Unterhaltsvorschuss abzahlen?
mein Lebenspartner zahlte bisher für sein Kind aufgrund Sozialhilfe oder zu geringem Einkommen keinen Unterhalt. Wir denken, dass die Mutter Unterhaltsvorschuss bezogen hat. In 4 Jahren wird das Kind 18. (Wenn das Kind etwas braucht, dann bekommt er selbstverständlich immer alles von uns, auch wenn wir selbst wenig haben.)
Wenn kein Anspruch auf Unterhalt mehr besteht, muss mein Lebensgefährte dann trotzdem weiter ans Jugendamt zahlen?
(Quasi alle Unterhaltsschulden, die in den Jahren aufgelaufen sind abzahlen? Das wäre ja wie ein hoher Kredit den man ewig abzahlen muss..) Im Moment bekommt er vom Gehalt nur den Betrag bis zur Freigrenze und wir erwarten ein Kind. Vielen Dank für Ihre Antwort
6 Antworten
Unterhaltsvorschuss muß in dem Sinne nicht zurückgezahlt werden, sondern der Unterhaltsanspruch wird auf das Jugendamt übergeleitet soweit dieses gezahlt hat.
Wurde aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit kein Unterhalt geschuldet und exitiert auch kein Titel für diese Zeit, dann gibt es keinen Anspruch der übergeht und es muß auch nichts zurückgezahlt werden.
Es ist daher essenziell, bei mangelnder Leistungsfähigkeit keinen überhöhten Titel zu akzeptieren.
Wenn kein Anspruch auf Unterhalt mehr besteht, muss mein Lebensgefährte dann trotzdem weiter ans Jugendamt zahlen?
Entscheidend ist nicht jetzt, sondern die Zeit, in der der Unterhaltsvorschuss gewährt wurde.
Ihr solltet mit der Unterhaltsvorschusskasse abklären ob von dort Forderungen geltend gemacht werden.
Wenn ich Deine Frage richtig verstehe, dann ist von dort noch kein Schreiben bei euch eingegangen. Die Unterhaltsvorschusskasse müsste also erst mal ihre Forderungen anmelden und gegebenenfalls gerichtlich geltend machen.
Selbverständlich muss der Vater für sein Kind den Unterhalt nachbezahlen, das erste Kind geht vor, egal wieviele ihr beide noch bekommt.
Sein Kind wird sich bedanken, wenn der Vater seinen Unerhaltsverpflichtungen nicht nachkommt und dass der Vater Sozialhilfe bekommt, dafür kann das Kind sicher nichts.
Ich kenne einen Mann, da sind die beiden Kinder heute schon erwachsen und haben selber schon Kinder, der Vater von den beiden hatte sich von seiner Familie getrennt, mit seiner neuen Lebensgefährtin gut gelebt und keinen Unterhalt in der Zeit bezahlt (super Charakter !!) und dafür darf er heute noch Unterhalt nachzahlen.
nein muss er nicht. er ist leistungsunfähig, aufgrund geringen einkommens. somit muss er für die vergangenheit nichts zurück zahlen.
ja, das muss abbezahlt werden. das amt gibt nicht einfach so ohne sich das ganze geld wieder zurück zu holen.
es ist schlimm und schade, dass dein lebenspartner sozialhilfe beziehen muss, aber das ist ja dennoch so, dass er ein kind hat und dafür sorgen muss. es kann nicht sein, dass nur die mutter des kindes und der staat (=alle anderen hier) für sein kind aufkommen.
dass er jetzt, in solch einer situation, mit dir noch ein kind bekommt, ist -gelinde gesagt- blauäugig und daneben. wie soll das denn dann versorgt werden? ...
ich weiß nicht, es sollte einen 'elternführerschein' geben, so dass die menschen VORHER mal NACHDENKEN müssen wie das alles gehen soll, was alles benötigt wird und dass es KEIN immerwährendes vergnügen ist ein kind zu haben. ist meine ehrliche meinung. würde womöglich vielen viel leid ersparen.
nützt dir zwar jetzt auch nichts, aber gut, die frage ist ja ausreichend beantwortet.
wirklich? dann ist das neu. bei uns war es so.gut, mein exmann wurde aber auch angezeigt wegen schwarzarbeit, da wurde dann halt auch alles zurückverlangt.
Genau meine Meinung !!
Ist zwar alles gut und nett geschrieben und für die meisten Fälle auch korrekt. Nur wenn mein Lebensgefährte und ich dem Kind alles zahlen, was es so braucht, z.B Kleidung usw und die Mutter Unterhalt bezieht, aber mit Absicht nicht arbeiten geht und sich von diversen Männern aushalten lässt, ihrem Kind nichts weiter kauft, dann ist das eine andere Geschichte. Am besten solche allgemeinen Fragen auch sachlich und ohne emotionale Einwürfe beantworten. Danke.
nun, diese dinge gingen aus der frage nicht hervor. das ist nochmal eine ganz andere geschichte. dann ist diese frau in ihrer mutterrolle absolut unfähig.
die frage ist, kann man das beweisen? könnte dein lebenspartner das alleinige sorgerecht beantragen? ist das jugendamt involviert? weil dann ist es nämlich so, dass ihr eine viel zu große last tragt und sie ihren verpflichtungen nicht nachkommt. dann muss man dagegen vorgehen.
wenn der vater während der zeit des unterhaltsvorschusses soziale leistungen bezogen hat, war er leistungsunfähig und muss auch nichts ans jugendamt zurück zahlen.
nur weil das kind 18 ist, heißt das nicht, dass er keinen unerhalt mehr leisten muss. wenn das kind in ausbildung ist, hat es weiter unterhaltsanspruch an die eltern.
zu sagen, dass kind bekommt was es braucht ist eine miese aussage, da das kind täglich dinge braucht: essen, trinken, strom, wasser, unterkunft, kleidung, fahrtkosten, schulkosten, hobbies etc. mal eine hose oder ein paar socken kaufen genügt da wohl zu keiner zeit.
Ist zwar alles gut und nett geschrieben und für die meisten Fälle auch korrekt. Nur wenn mein Lebensgefährte und ich dem Kind alles zahlen, was es so braucht, also nicht nur ne Hose und paar Socken, sondern Taschengeld etc für Hobbies usw, Führerschein,..und die Mutter Unterhalt bezieht, aber mit Absicht nicht arbeiten geht und sich von diversen Männern aushalten lässt, ihrem Kind nichts weiter kauft, dann ist das eine andere Geschichte. Am besten solche allgemeinen Fragen auch sachlich und ohne emotionale Einwürfe beantworten. Trotzdem vielen Dank
eine hose und ein paar sochen odermal ein bisschen geld für einen führerschein ist nichts im vergleich zum monatlichen unterhalt. und ob die km sich mit einem neuen mann zusammenlebt ist ihre sache. dein partner macht sich ja auch nicht rühmlich mit seiner unlust arbeiten zu gehen und mit seiner unlust seiner unterhaltspflicht nachzukommen. er zahlt doch nicht sagtest du, also erhält sie auch keinen unterhalt.
nein es muss nicht nachbezahlt werden für die zeiten wo kv sozialleistungen bezogen hat, da er nicht leistungsfähig war.