Unterhalt - Kindsvater heiratet?
Hallo Zusammen,
Ich habe eine Frage zum Thema Kindes Unterhalt. Meine Partnerin hat zwei Kinder mit ihrem Ex. Sie bezieht ca. 150 Euro Unterhalt vom Kindsvater. Da er nicht mehr zahlen kann durch den Eigenbehalt, übernimmt den Rest die Unterhaltsvorschussstelle. Nun möchte der Kindsvater gern heiraten, was ihm gegönnt sein soll.
Meine Frage ist nun, ob mit der Heirat die neue Ehefrau unterhaltspflichtig gegenüber ihres Mannes wird (nicht gegenüber der Kinder!!!). Kann es dazu kommen, dass die seine Frau nun dem Kindsvater Unterhalt zahlen muss, damit er wiederum mehr Unterhalt der Kindsmutter zahlen kann (vorausgesetzt, dass sie mehr als er verdient)?
Bevor mich jemand falsch versteht. Ich frage nicht weil wir ihm an den Kragen wollen, oder mehr Kohle abgreifen möchten, sondern weil wir nicht mehr abhängig von der Unterhaltsvorschussstelle sein möchten. Aktuell ist diese Abhängigkeit ein Hindernis, dass meine Partnerin und ich endlich heiraten können, da mit der Ehe nämlich die Vorschussstelle sagen würde, dass wir kein Unterhaltsvorschuss mehr bekommen.
Danke für eure Antworten :)
7 Antworten
er kann so oft heiraten wie er möchte er bleibt Unterhaltspflichtig sowohl für die Kinder als AUCH für seine neue Ehefrau natürlich wird dies berücktsichtig ABER er wird und muss zahlen besten Bsp. mein Stiefvater hat bevor er meine Mutter kennen gelernt hat auch schon eine Frau zur Ehe gehabt und hat auch ein Kind mit dieser Frau (kind ist heute schon erwachsen) jetzt nach über 15 Jahre. Denn ich sage jetzt mal er hat einen "guten Job" (ca. 1500€ Brutto) muss er an seine Ex Frau dies ist vom Gericht festgelegt knapp 300€ zahlen anhand von Unterhalt (Weil er die ganze Zeit keine "gute" Arbeit hatte) Und nun da meine Mutter (seine jetzige Frau) gewisser Maßen auch darunter leiden muss wegen gemeinsamer Kasse etc. ist es schon sehr hart aber wie du siehst.......ich hoffe ich konnte etwas helfen.
ich denke mal da ist es gut sich einen Anwalt zur rate zu ziehen
Wenn er heiratet, dann mindern sich seine Ausgaben.
Dann muss seine Ehefrau sich an den Kosten für die Miete beteiligen- gehen wir davon aus, sie arbeitet auch. Damit steht ihm mehr Geld zur Verfügung, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen. Damit zahlt sie -indirekt- schon mit für die Kinder, ja.
Eheleute untereinander sind sich auch zum Unterhalt verpflichtet- es kann ja auch sein, dass sie mehr verdient als er.
@ Bhalian
sondern weil wir nicht mehr abhängig von der Unterhaltsvorschussstelle sein möchten.
Den Satz muss man jetzt nicht verstehen oder?
Ist doch egal woher das Kindergeld kommt, die holen sich das schon wieder von dem, der seinen Unterhalt nicht bezahlt.
Die neue Ehefrau hat mit seinen Kindern und dem Unterhalt überhaupt nichts zu tun. Mit 27 Jahren sollte man das wissen.
Außerdem was hat denn der Kindesunterhalt mit eurer Heirat zu tun, das Geld steht nur den Kindern zu. Für beide Kinder 150,.-- Euro, da kommst du eh nicht weit.
die Vorschussstelle würde bei einer Heirat mit der Kindsmutter sagen, wir zahlen nicht den fehlenden Unterhalt vom Kindsvater...
