Unterhalt Ausbildung, zurückzahlen?
Hallo erstmal, bin neu hier.. Also ich (Azubine) bin seit kurzem Mutter, beziehe momentan teils elterngeld und teils vom Amt, jetzt habe ich vor kurzem ein Schreiben vom Amt bekommen wo steht ich müsse Unterhalt vom Kindesvater einfordern oder bei der Unterhaltsvorschusskasse. Der Vater ist allerdings ebenfalls in der Ausbildung und hat monatlich 750€ brutto (570 netto) also zahlen kann er nicht wirklich. Jetzt meine Frage, wenn ich den Vorschuss bekomme, muss er das alles zurück zahlen sobald er ausgelernt ist? Oder muss er nur Unterhalt zahlen ab dem Zeitpunkt wo er genug Einkommen hat? Will ja nicht das er gleich verschuldet ist sobald er ausgelernt ist -.- danke im voraus für antworten, lg
5 Antworten
Im Netz steht der Vorschuss beträgt bis zum 5 Jahr des Kindes 145€ wenn der Vater von sich aus aber sagt er zahlt lieber den Betrag monatlich von seinem geringen Gehalt als später alles zurück zahlen zu müssen geht das auch oder muss er wenn er sich bereit erklärt zu zahlen mehr zahlen?
Der Kindsvater ist unterhaltspflichtig für das Kind - und wenn er darüber hinaus leistungsfähig wäre/ ist, auch dir als Mutter des Kindes ("Betreuungsunterhalt" bis max. zum dritten Geburtstag des Kindes).
Sollte der Mann den Unterhalt nicht zahlen (können), kannst du für das Kind Unterhaltsvorschuss beziehen.
Könnte der Mann nachweislich keinen Unterhalt zahlen,
- weil er trotz aller Bemühungen kein höheres Einkommen erzielen kann
- oder weil er sich selbst noch in der ersten Ausbildung befindet und dabei nur ein geringes Einkommen hat
bräuchte er den Vorschuss nicht zurückzahlen.
Würde er aber
- eigentlich Unterhalt zahlen können
- oder aber keine Nachweise über seine fehlende Leistungsfähigkeit erbringen
würde der Vorschuss später von ihm zurückgefordert werden.
Für den Vater deines Kindes bedeutet das:
Er muss nachweisen, dass er momentan in seiner ersten Ausbildung ist und dabei zu wenig verdient - dann muss er den bis zum Abschluss der Ausbildung gezahlten Vorschuss nicht zurückzahlen.
Sobald er seine Ausbildung abgeschlossen hat, muss er dann Unterhalt für das Kind zahlen, dessen Höhe abhängig ist von seinem Verdienst (s. "Düsseldorfer Tabelle") und ggf. auch noch für dich....
Die Unterhaltsvorschusskasse übernimmt erst einmal die Unterhaltskosten. Der Kindsvater muss diese dann, wenn er ausreichend verdient, zurück zahlen.
Der aktuelle Selbstbehalt liegt derzeit bei 1080,00€. Alles was darüber liegt, kann die Unterhaltsvorschusskasse von dem Kindsvater einfordern.
Ja, das holen die sich bei ihm, sobald er in der Lage ist zu Zahlen. Das ergibt sich schon aus dem Wort "Vorschuss"
Da wirst du gar nicht gefragt !
Unterhaltszahlungen gehen nun mal vor Sozialleistungen,es spielt also gar keine Rolle was du nicht möchtest,wenn du deinen Anspruch nicht geltend machst würde dir das Jobcenter im Ernstfall den Unterhalt bzw.den Unterhaltsvorschuss als fiktives Einkommen auf euren Bedarf anrechen.
Dann stehst du da und bekommst ggf.gar nichts mehr vom Jobcenter.
Es heißt zwar Unterhaltsvorschuss,aber wenn der Kindsvater selber noch Azubi ist wird er mit seiner Vergütung nicht leistungsfähig sein,er muss also sehr Wahrscheinlich den Unterhaltsvorschuss nicht zurück zahlen,dass müsste er nur dann,wenn er über seinem Selbstbehalt ( derzeit bei Berufstätigkeit 1080 € Netto ) verdienen würde.
Du stellst also beim Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss,der beträgt derzeit für ein Kind von 0 - 5 Jahren 145 € pro Monat und für ein Kind von 6 - 11 Jahren 194 €.
Ab dem 12 Lebensjahr gibt es dann keinen Unterhaltsvorschuss mehr,zumindest derzeit nicht und man kann ihn max. derzeit bis zu 72 Monate lang beziehen.
Der Unterhalt bzw.Unterhaltsvorschuss wird dann wie das Kindergeld ( derzeit 190 € ) auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
Auch du hättest min. bis zum 3 Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt,wenn nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als derzeit 1200 € Netto ( Selbstbehalt ) vorhanden wäre,natürlich nur dann wenn ihr nicht zusammen leben würdet,dann hättest du auch keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.