Unterhalt Auto und Zahlungen?

8 Antworten

Kurz vor der Geburt deines Kindes hast du mal eben ein teures Auto gekauft und lebst im schönen Zuhause. Dahinter steckt Methode. Weder dein Kind noch die Frau, die du doch mal geliebt hast, sind dir wichtig oder etwas wert.

Deine Einstellung ist moralisch unter aller Kanone, aber es ist deine Sache, wie du darüber denkst.

Dein Kind hat jedoch Anspruch auf Unterhalt und den wird man dir nach der Düsseldorfer Tabelle abverlangen und du kommst nicht günstiger weg als jeder andere uneheliche Vater.

Steh zu deinen Verpflichtungen.

Mit Vollzeit würde ich 2400 Euro netto verdienen

Und das wird der Ausgangspunkt sein. Wenn man jetzt mal nur die 5 % Pauschale abzieht, dann liegst du bei 2280 Euro.

Entspricht Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle. Also für das Kind wären das dann schon mal 306,50 Euro.

Und dann wäre da noch der Betreuungsunterhalt für die Kindsmutter. Anspruch hat sie in der Theorie auf den Betrag, den sie ohne Kind gehabt hätte. Praktisch ist es allerdings durch deinen Selbstbehalt gedeckelt in Höhe von 1280 Euro.

Das du dir nun Luxuskredite ans Bein gebunden hast, interessiert Niemanden. Du bist angehalten deine Kreditraten klein zu halten und weder das Auto noch die teure Küche werden berücksichtigt werden.

Das Auto kann dir natürlich Niemand wegnehmen. Aber du musst eben selbst zusehen wie du es in Zukunft finanzieren willst.

Deine Ex wäre gut beraten sich einen Anwalt zu suchen um ihre Ansprüche und die des gemeinsamen Kindes durchzusetzen.

Natürlich muss auch berücksichtigt werden, wie viel der Unterhaltsverpflichtete überhaupt zahlen kann. Die erste Frage ist daher: hat dieser überhaupt ein Einkommen? Wenn ja, ist die Netto-Summe dessen die Berechnungsgrundlage. Wenn nicht, kann er trotzdem rechtlich dazu verpflichtet sein, zu arbeiten bzw. mehr zu verdienen. Dann wird seine Leistungsfähigkeit anhand eines so genannten fiktiven Einkommens berechnet.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/betreuungsunterhalt-berechnung-und-selbstbehalt/#berechnung

Es steht dir natürlich frei dich auf eine Gerichtsverhandlung einzulassen. Nur bedenke: auch die Kosten wirst du am Ende dann ggf. komplett zahlen dürfen.

Baumgang419 
Beitragsersteller
 13.05.2022, 13:19

Bin ich verpflichtet Betreuungsunterhalt zu zahlen ? Ich habe die Darlehen. Laut deinem Kommentar muss ich das nicht oder

Kessie1  13.05.2022, 13:44
@Baumgang419

Luxuskredite finden in der Regel keine Berücksichtigung. Maximal die Zinsen würden berücksichtigt werden können.

Wobei man da natürlich auch sehr genau hinschauen wird bei dir, da du die Anschaffungen erst kurz vor der Geburt getätigt hast.

Denn sonst würde jeder Unterhaltsverpflichtete mal eben kurz Schulden machen um weniger Unterhalt zahlen zu müssen.

Wenn der Wagen nicht zwingend notwendig ist um zur Arbeit zu kommen, dann werden in der Regel auch nur die 5% bezogen. Und manche Gerichte schauen auch noch genau hin ob die Kreditraten angemessen erscheinen. Es ist schließlich ein Unterschied ob man sich einen Gebrauchten kauft oder einen teuren Neuwagen. Gerade in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit.

In diesem Urteil vom Brandenburgischen OLG aus dem Jahr 2020 ging es um die Anrechenbarkeit der Kreditraten.

https://openjur.de/u/2311190.html

Und du darfst auch nicht vergessen, dass du aller Wahrscheinlichkeit nach ein Vollzeiteinkommen fiktiv unterstellt bekommen wirst. Damit bist du also voll leistungsfähig. Du wohnst umsonst, wobei das als Zuwendung Dritter gelten wird und hast nach Abzug der Kreditraten (die du ja auch selbst senken könntest) noch "genug" zum Leben. Die Kreditaufnahme in Anbetracht der Geburt deines Kindes könnte dir auch als leichtfertig unterstellt werden. Damit wäre die Anrechnung auch vom Tisch.