@ Bhalian
So ein Unsinn, "die würden sagen", gehe man hin und lasse dich richtig aufklären.
Dann dürfte ja keine Frau und kein Mann mehr heiraten, nur weil der Ex keinen Unterhalt für seine Kinder bezahlt.
Das Kindergeld steht den Kindern zu.
So viel zum Thema "keine Ahnung"...
Ist schon lustig, was man sich für eine normale Frage (die ja schon vorab eine Rechtfertigung beinhaltet...) anhören soll... :o/
Es ist tatsächlich so, dass der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt weg fällt, wenn der Elternteil, bei dem die Kinder leben, eine neue Ehe eingeht...
Es erschließt sich nicht, wenn im Umkehrschluss der neue Ehepartner mit dem Unterhalt der Kinder NULL und NICHTS zu tun hat... aber das hat man sich halt so ausgedacht :o)
Das Jugendamt selbst schüttelt darüber den Kopf...
Bin ich leider unwissend auch rein gelaufen und habe meinem Ex ne Menge Schulden beim Jugendamt erspart... (verdammt ;o))
Zur Frage an sich:
Ich kann sie nicht sicher beantworten, aber ich denke, wenn der Vater für seinen Selbstbehalt genug verdient, muss seine dann Frau ihm keinen Unterhalt bzw. Taschengeld zahlen, so dass sich sein Einkommen also nicht erhöht. Insofern ist da sicherlich dann nicht mehr Spielraum für mehr Unterhalt.
Müsst Ihr wissen, ob der dann fehlende Unterhaltsvorschuss sich evtl. durch den Steuervorteil bei Heirat aufwiegt oder Euch es das doch wert ist.
Danke für die erste sinnvolle Antwort :)
:o)
Deine Annahme der Eheschließung umfasst doch aber das falsche Elternteil. In der Frage geht es doch um das Elternteil, bei welchem die Kinder nicht leben.
wenn der Elternteil der Unterhaltsvorschuss bekommt heiratetet, dann entfällt der Unterhaltsvorschuss, hier entfällt er nicht, da wenn der Fragesteller mit der Partnerin nicht verheiratet ist, mit dem Kindesvater und seine Hochzeit hat dass nichts zu tun
Unterhaltspflichtig für die Kinder deiner Partnerin bleibt einzig und allein der Vater, nicht aber seine neue Ehefrau. Im Gegenteil: der Kindsvater ist jetzt gegenüber ihr unterhaltspflichtig und vor allem auch künftigen Kinden dieses Paares gegenüber. Sollten die beiden also ein Kind bekommen, kann sich das noch mal negativ auf die Unterhaltszahlungen des Kindsvaters auswirken.
Aus der Nummer mit dem Unterhaltsvorschuss kommt deine Partnerin wohl nicht so schnell raus.
Geht doch beide arbeiten und lass den Mann in ruhe und seine neue Frau!!! Schmarozer!!!
wenn er nicht zahlen kann, kann er nichts dafür! Baut euer eigenes Leben auf so wie er seins und schaut das ihr mit EUREM Geld klarkommt
es ging nie darum, dass WIR an SEIN Geld wollen, sondern es geht darum, dass die Kinder auch das bekommen, was ihnen zusteht - wofür im übrigen nicht NUR die Mutter zuständig ist, sondern eben auch der Erzeuger.
es geht in diesem Szenario niemand nicht arbeiten... es geht vielmehr darum, dass der Erzeuger für seine Kinder voll aufkommt und nicht der Staat ... sprich somit alle anderen ... aber danke für die sinnlose Beleidigung ;)
soweit richtig... Meine Frage ist ja, ob seine zukünftige den Teil mit erbringen müsste den er nicht zahlen kann. Diesen Teil zahlt aktuell die Vorschussstelle. Heirate ich meine Partnerin, würde die Vorschussstelle uns nicht mehr den fehlenden Teil vom Kindsvater zahlen...