Unterhaltsvorschuss obwohl Mutter mit dem Kindsvater zusammen ist? (jeder hat seine eigene Wohnung)
Hallo, meine Cousine ist schwanger und bekommt bald ein Kind! Mit dem Kindsvater ist sie zusammen. Beide wohnen in einer getrennten Wohnung und die Mutter bezieht H4, der Vater arbeitet nur auf minijob Basis. Da der Vater nicht in der Lage dazu ist, Unterhalt zu zahlen, will die Mutter Unterhaltsvorschuss beantragen! Nun hat sie heute beim Jugendamt nachgefragt und die sagten ihr, solange sie mit dem Kindsvater "zusammen" ist, gäbe es auch keinen Unterhaltsvorschuss! Wer bezahlt denn nun den Unterhalt? Bekommt meine Cousine nun von der Arge den Unterhaltsvorschuss?
4 Antworten
Wenn er nicht finanziell dazu fähig ist, Unterhalt zu zahlen, besteht auch kein Unterhaltsanspruch.
Bei Unterhaltsberechnungen wird der Eigenbedarf des Vaters beachtet, und das liegt laut Düsseldorfer Tabelle nicht unter 880 €. Verdient er mehr, kann das als Unterhalt geltend gemacht werden. Schulden und laufende Zahlungen werden meistens auch mitberücksichtigt
Wenn es ein uneheliches Kind ist, wird nach der geburt wohl auch das Landratsamt auf dich zukommen und dir ein Beratungsgespräch anbieten, wenn die Gemeinde die Geburtsurkunde erstellt. Sie wird es ihr weiterleiten.
Dann wird er kein Unterhalt zahlen können.
Beim Unterhaltsvorschuss kriegst du auch kein Geld "einfach so" Das Landratsamt verlangt das vom Vater zurück. Wenn er nicht willig ist zu zahlen, gibt es eine Lohnpfändung.
Ruf doch nochmal im Jungendamt an und lass dich zu den Beistandschaften weiterleiten und frag nach einem Beratungsgespräch. Das ist kostenlos.
ja ich weiß, die holen sich das geld vom kindsvater zurück!
Ruf doch nochmal im Jungendamt an und lass dich zu den Beistandschaften weiterleiten und frag nach einem Beratungsgespräch. Das ist kostenlos.
Die können dir am besten helfen.
Nein sie bekommt gar keinen Unterhaltsvorschuss. Ich hoffe aber, dass sie die Ablehnung des Jugendamtes schriftlich auf der Hand hat. Dann kann sie es nämlich dem Jobcenter vorlegen. Dort muss sie für sich und die Kleine auch Hartz4 beantragen, sowie Erstausstattungshilfe für die Babyausstattung. Damit steht sie sogar besser da, denn Hartz4 muss nicht zurückgezahlt werden, ihr Freund müsste aber den Unterhaltsvorschuss zurückbezahlen, wenn einer bewilligt worden wäre.
das steht den Eltern mit dem Kind zu. Unabhängig vom Unterhalt. Der Unterhalt, bzw. der Unterhaltsvorschuß wird lediglich auf die Höhe der H4-Bezüge angerechnet.
Es bestehen wohl etliche Irrtümer bezüglich Unterhalt: Der Unterhalt wird dem Teil bei dem das Kind lebt von dem Teil bei dem das Kind nicht lebt bezahlt. Der Elternteil der das Kind hat, kann auch nicht großzügig darauf verzichten sondern muß den Unterhalt bzw. den Unterhaltsvorschuß verlangen, da er nicht für das Elternteil sondern für das Kind bestimmt ist. Wenn die getrennten Eltern sich darauf verständigen daß kein Unterhalt gezahlt wird (warum auch immer) machen sie sich strafbar. Als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft wird er bei H4 angerechnet. H4-Empfänger mit Baby haben Anspruch auf Erstausstattungshilfe usw. Das ist grundsätzlich vom Unterhalt unabhängig. Der Unterhalt ist nur für die Höhe der monatlichen Bezüge wichtig.
Na und, hab ich doch gesagt? Hier verzichtet sie ja nicht auf den Unterhaltsvorschuss, sondern das Jugendamt hat ihn abgelehnt. Und der Kindsvater ist ebenfalls Hartz4-Empfänger. Also ist meine Berechnung korrekt.
hab ich nicht angezweifelt. Es geht darum daß viele immer wieder eben das Prinzip Unterhalt nicht verstehen. Außerdem kenn ich dich lange genug um zu wissen, daß deine Antworten gut sind.
Steht hier aber gar nicht zur Debatte. Viele verstehen auch nicht das Prinzip Steuer, aber wenn danach nicht gefragt wird, lass ich mich darüber auch nicht aus.
Das Kind kommt erst in 4 Wochen zur Welt! Die Baby Erstausstattung hat sie schon bekommen! Also bekommt sie dann den Unterhalt von der Arge bzw das Geld? 133 Euro?
Sie bekommt 234 Euro. Das ist der Regelsatz für ein 0-6 Jahre altes Kind. Oh minus KIndergeld natürlich. Das wird abgezogen als Einkommen des Kindes.
warum hat der Vater das Kindes nur einen Minijob ? hat er irgendwelche Einschränkungen ? ein Vollzeitjob ist durchaus zumutbar und dann wäre er auch in der Lage den Mindestunterhalt für sein Kind zu leisten ...........
Unterhalt ist dann zu zahlen, wenn die Eltern nicht zusammen sind. Und nur dann. Die Eltern müssen eben zusammen für das Kind sorgen. Wenn sie getrennt sind, dann muß der Teil bei dem das Kind nicht lebt Unterhalt für das Kind zahlen. Unterhaltsvorschuß wird vom Jugendamt nur dann gezahlt, wenn der Elternteil bei dem das Kind nicht lebt, zahlungsunfähig ist. Und das ist kein Geschenk vom Amt, sondern ein Vorschuß. Das bedeutet, es muß zurückgezahlt werden. Und keine Sorge: Das Amt kann lange warten. Die kriegen ihr Geld zurück.
Ja soviel wissen wir ja nun jetzt auch! Aber die Arge zieht ihr doch wenn das Baby da ist 133 Euro ab! Und Unterhaltsvorschuss gibt es keinen! UND DANN??
Wenn sie keine 133 Euro bekommt, kann das Amt ihr auch keine 133 Euro abziehen, ist doch logisch! Sie braucht nur den schriftlichen (!) Bescheid, dass ihr kein Unterhaltsvorschuss zusteht.
Da gegen kann man Widerspruch einlegen. Die 133 werden dann vom vater eingefordert, der wiederum mit seinem Einkommen zum Jugendamt geht (mit der Freundin am Besten).
Das Jugendamt selber kan nur abziehen, was auch da ist!
Allerdings zählt Sachleistungsunterhalt auch als Unterhalt, als Betreuung, Verpflegung und so weiter.
Wenn er sich also um das Kind kümmert, leistet er seinen Unterhalt gegenüber dem Kind in Sachleistung. Ich könnt euch natürlich trotzdem rechtlich beraten lassen, ob das auch für die gesetzliche Verpflichtung gilt, dass der Vater Kontakt zum Kind aufrecht erhält. Wenn darüber hinaus nichts weiter geleistet wird, kanns schon sein, dass das JA die 133 nicht abzieht.
er verdient aber noch nichtmals 700 euro im monat! daher kann er ja auch nix zahlen!