Beistandschaft vom Jugendamt bis zur Volljährigkeit?

4 Antworten

Sofern sie nicht beendet wird, besteht die Beistandschaft bis zum Eintritt der Volljährigkeit fort, sofern die Voraussetzungen unverändert bestehen bleiben.

Also bei meinen Kindern war das so. An ihrem 18 Geburtstag erhielten sie sogar ein Schreiben vom Jugendamt wieviel Unterhaltsschulden der Vater an sie hatte.

Nein, bis zum Vollendeten 12 Lebensjahr. Dann nach nichts mehr. Weiter ist das Sozialamt zuständig.

 

zumindest war es in meinem Fall so.