als er seine Zahlungsunfähigkeit unterschrieben hat mußte er auch unterschreiben dass er Veränderungen zeitnah an Jugendamt meldet. Macht er das nicht hat er Strafe zu erwarten

Die Unterhaltvorschusskasse regelt alles für Dich - Du musst nur bei einer Veränderung dies der UVK mitteilen. Der Vater verschuldet sich bei der UVK mit jederZahlung die Du von dort erhältst. In den folgenden Jahrzehnten wird die UCK immer weiter versuchen, beim Vater die Gelder zurückzuholen, falls Dieser ausreichend Einkommen über dem Pfändungsfreibetrag hat. 

Der große Vorteil der UVK ist für die Mutter (also für Dich) ist, dass sie sich in Ruhe um das Kind kümmern kann, das Amt zahlt regelmäßig und übernimmt das ganze Verfahren zur Einforderung des Unterhalts beim Vater.

Nur wenn der Vater an Dich selbst Zahlungen zum Unterhalt leistet, musst Du dies sofort der UVK mitteilen, weil Du sonst Betrug begehst, weil Du unberechtigt öffentliche Leistungen beziehst.


Manu1112 
Beitragsersteller
 19.04.2015, 12:11

Es ist angenehmer weil die Zahlungen regelmäßig erfolgen aber es ist weniger... Nach der Bewillung hat er ein Schreiben bekommen, in dem er darüber informiert, dass der UHV bewilligt wurde und er nun seine Unterhaltspflicht nachkommen soll indem er monatlich die 133€ an die Staatskasse überweist. Das würde ja heißen, dass er unabhängig vom Verdienst einfach denen die 133€ überweisen kann und die Sache ist gegessen. Verstehe ich das richtig?

Vollchaot  21.04.2015, 09:32
@Manu1112

Der Unterhalt für das Kind wird nach der sogenannten "Düsseldorfer Tabelle" berechnet. Väter mit geringem Einkommen müssen weniger Unterhalt zahlen, als gut verdienende oder gar Großverdiener. In Deinem Fall liegt der Netto-Verdienst des Vaters vermutlich lediglich 133 € über dem Pfändungsfreibetrag. Das wäre der Fall, wenn er etwa 1.150 € netto verdient.

Die UVK zahlt Die natürlich den gesetzlichen Unterhalt in voller Höhe und wird später immer wieder versuchen diese Gelder beim Vater einzutreiben. Leider tricksen viele Väter, indem sie z. B. schwarz arbeiten oder sich Überstunden bar auszahlen lassen. Es gibt da eine ganze Reihe von Tricks.