Unterhalt rückwirkend verlangen wenn Vater zu wenig gezahlt hat?

7 Antworten

Die Mutter sollte sich zu allererst mal eine Beistandschaft vom Jugendamt besorgen. Das Amt wird den Kindsvater auffordern, seine Einkünfte offen zu legen und den korrekten Unterhalt einfordern für das Kind.

 

Rückwirkend ist das wohl nicht möglich, aber die Kindsmutter kann alle zwei Jahre neu Auskunft verlangen über die Einkünfte des Vaters.

Der Vater sollte mal überlegen, was er für sein Kind tut.

Die Düsseldorfer Tabelle ist für die Höhe der Unterhaltszahlung die bundesweit anerkannte Richtschnur. Du hast Anspruch auf Vorlage der Abrechnungen, ich würde mir evtl. auch den Einkommensteuerbescheid ansehen wollen (wenn das geht).

Diese Tabelle gibt  es hier: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-01_08_2015/index.php

Und diese Tabelle gibt nicht her, dass er weniger als 394 Euro zahlt, wenn ich nur das monatliche Netto nehme, das Du genannt hast, ohne Prämien und Urlaubs-/Weihnachtsgeld.

Ansonsten frag mal bei einem Anwalt nach.

DFgen  02.11.2015, 15:51
Und diese Tabelle gibt nicht her, dass er weniger als 394 Euro zahlt

Dies ist der "Bedarf" des Kindes. Davon ist das hälftige Kindergeld abzuziehen und dann erst ergibt sich der "Zahlbetrag" (Unterhaltsanspruch des Kindes an den Vater).

nurlinkehaende  02.11.2015, 17:10
@DFgen

Bei 190 Euro Kindergeld bleiben immer noch 299 Euro zu zahlen. Mindestens, weil ich nur das regelmässige Monatsnetto genommen habe.

Rückwirkend kann kein Unterhalt gefordert werden erst ab dem Zeitpunkt der Aufforderung durch Jugendamt zu Offenlegung der Einkünfte.

Die Mutter kann nur den Unterhalt vom Vater einfordern, den er ihr laut Unterhaltstitel zahlen muss - mehr nicht.

Sie hat aber das Recht, alle zwei Jahre das Einkommen des Vaters prüfen zu lassen und den Unterhalt entsprechend anpassen zu lassen, den Titel abändern zu lassen. Er müsste dann ab dem Tag den höheren Unterhalt zahlen, an dem die "Abänderung" des Titels durch die Mutter in die Wege geleitet wurde.

Ein gesetzlicher Anspruch auf die freiwilligen Zahlungen besteht somit nicht. Lässt die Mutter den Titel nicht anpassen (abändern), um die freiwilligen Zahlungen nicht zu gefährden, bräuchte der Mann theoretisch auch zukünftig nicht mehr als die 225 Euro zahlen.....

kein Arbeitgeber der Welt gibt Fremden eine Auskunft über das einkommen seines Mitarbeiters

Und rückwirkend gibt es NIX-rein Garnix

Geh zum JA-und veranlasse eine Überprüfung