Unterhalt rückwirkend zurückzahlen?
Ich habe keinen Anwalt mehr . Der Anwalt möchte mich nicht mehr vertreten. Fall sei kompliziert.
Seit Februar bin ich offiziell anerkannt als Vater. Wir haben Februar bereits schon und die Mutter bekommt nur 177,00 Euro im Monat vom amt. Ich möchte nicht mehr als den Mindestunterhalt zahlen. Die Mutter möchte allerdings mehr Unterhalt für das Kind . Ich habe Auto und neue Küche abzubezahlen. Der Anwalt von ihr möchte das ich rückwirkend ab Februar den letztendlich festgestellten Unterhalt rückwirkend zurückzahlen .
ich muss den Unterhaltsvorschuss vom Amt schon zurückzahlen ? Ich hab Auto und Küche und Fitness abzubezahlen? Ich muss das rückwirkend nicht zurückzahlen, erst wenn der Unterhalt dann amtlich festgelegte wird , ab da Zahle ich dann oder ? Nicht rückwirkend?
14 Antworten
Deine Freizeitaktivitäten sind irrelevant. Das Kind hat Vorrang.
Wenn du keine Kinder willst, hättest halt kein Sex haben dürfen.
Ob und wieviel die Mutter an Unterhalt bekommt, entscheidet das Gericht. Da können wir dir keine Auskunft geben, auf die du dich verlassen kannst.
Im Notfall musst dein Fitness kündigen und dir ein günstigeres Auto suchen.
Doch, warte es einfach ab. Dich kann man zwingen.
Lediglich wenn du kein Geld mehr für dich selbst hast, kann man dich nicht zwingen ;)
Denkst Du mal darüber nach ob Du Dich wie ein Erwachener verhalten möchtest und die Verantwortung für Dein Kind?
Klar, das Kind braucht doch unterkunft, Nahrungsmittel, Kleidung etc. Die fallen nicht vom Himmel
Die Kindsmutter täte gut daran, beim Jugendamt eine Beistandschaft für das Kind einrichten zu lassen, dann den Unterhalt seitens des Jugendamtes neu berechnen zu lassen. Dann einen Titel zu erwirken. Damit kann sie direkt eine Lohnpfändung betreiben.
Und sie sollte per Anwalt prüfen lassen, ob ihr nicht noch Betreuungsunterhalt zusteht.
Sollte sie vor das Familiengericht gehen müssen, um die Ansprüche durchzusetzen, stellt das Gericht fest, dass du leistungsfähiger bist als
Der vom Gericht zum Zeitpunkt X festgesetzte Kindesunterhalt wird regelmäßig ab dem Datum der Antragstellung festgesetzt - und dann hast Du auch diese Rückstände zu bedienen.
Genau wie ich in deiner anderen Frage schon geschrieben habe:
solche Fragen sind für den Anwalt, der kennt den ganzen Fall und warum dich dein Anwalt nicht mehr vertritt, das wird Gründe habe, die andere nichts angehen.
Dein Anwalt hat dir ganz sicher erklärt, was auf dich zukommt, weil du schon den Unerhaltsvorschuss zurückzahlen musst, das hat doch mit der Festlegung vom neuen Kindergeldbetrag nichts zu tun.
Du bezahlst doch schon "rückläufig" wenn du den Vorschuss zurückzahlen musst. Das Amt wird sich den holen, wenn du gar nicht bezahlst.
Kannst ja mit deinem neuen Anwalt vereinbaren, dass du den neuen Unterhaltsbetrag plus die Raten für den ausstehenden Unterhalt zusammen überweist.
Ob jemand sagt "ich möchte nicht viel mehr zahlen" oder ob er tatsächlich nicht mehr zahlen kann ist ein Unterschied. Aber das Gericht kann Beweise von dir fordern, die belegen, was du tatsächlich bezahlen kannst. Einen Freibetrag muss man dir ja lassen, aber ob in zwingenen Fällen dann Fitness darunterfällt,. das kann dir der Anwalt erklären.
Wenn das auch nicht passiert, dann kannst du dir vorstellen, was er Gegenanwalt einleitet.
Selbstverständlich kann der Unterhalt in dem Fall auch rückwirkend gefordert werden. Es ist ja schonmal löblich, dass du bereit bist, den Mindestunterhalt zu zahlen. Ob und wieviel darüber hinaus noch von dir gefordert werden kann hängt maßgeblich von deinem monatlichen Einkommen ab. Solltest du mehr als 1.900 Euro netto verdienen (können), wirst du auch mehr zahlen müssen.
Die Anerkennung deiner Kredite wird nur dann stattfinden, wenn a) der Mindestunterhalt gedeckt ist und b) wenn du die Kredite vor Kenntnis der Unterhaltsverpflichtung aufgenommen hast. Solltest du sie im Wissen deiner Verpflichtung aufgenommen haben, ist das dein eigenes Bier.
Wegen dem Auto: Hierfür wird dir in der Regel eine Arbeitsmittelpauschale von 5 % zuerkannt oder wenn das Auto unabdingbar für Fahrten zur Arbeit notwendig ist, eine Kilometerpauschale.
Fitnessstudio etc. sind aus dem Selbstbehalt zu bestreiten.
das sehe ich nicht ein und da kann mi h keiner zwingen