Unterhalt / Urkunde Jugendamt?
Hallo! Zahle seit Nov 2019 KindesUnterhalt. Jetzt im Juni soll ich eine Jugendamtsurkunde unterschreiben. Nun ist es so das ich seit Nov 2019 seitdem der Gegnerische Anwalt meinen Unterhalt berechnet hat, weniger verdiene durch Ausfall von Schichtarbeit. Kann/Darf ich vom Jugendamt meinen Unterhalt von jetzt bis 12 Monate zurück „neu“ berechnen lassen? Oder gilt der Regelsatz vom Nov 2019 den der Gegner.Anwalt berechnet hat?
4 Antworten
Zurück gerechnet wird nichts. Du hast bislang Summe X gezahlt. Nun haben sich deine Einkommensverhältnisse über einen längeren Zeitraum nach unten verändert. Bevor du also irgendeinen Jugendamtswisch unterschreibst, sollen die den Unterhalt neu berechnen.
Was hast du bislang bezahlt für wie viele Kinder in welchem Alter?
Das Jugendamt möchte sicherlich eine Jugendamtsurkunde unterschrieben haben mit einem titulierten Unterhalt. Sobald du das unterschreibst, dann gilt die genannte Summe bis zur Abänderung!
Achte darauf, dass der Titel bis 18 befristet ist. Wollen die sich wahrscheinlich nicht drauf einlassen. Aber die Jugendamtsurkunde ist eine einseitig erstellte Verpflichtsurkunde. Bedeutet: du kannst sie auch abändern. Steht da also nichts mit befristet bis 18. Dann setze den Satz zusätzlich rein.
Zwar haben Kinder Anspruch auf einen unbefristeten Titel, aber viele Jugendämter lassen sich auf die Befristung dennoch ein (weil die auch keinen Plan haben ;-)).
Rückwirkend wird der Unterhalt nicht geändert. Aber für die Zukunft kannst du es versuchen.
Sicherlich wird niemand rückwirkend den Unterhalt zu Ungunsten Deines Kindes neu berechnen.
Gegnerische Anwalt meinen Unterhalt berechnet hat,
und welche bereinigenden Anteile wurden dann dabei berücksichtigt?
https://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/abzuege-vom-einkommen/
Jetzt im Juni soll ich eine Jugendamtsurkunde unterschreiben.
Sollen .... heißt ja jetzt .... wenn sich nachweislich Dein Einkommen auf längere Frist verringert - nicht müssen.
Wenn Du solche recht einfachen Ausführungen nicht nachvollziehen kannst, solltest Du zur Wahrung Deiner Rechte selbst einen Anwalt beauftragen.
Rückberechnen geht glaube ich nicht. Normalerweise steht dir ein Mindestselbstbehalt zu, der müsste aber eigentlich gerichtlich festgelegt sein
Ich verstehe kein Wort