Unterhaltsvorschuss Rückwirkend bezahlen?
Kann es sein das man unterhaltsvorschuss rückwirkend bezahlen muss?
Mein Freund konnte den Unterhaltsvorschuss nie bezahlen weil er zu wenig verdient hatte und teils Monatelang gar nichts. Er arbeitet nun und bekommt einen fixen Lohn seit Februar dieses Jahres. Nun soll er rückwirkend bis Oktober einen Betrag von 345€ Kinderzulagen bezahlen, er hatte aber vom Oktober bis Februar dieses Jahrs keinen Job und hat gar nichts verdient, nicht einmal ein Kleinbetrag von dem er aber damals auch nix zahlen musste weil es zu wenig war. Ich würde verstehen wenn er diesen Betrag ab Februar bezahlen muss. Zusätzlich möchte angeblich das Jugendamt rückwirkend Geld, wieviel können die da verlangen und wie weit zurück wenn er da überhaupt kein Geld hatte für sich? Wenn er nun das alles rückwirkend bezahlen muss hat er am Ende ca. 10.000€ schulden und er ist nicht einmal in der Lage diesen Betrag in Raten zu bezahlen da er schon die 345€ bezahlen muss und zusätzlich die angeblichen Schulden vom Jugendamt, können die sowas machen oder müssen wir uns da einen Anwalt nehmen?
3 Antworten
Mein Freund konnte den Unterhaltsvorschuss nie bezahlen weil er zu wenig verdient hatte und teils Monatelang gar nichts.
Also bestand die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung. Er sollte sich doch darüber freuen, dass jemand für ihn vorläufig die Kosten übernommen hat.
Nun soll er rückwirkend bis Oktober einen Betrag von 345€ Kinderzulagen bezahlen, er hatte aber vom Oktober bis Februar dieses Jahrs keinen Job und hat gar nichts verdient, nicht einmal ein Kleinbetrag von dem er aber damals auch nix zahlen musste weil es zu wenig war.
Jetzt hat er ja Geld.
Ich würde verstehen wenn er diesen Betrag ab Februar bezahlen muss.
Wieso verstehst du den Rest nicht?
Zusätzlich möchte angeblich das Jugendamt rückwirkend Geld, wieviel können die da verlangen und wie weit zurück wenn er da überhaupt kein Geld hatte für sich?
Alles, was sie vorgestreckt haben.
Wenn er nun das alles rückwirkend bezahlen muss hat er am Ende ca. 10.000€ schulden und er ist nicht einmal in der Lage diesen Betrag in Raten zu bezahlen da er schon die 345€ bezahlen muss und zusätzlich die angeblichen Schulden vom Jugendamt, können die sowas machen oder müssen wir uns da einen Anwalt nehmen?
Das Jugendamt hat die Kosten vorgestreckt und damit den Job deines Freundes erledigt. Jetzt fordern sie das Geld zurück.
wenn er den verpflichtungen auf einkommensvorlage immer pünktlich nachkam und nachweislich keine leistungsfähigkeit vorlag muss er nichts zurückzahlen. anders verhält es sich, wenn er der erwerbsobliegenheit nicht nachkam und nichts ernsthaft unternommen hat in arbeit zu kommen oder gar ein aktiver titel vorlag. dann wird auch für die vergangenheit nachgefordert ab in verzugsetzung.
zusätzlich die angeblichen Schulden vom Jugendamt
Um es mal auf den Punkt zu bringen: es sind keine "angeblichen" Schulden. Es sind Schulden. Er kann es so sehen, als wenn er einen Kredit aufgenommen hat. Der Kreditgeber war in dem Moment das Jugendamt und die haben erstmal die Schulden für ihn gezahlt - Monat für Monat. Und jetzt hätten sie so langsam gerne mal ihr Geld zurück.
Er könnte, damit er die Unterhaltsschulden zahlen kann, einen Nebenjob annehmen. Er könnte versuchen eine Lohnerhöhung zu bekommen oder den Arbeitgeber zu wechseln, damit er mehr Geld verdient um die Schulden zu bezahlen. Er könnte sich einen Kredit bei der Bank holen - wäre dann aber nur eine ungünstige Schuldenumschuldung für ihn.
Einen Anwalt kann er sich sparen. Denn der würde ihm nichts anderes sagen.
Da irrst du! Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass das Jugendamt sehr wohl an den Unterhaltsschuldner heran tritt für Unterhaltsschulden die aufgelaufen sind.
wenn keine leistungsfähigkeit vorlag, dann schuldet niemand unterhalt. du irrst hier gewaltig. sie treten nur an leute ran die versäumt haben titel korrigieren zu lassen oder die säumig sind ihre sachen korrekt und pünktlich vorzulegen. ansonsten muss man nichts zurückzahlen. das sage ich dir aus meiner erfahrung heraus
Ja, sorry... davon bin ich hier (vielleicht fälschlicherweise) ausgegangen.
Hintergrund des Gesetzes ist die Hilfe, wenn Unterhaltsschuldner ihren Pflichten nicht nachkommen, sei es aus mangelnder Leistungsfähigkeit oder anderen Gründen. Werden die Barunterhaltspflichten in grober Weise verletzt, wird ihn das Jugendamt, als Leistungserbringer, auf den die Unterhaltsansprüche des Kindes in Höhe der erbrachten Geldleistungen übergehen (Anspruchsübergang), in Regress nehmen. In diesem Fall erlässt die Vorschusskasse einen Rückforderungsbescheid. Allerdings muss der Vorschuss nur zurückgezahlt werden, wenn der Unterhaltspflichtige auch leistungsfähig ist, also über ein gewisses Mindesteinkommen verfügt, siehe auch Selbstbehalt.
Könnte dies der Grund für die Forderungen sein? Vielleicht hat Partner von FS "vergessen" dem Amt die Arbeitsaufnahme rechtzeitig mitzuteilen?
so ein unsinn. für rückliegende zeiten muss kein unterhaltsvorschuss zurückgezahlt werden, wenn keine leistungsfähigkeit vorlag.