Unterhaltsvorschuss zurückzahlen wenn man permanent im Knast saß und dann auf Dauer H4 macht bis man krepiert?

6 Antworten

Das Geld muss natürlich nur zurück gezahlt werden, wenn ausreichendes Einkommen vorhanden ist, sonst zahlt es keiner zurück. Wenn einer verstorben ist, unbekannt im Ausland lebend, H4 Bezieher oder Geringverdiener ist oder langfristig im Knast, dann muss er auch nichts zurück zahlen.

Der Großteil des Unterhaltsvorschusses wird daher von keinem zurück gezahlt. Den Kindern, bzw dessen betreuenden Elternteil steht das Geld ja zu, daher wird müssen die auch nichts zurück zahlen, wäre ja kontraproduktiv

Ich habe 2 x 6 Jahre Unterhaltsvorschuss für meine Kinder erhalten, die Väter haben nichts zurückgezahlt, da sie nicht genug Einkommen hatten und auch nicht pfändbar waren. Und für meinen jüngeren Sohn noch mal 18 Monate lang, bis er 18 war, da war sein Vater bereits verstorben, die Hinterbliebendenrente für ihn aber weniger als der Unterhaltsvorschuss. Wir bekamen dann die Differenz als Unterhaltsvorschuss.

Für den Rest der Zeit musste ich ohne Unterhalt auskommen und alles selbst zahlen als Mutter. Leider gibt es dauerhaften UV bis 18 Jahre ja erst seit kurzem .

Lottusblume 
Beitragsersteller
 06.01.2020, 02:19

Ja als alleinerziehende Mutter ist es schwierig einen gut verdienten Job zu bekommen. Zum Glück gibt es Unterhalt und kein Kind muss auf etwas verzichten. Eine Mutter verzichtet ja eh schon auf alles damit es den Kindern gut geht. Viele Väter gehen ja dann absichtlich weniger arbeiten damit sie kein Unterhalt blechen müssen. Die wissen gar nicht wie "teuer" Kinder sind. Hauptsache die Mutter verurteilen: ,,sie gönnt sich mit dem Unterhalt alles und verschwendet es nur für sich und nicht für das Kind. 🤦‍♀️ Es gibt nur wenige assi Mütter. Aber hauptsache alle in einen Topf.

Grundsätzlich ist der Unterhaltsvorschuss von dem Elternteil zurück zu zahlen, der unterhaltspflichtig ist, bei dem das Kind also nicht lebt.

Die Mutter muss nur dann zurückzahlen, wenn sie z. B. mit dem Kindesvater zusammen gelebt hat und Getrenntleben angegeben hat.

Manche Unterhaltspflichtige arbeiten auch im Gefängnis. Von ihrem Einkommen erhält die Unterhaltsvorschusskasse auf Antrag einen Teil. Ansonsten muss er zurückzahlen, ist also verpflichtet, sich nach dem Gefängnis Aufenthalt einen Job zu suchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Alleine der Unterhaltspflichtige ist dafür verantwortlich. Aber da er im Knast sitzt, dürfte ja finanziell eh nichts bei ihm zu holen sein.

Der Steuerzahler übernimmt das dann gern.

Lottusblume 
Beitragsersteller
 23.12.2019, 09:00

Hmmm ich zahle auch viele Steuern. Hätte lieber einen anderen Papi für meinen Kleinen gewählt, aber man kann ja leider nie in einen Menschen reinsehen.

Ich kann nur hoffen das er mich nicht abschlachtet wenn er aus dem Knast kommt. Er sitzt bald 12 Jahre. 🙅‍♀️

wer zahlungsunfähig war, weil nicht leistungsfähig, der muss nichts zurückzahlen.