Müssen unterhaltspflichtige Väter zusätzlich zum Unterhalt auch die Miete für das Kind zahlen?
Hallo, der Vater meines Kindes (11 Jahre ) wurde von der Stadt aufgefordert, zukünftig die Hälfte der Miete für mein Kind und mich zu bezahlen (Unsere Warmmiete beträgt 720 Euro ohne Strom). Ich bin allein erziehend, mein Kind wohnt bei mir, und ist nur 2-3 Tage im Monat beim Vater. Bisher hat er monatlich 230 Euro Unterhalt für unser gemeinsames Kind gezahlt - er arbeitet nur 20-25 Std pro Woche und verdient 850 Euro netto-, konnte daher nie mehr Unterhalt zahlen als den Mindestbetrag- und das Sozialamt bzw. Jobcenter hat die kompletten Mietkosten für mein Kind und mich immer übernommen. Ich selbst arbeite in Teilzeit, und bekomme ergänzend Hartz 4.
Nun soll der Vater meines Kindes zukünftig ca.650 Euro an mich zahlen: Unterhalt + die komplette Miete für das Kind.
Er hat in den gesamten 11 Jahren immer nur den Mindestunterhalt gezahlt , genau den Betrag, den auch das Jugendamt als Unterhaltsvorschuss geleistet hätte. Bisher wurde das vom Jobcenter so akzeptiert -doch jetzt offenbar nicht mehr.
Ist es so üblich, dass der Kindsvater anteilig an den Kosten für die Miete der Mutter und des Kindes bezahlen muss ab dem 12. Lebensjahr des Kindes? Oder gibt es ein neues Gesetz, das diese Regelung vorsieht?
Ich muss ergänzen, dass er viele Rücklagen hat, er hat vor kurzem einen 5 stelligen Betrag geerbt. Und Hartz 4 beantragen will er auf keinen Fall mehr. Doch seine finanziellen Verhältnisse offen legen will er auch nicht.
5 Antworten
Eine solche Regelung wäre mir völlig neu!
Er zahlt den Mindestunterhalt und erfüllt damit seine Unterhaltspflicht. Für dich muss er gar nicht zahlen. Die ersten drei Jahre sind um und somit steht dir auch kein Betreuungsunterhalt mehr zu.
Und der Kindesunterhalt richtet sich nach seinem bereinigte Netto. Das er die Stunden reduziert hat ist ohnehin sein privates Problem! Würde er sich so aus der Zahlungsverantwortung schleichen wollen, was er ja gar nicht tut, dann würde ihm ein fiktives Einkommen angerechnet werden, da er seinem Kind gegenüber eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat. Sein Erbe geht das Amt auch nichts an - er zahlt ja Kindesunterhalt!
ABER: offensichtlich zahlt er nur den Betrag, den auch die Unterhaltsvorschusskasse zahlen würde. Und das ist nun mal leider zu wenig. Denn der Mindestunterhalt liegt bei 345,50 Euro für das 11jährige Kind und ab dem 12.ten Lebensjahr bei 423,50 Euro. Und genau diese Beträge hat er auch zu überweisen!
Warum sich das Amt bislang mit weniger zufrieden gegeben hat und du ebenfalls, ist nicht nachvollziehbar!
Und selbstverständlich muss er alle 2 Jahre sein Einkommen nachweisen. Hat das Amt sich auch darum nie gekümmert? Ich nehme mal an, du hast eine Beistandschaft? Und falls nicht, dann hättest du dich drum kümmern müssen.
Im Kindesunterhalt ist auch anteilig Miete für das Kind enthalten. Und wie gesagt: für dich ist er überhaupt nicht unterhaltspflichtig!
Oder gibt es irgendwelche Infos die hier nicht vorliegen? Warst du vielleicht mit ihm verheiratet, das Kind ist behindert und du kannst deswegen nicht selbst arbeiten und es gibt dazu noch einen Unterhaltstitel seit der Scheidung, der ihn verpflichtet nachehelichen Unterhalt zu zahlen? Das wäre zumindest auf den ersten Blick die einzig logische Erklärung für das Ansinnen vom Amt.
Nein!
Der Unterhalt ist doch eigentlich dafür gedacht damit man sowas bezahlt oder nicht ?
Dein Ex ist unter allen Pfändungsfreibeträgen du kannst froh sein das du überhaupt die 230 Euro bekommst.
Würde er wissen das er ein Pfändungsschutzkonto aufmachen kann wäre es essig mit der Kohle.
