Darf das Jugendamt Geld von mit zurück verlangen?
Hallo liebe Community.
Meine Schwester hat ein Problem und weiß dies bezüglich nicht mehr weiter! Es ist so, dass sie geschieden ist und das trennungsjahr nun rum ist. Sie hat Unterhaltsleistungen bezogen und der Vater muss nun für die Kinder Unterhalt zahlen. Bei Unterhaltszahlungen ist mir aufgefallen, dass das Jugendamt mir den Vorschuss abgezogen hat. Ist das rechtens? Und der Vater zahlt auch nicht die volle Summe die er eigentlich zu zahlen hat. Statt das er über 500€ zahlen muss, hat er nur 350€ gezahlt und davon hat das Jugendamt den Vorschuss abgezogen. Ich bitte um eure Hilfe es ist dringend. Danke euch im Voraus!!!
3 Antworten
Bezieht sie noch Unterhaltsvorschuss?
Dann ist es klar, dass der abgezogen wird.
Bekommt sie keinen mehr, sofort auf die Barrikaden gehen.
Unterhalt geht vor Rückzahlung. Es muß der vollständige fällige Unterhalt an die Mutter ausgezahlt werden.
Die Rückzahlung ist allein das Problem des Vaters.
Wenn es nur für den Mindesunterhalt reicht, dann schaut das Jugendamt in die Röhre.
Wenn die nicht hören wollen - Beistandschaft einstellen und zum Anwalt.
Wenn sie nicht genug Geld hat, zum Amtsgericht und einen Schein für eine Erstberatung holen.
Prozesskostenhilfe würde ihr auch zustehen.
Die Frau muss über den Unterhalt für die Kinder einen "Titel" erstellen lassen. Nur mit einem Titel könnte sie den nicht gezahlten (oder weniger als im Titel festgelegten) Unterhalt von ihm einfordern/ einklagen/ ggf. pfänden lassen...
Wenn der Mann keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, kann die Frau evt. (...) Unterhaltsvorschuss erhalten.
Zahlt der Mann Unterhalt (zumindest in der Höhe des Unterhaltsvorschusses), so entfällt der UV. Wurde er bereits an die Frau ausgezahlt, muss sie diesen dann zurückzahlen....
Bei Unterhaltszahlungen ist mir aufgefallen, dass das Jugendamt mir den Vorschuss abgezogen hat.
Dir? Was hast Du denn als Schwester damit zu tun? Warum und wovon wird Dir was abgezogen?
das ist keine patzige Antwort gewesen.
Dann lies Dir bitte Deinen Text nochmal durch. Da steht dass es DIR abgezogen wurde.
Wenn Du hier guten Rat willst, solltest Du Dir zumindest die Mühe machen einen guten und verständlichen Text einzustellen anstatt bei Rückfrage noch patzig zu werden.
nicht mir sondern meiner Schwester