Unterhalt rückwirkend verlangen wenn Vater zu wenig gezahlt hat?
kind ist 4 Jahre alt, der Vater zahlt schon immer 225.-€, das wurde vor 2 Jahren vom Jugendamt festgelegt. Vater arbeitete lange in einer zeitarbeitsfirma bei Volkswagen. Vater sagte immer auf Nachfrage das er jedes halbes Jahr wegen der Verlängerung des Vertrags bangen müsste und evtl bald arbeitslos wäre.
Als der Vater regelmäßig das Kind mit einem dicken Audi abholte und anfing 3 mal in Jahr in Urlaub zu fahren, fragte die Mutter nach mehr Unterhalt. Vater gab an, das er nun schon seit einem Jahr fest angestellt ist bei VW, er der Mutter Lohnabrechnung schicken will und nun "freiwillig" 289€ anstatt 225€ zahlen will, und die Differenz seit der Festanstellung nachzahlen will, immerhin mehr als 700€. Vater schickt aber keine Lohnabrechnung, Mutter informiert sich über den Lohn bei VW, er hat Ca. 2.900- 3.200€ netto + weihnachts und Urlaubsgeld + Prämien Zahlung einmal jährlich zwischen 5.000-7.000€ .
Hat Mutter evtl mehr Anspruch auf Unterhalt als die 289.-€? Rückwirkend laut Google NEIN, also würde Mutter die freiwillige Nachzahlung von einem Jahr verlieren wenn der Vater wüsste das man rückwirkend nicht zahlen muss. Deshalb die Frage, lohnt es sich das Risiko einzugehen um mehr Unterhalt Monatlich einzuklagen?
7 Antworten
Die Mutter sollte sich zu allererst mal eine Beistandschaft vom Jugendamt besorgen. Das Amt wird den Kindsvater auffordern, seine Einkünfte offen zu legen und den korrekten Unterhalt einfordern für das Kind.
Rückwirkend ist das wohl nicht möglich, aber die Kindsmutter kann alle zwei Jahre neu Auskunft verlangen über die Einkünfte des Vaters.
Der Vater sollte mal überlegen, was er für sein Kind tut.
Die Düsseldorfer Tabelle ist für die Höhe der Unterhaltszahlung die bundesweit anerkannte Richtschnur. Du hast Anspruch auf Vorlage der Abrechnungen, ich würde mir evtl. auch den Einkommensteuerbescheid ansehen wollen (wenn das geht).
Diese Tabelle gibt es hier: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-01_08_2015/index.php
Und diese Tabelle gibt nicht her, dass er weniger als 394 Euro zahlt, wenn ich nur das monatliche Netto nehme, das Du genannt hast, ohne Prämien und Urlaubs-/Weihnachtsgeld.
Ansonsten frag mal bei einem Anwalt nach.
Bei 190 Euro Kindergeld bleiben immer noch 299 Euro zu zahlen. Mindestens, weil ich nur das regelmässige Monatsnetto genommen habe.
Rückwirkend kann kein Unterhalt gefordert werden erst ab dem Zeitpunkt der Aufforderung durch Jugendamt zu Offenlegung der Einkünfte.
Die Mutter kann nur den Unterhalt vom Vater einfordern, den er ihr laut Unterhaltstitel zahlen muss - mehr nicht.
Sie hat aber das Recht, alle zwei Jahre das Einkommen des Vaters prüfen zu lassen und den Unterhalt entsprechend anpassen zu lassen, den Titel abändern zu lassen. Er müsste dann ab dem Tag den höheren Unterhalt zahlen, an dem die "Abänderung" des Titels durch die Mutter in die Wege geleitet wurde.
Ein gesetzlicher Anspruch auf die freiwilligen Zahlungen besteht somit nicht. Lässt die Mutter den Titel nicht anpassen (abändern), um die freiwilligen Zahlungen nicht zu gefährden, bräuchte der Mann theoretisch auch zukünftig nicht mehr als die 225 Euro zahlen.....
kein Arbeitgeber der Welt gibt Fremden eine Auskunft über das einkommen seines Mitarbeiters
Und rückwirkend gibt es NIX-rein Garnix
Geh zum JA-und veranlasse eine Überprüfung
Dies ist der "Bedarf" des Kindes. Davon ist das hälftige Kindergeld abzuziehen und dann erst ergibt sich der "Zahlbetrag" (Unterhaltsanspruch des Kindes an den Vater).