Wieso zahlt dein Kind Miete? Die Miete zahlst du oder bekommst sie bezahlt.
Ich muss ergänzen, dass er viele Rücklagen hat, er hat vor kurzem einen 5 stelligen Betrag geerbt. Und Hartz 4 beantragen will er auf keinen Fall mehr. Doch seine finanziellen Verhältnisse offen legen will er auch nicht.
Lasse dich mal vom Anwalt beraten, wenn es sein muss, dass ein Kindesvater vorweisen muss, was er an Geld hat, dann wird man das schon herausfinden.
Ja das ist richtig. Die Miete für meine Tochter und mich zahle ich selbst. Doch die Situation des Vaters ist kompliziert. Er muss jetzt fast 700 Euro im Monat Kindesunterhalt zahlen, das ist 3 mal so wie viel vor 2 Monaten.
Sorry, aber fast 700 Euro Unterhalt für ein Kind mit 11 Jahren, hier stimmt was nicht, bitte lasse dich vom Anwalt beraten, hier ist der falsche Platz.
"Unterhaltvorschuss zurückzahlen, die Stadt will, dass der Kindesvater was übernimmt"., hier blickt man nicht durch.
Egal, wie kompliziert das für den Kindesvater sein mag, der Unterhalt für sein Kind geht vor.
Sorry, aber ich habe mich schon an mehreren Stellen beraten lassen und der Kindsvater ebenfalls. Mir wird die Antwort gegeben, dass das eine Sache sei zwischen dem Kindesvater und der Stadt, die mich nichts angeht und der Kindsvater selbst war sogar diese Woche beim Anwalt um sich über seine rechtliche Situation zu informieren. Sogar der Jurist sagte ihm, dass die hohe Unterhaltsforderung rechtswirksam ist (weil man indirekt) sein Erbe und sein gesamtes Vermögen zugrunde legen kann. Aber warum sollte ICH mich von einem Anwalt beraten lassen?Er zahlt doch jetzt den geforderten Betrag. Ich vermute , dass der Betrag, den er geerbt hat, so hoch ist, dass er es sich leisten kann, so viel zu zahlen, wenn auch ungern.
Na wenn du Bescheid weist, dann ist doch alles ok.
Wenn den Exmann nur so wenig arbeitet/verdient. Warum guckt er dann nicht öfters aufs Kind?
Dann muss er weniger bezahlen, und du kannst mehr arbeiten. zB
Lg
Weil mein Kind das nicht möchte, es würde am liebsten gar nicht mehr zu ihm gehen. ..
Hm, schwierig. Dann verzichtet doch einfach auf das Geld, und findet eine andere Möglichkeit? Dann müsst ihr ihn auch nicht mehr sehen
Es ist nicht so, dass wir ihn nicht sehen wollen. Ich verstehe mich mit ihm meistens gut, und wenn er bei uns ist, findet sie es nicht so schlimm, aber auch nicht toll... Sie fühlt sich bei ihm in seiner Wohnung nicht wohl, zumal sie bei ihm kein eigenes Zimmer hat.
Ach so. (:
Hm, naja ich weiss nicht, wie das mit den Alimenten gesetzlich geregelt ist. Auf jeden Fall scheint es, als könnte er nicht mehr bezahlen, dann muss er dies auch nicht. Wie auch? Kann niemanden zwingen mehr zu arbeiten. Und natürlich braucht er ein gewisses Minimum an Geld. Wenn ihr es gut habt, findet ihr vielleicht gemeinsam eine Lösung?
Lg
Ja, das denke ich auch...Wir werden schon eine Lösung finden. Ich sehe das genau so. Vielen Dank noch mal für deine konstruktiven Beiträge!
Wenn es nichts gibt kann man das auch nicht bezahlen, man muss ja auch nicht wie ein Vampir versuchen jedes bisschen Restseele wegzuraffen wie ein Geierschlund
Es gibt aber etwas. Er hat einen ziemlich hohen 5 stelligen Betrag geerbt
Unterhalt bemisst sich nach den Lebensverhältnissen während der Ehe. Eine Erbschaft nach der Ehe ist daher nur bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen, wenn sie von den Eheleuten bereits in ihre gemeinsame Lebensplanung einbezogen wurde. Anderenfalls schlägt sie nicht auf den Unterhalt durch. *BGH, Urteil v. 11.7.2012, XII ZR 72/10
Danke
gerne. :-)
Die 230 Euro zahlt er freiwillig, er lebt sehr sparsam.