Darf Jobcenter die Nachzahlung des Unterhaltsvorschuss komplett fordern?
Folgendes, ich habe für meine beiden Söhne Unterhaltsvorschuss beantragt. Nun endlich ist der Antrag durch und über eine Zeit von Juli 17 bis Februar 18 entstand natürlich eine beträchtliche Summe das die Unterhaltsvorschuss stelle nun zahlen muss für meine Kinder.
Da ich mit Hartz 4 aufstocken muss, beantragt das Jobcenter die komplette Unterhaltsnachzahlung. Darf das Jobcenter das? Oder dürfen sie nur zurückfordern was sie tatsächlich für die Kinder gezahlt haben?
5 Antworten
Es darf nur das zurückgefordert werden, was das JC tatsächlich bezahlt hat.
So ist es ja auch, wenn man aus seinem Regelsatz zur Miete dazuzahlt und eine Gutschrift der Nebenkosten erhält.
Du solltest der Forderung widersprechen.
Danke für die Antwort. Das sehe ich auch so. Das Jobcenter darf nur die tatsächlich gezahlte Summe zurück fordern würde ich meinen. Ich gehe Montag zum Rechtsanwalt.
Danke für den Stern.
soweit alles richtig. das JC darf selbstverständlich fordern was es für einen ausgelegt hat. wird dabei ein restbetrag entstehen den JC nicht für sich beansprucht hat - ist es dennoch nicht euer zur freien verfügung stehendes extrageld. es wird euch als gehalt angerechnet sobald es vom jugendamt ausgezahlt wird.
Muss mich korrigieren- habe heute vom Jobcenter eine Antwort erhalten.
Das Jugendamt hat JC den Betrag erstattet für vorgeleistete Leistungen.
Der Restbetrag der dabei entstanden ist wird an mich überwiesen- und verbleibt tatsächlich zu meinen Gunsten auch bei mir.
Es wird NICHT angerechnet als Einkommen.
Es darf natürlich vom Jobcenter nicht mehr Geld gefordert werden,als du vom Jobcenter insgesamt für diesen Zeitraum bekommen hast !
Der UVG wird angerechnet u ist somit dein/ euer Einkommen.
Das Jobcenter ist in Vorkasse für euch alle gegange u kann jetzt nun das, was ihr erhalten habt von staat mit dem was du als Nachzahlung bekommst gegen rechnen. Das ist vollkommen legitim.
Für H4 Empfänger ist das neue UVG nicht angedacht ,da es angerechnet wird u erst ab einem Einkommen von 600 Euro
Naja laut Wortlaut des § 12 a SGB II. Bist du gezwungen UVG zu beantragen .. aber durch diese Leistung minimiert sich eben das H4.....und somit ist das dein einkommen eurer BG und wird 100% angerechnet....... ist ok das die machen
Ja aber ich würde ja verstehen wenn sie den Anteil zurück fordern den sie für meine Kinder gewährt haben, aber alles einbehalten kann ich mir nicht vorstellen. Wir bekommen ja nur ganz wenig vom Jobcenter, da beide arbeiten gehen.
Ne du verstehst das nicht.
Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft....so zählt jedes Einkommen.jeder cent zu euch egal ob das auf die Kinder oder auf dich läuft.....es eurer gemeinsames Geld! Davon ernährt ihr euch und kauft klamotten usw.......
Das Jobcenter kann aber nicht mehr Geld zurückverlangen als es selbst gezahlt hat...
Ne das hab ich auch nich geschrieben :).....
Darf es, da es ja auch für die kinder geleistet hat. Schau auf beide Bescheide, dann siehst du es- und vergiß nicht den Mietanteil, der auch für die Kinder gewährt wurde.
Ich verdiene über 600 € deshalb schrieb ich ja das ich aufstocke mit Hartz 4. Ansonsten hätte ich den Antrag auf UHV nicht gestellt. Lg