Muss man Unterhaltsvorschuss zurückzahlen wenn man H4 war und jetzt wieder Arbeitet?

6 Antworten

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Falls ein Titel bestanden hat ja.
In dem Fall hätte aber der titulierte Unterhalt als einkommensmindernd gezählt und er hätte dementsprechend mehr Hartz IV bekommen.

Wenn tatsächlich nicht arbeiten konnte, kein Titel bestand und er daher nicht leistungsfähig war, muss er den Unterhaltsvorschuss auch nicht zurückzahlen. Dennoch wird das Jugendamt versuchen sich das Geld wiederzuholen. Also blos nicht auf die Versuche des Jugendamtes hereinfallen und irgendetwas unterschreiben, denn dann muss dein Freund tatsächlich zahlen.

Basko77 
Beitragsersteller
 16.02.2013, 19:27

Vielen Lieben Dank für die Antworten..;) Also wird er in Wiederspruch gehen mal gucken was passiert..;) Denn für Krankheit kann nun mal keiner was..und er hat kein "Titel"

lg

Wenn man nachweislich nicht zahlungsfähig war, weil man z.B. Hartz IV bezogen hat, dann zahlt das Jugendamt als Ersatz und dann muss der Rückstand auch nicht nachgezahlt werden. Denn sonst hätte jemand auch gar keine Chance mehr, aus seinen Schulden rauszukommen. Aber es kann schon sein, dass das Jugendamt versucht, das Geld zu kriegen.

Wenn er nun sehr gut verdient, dann kommen sie wahrscheinlich auch damit durch. Wenn er aber nur sehr knapp verdient (1000 Euro netto stehen ihm monatlich frei für sich & evtl noch mehr fuer Angehoerige), dazu kommt ja noch der laufende Unterhalt. Ich würde einfach hingehen und würde gegen einen Rückzahlungsbescheid Widerspruch einlegen und darlegen, dass man aufgrund der unverschuldeten Krankheitssituation Zahlungen aufgelaufen sind, die man nun wieder aufholen muss und die Unkosten, die man hat, genau darlegen. Und erklären, natürlich den laufenden Unterhalt zahlen zu wollen. Notfalls niedrige Raten für die Rückzahlung vereinbaren.

Evtl. sollte er sich auch mal mit einem Anwalt beraten.

ja muss er ich habe einen ehemaligen arbeitskollegen dem das gleiche passiert ist, er musste 10000 euro an den staat zurückzahlen(Unterhaltsvorschuss).

das wort Unterhaltsvorschuss sagt ja wohl alles, oder??

Eifelmensch  15.02.2013, 15:40

das wort Unterhaltsvorschuss sagt ja wohl alles, oder?

Nein, der Begriff ist irreführend!
Ich nehme aber an, dass dieser Begriff absichtlich so gewählt wurde, damit möglichst viele darauf hereinfallen und zurückzahlen, obwohl dies eigentlich gar nicht nötig wäre.
Auf sich überleiten kann die UV-Kasse nur Unterhaltansprüche, die vorhanden waren. War der Vater nicht barunterhaltspflichtig, muss der Vorschuss auch nicht zurückgezahlt werden.

Ja, muss man, aber es gibt den sog. Selbstbehalt und dieser muss dem Kindsvater belassen werden. Schließlich muss dieser ja auch von etwas leben.

Er muss den Unterhaltsvorschuß zurückzahlen und zusätzlich "Normalen" Unterhalt zahlen. Es ist egal aus welchem Grund er ins H4 gerutscht ist, nun geht er ja wieder arbeiten und muss der Unterhaltspflicht nachkommen. Der Staat hat der Mutter den Unterhalt vorher ja nur vorgeschossen und mjöchte diesen Vorschuss jetzt natürlich zurück haben.

Eifelmensch  15.02.2013, 15:38

Falsch! So einfach ist die Sache nicht.
Das Jugendamt bzw. die Unterhaltsvorschusskasse kann nur tatsächlich vorhandene Unterhaltsansprüche auf sich überleiten. Wenn der Vater nicht leistungsfähig war und nachweislich nicht arbeiten konnte, war er auch nicht unterhaltspflichtig. Dann sind auch keine Schulden entstanden.

Ander sieht es natürlcih jetzt mit dem laufenden Unterhalt aus. Der muss geleistet werden, sofern möglich.