Darf das Jugendamt Geld von mit zurück verlangen?

3 Antworten

Bezieht sie noch Unterhaltsvorschuss?

Dann ist es klar, dass der abgezogen wird.

Bekommt sie keinen mehr, sofort auf die Barrikaden gehen.

Unterhalt geht vor Rückzahlung. Es muß der vollständige fällige Unterhalt an die Mutter ausgezahlt werden.

Die Rückzahlung ist allein das Problem des Vaters.

Wenn es nur für den Mindesunterhalt reicht, dann schaut das Jugendamt in die Röhre.

Wenn die nicht hören wollen - Beistandschaft einstellen und zum Anwalt.

Wenn sie nicht genug Geld hat, zum Amtsgericht und einen Schein für eine Erstberatung holen.

Prozesskostenhilfe würde ihr auch zustehen.

Die Frau muss über den Unterhalt für die Kinder einen "Titel" erstellen lassen. Nur mit einem Titel könnte sie den nicht gezahlten (oder weniger als im Titel festgelegten) Unterhalt von ihm einfordern/ einklagen/ ggf. pfänden lassen...

Wenn der Mann keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, kann die Frau evt. (...) Unterhaltsvorschuss erhalten.

Zahlt der Mann Unterhalt (zumindest in der Höhe des Unterhaltsvorschusses), so entfällt der UV. Wurde er bereits an die Frau ausgezahlt, muss sie diesen dann zurückzahlen....

Bei Unterhaltszahlungen ist mir aufgefallen, dass das Jugendamt mir den Vorschuss abgezogen hat.

Dir? Was hast Du denn als Schwester damit zu tun? Warum und wovon wird Dir was abgezogen?

Trunks84 
Beitragsersteller
 03.08.2016, 20:50

das ist keine patzige Antwort gewesen.

Trunks84 
Beitragsersteller
 03.08.2016, 16:30

nicht mir sondern meiner Schwester

Gerneso  03.08.2016, 16:33
@Trunks84

Dann lies Dir bitte Deinen Text nochmal durch. Da steht dass es DIR abgezogen wurde.

Wenn Du hier guten Rat willst, solltest Du Dir zumindest die Mühe machen einen guten und verständlichen Text einzustellen anstatt bei Rückfrage noch patzig zu werden.