Die Kindsmutter wird ja mit entsprechenden Forderungen auf dich zukommen. Lasse diese anwaltlich prüfen. Um den Kindesunterhalt nach Stufe 2 wirst du meines Erachtens nicht herum kommen. Aber zu Stufe 1 sind das eh nur 20 Euro derzeit. Also nicht der Rede wert. Interessant wird nur die Berechnung des Betreuungsunterhaltes für dich werden! Ob ein Richter aber den Autokredit als berücksichtigungsfähige Schulden anerkennt, sei mal dahin gestellt. Gerade wenn die Anschaffung nicht notwendig war und augenscheinlich auch nur dazu dient den Unterhalt gering zu halten.

Und ja: um den Betreuungsunterhalt wirst du nicht herum kommen. Denn du könntest Vollzeit arbeiten. Es ist dein persönlicher Luxus es nicht zu tun. Nur die Höhe kann dir noch Niemand sagen... Aber ein Anwalt kann es dir anhand deiner Unterlagen ausrechnen.

Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle (hier) und interessiert sich nicht an deinem überschwänglichen Lebenswandel.

Du bist - sofern du nachweislich der Erzeuger bist - dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Tust du das nicht, kann wie bei jedem Zahlungsverweigerer ein Mahnverfahren eingeleitet werden, das allerdings um einiges strenger ist, als ein übliches Mahnverfahren.

Also ja, richte dich darauf ein, dass dir dein Auto weggenommen werden kann.

Baumgang419 
Beitragsersteller
 13.05.2022, 09:53

Mindestunterhalt Zahl ich auch aber nicht mehr

profanity  13.05.2022, 09:54
@Baumgang419

Das Wohl deiner Brut sollte dir mehr wert sein.

Dahika  20.07.2022, 12:45
@Baumgang419

das entscheidest nicht du, Jungchen.

Der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt beträgt derzeit 1160€.

Dir kann ein fiktives Einkommen angerechnet werden und es wird berücksichtigt, dass du mietfrei wohnst.

Was du mit deinem Geld, das du nach Abzug des Kindesunterhalts besitzt, machst ist allein deine Entscheidung.

Baumgang419 
Beitragsersteller
 13.05.2022, 19:23

Danke ! Weißt du wie das mit dem Betreuungsunterhalt aussieht ? Muss ich das zahlen ?

SkR1997  13.05.2022, 19:27
@Baumgang419

Du meinst Unterhalt für die Mutter? Das hängt von den genauen Umständen ab (z.b. Alter des Kindes). Lass dich da lieber von einem Fachanwalt beraten.

Baumgang419 
Beitragsersteller
 13.05.2022, 20:30
@SkR1997

Kind ist 7 Monate alt

Mit 2400 Euro (Jahressonderzahlungen nicht vergessen!) müsstest du mindestens 105 % des Mindestunterhaltes zahlen. Was du dir nebenbei noch alles gönnst, ist dein Bier. Es kommt auch drauf an, wie alt das Kind ist. Bis zum 3. Lebensjahr kann auch deine Ex noch Betreuungsunterhalt beanspruchen. Ist das Kind über 3 Jahre und du hast keine weiteren unterhaltsberechtigten, könnte man dich sogar auf 110 % hochstufen.

Baumgang419 
Beitragsersteller
 13.05.2022, 09:57

Ich kriege noch zusätzlich Zulagen und Kind ist unter 3 Jahre . Ich muss die Sachen aber trotzdem zahlen ? Ich habe die Darlehen abgeschlossen?

sebi1981  13.05.2022, 10:00
@Baumgang419
Ich muss die Sachen aber trotzdem zahlen ? Ich habe die Darlehen abgeschlossen?

Aber du wusstest, dass ihr ein Kind erwartet, oder? Dann hast du es im Wissen deiner Unterhaltsverpflichtung aufgenommen. Ausnahme wäre, die Darlehen stammen aus einer Zeit, wo eine Schwangerschaft noch nicht im Raum stand.

Baumgang419 
Beitragsersteller
 13.05.2022, 10:06
@sebi1981

Ich dachte sie wäre mir fremdgegangen. Hätte auch nicht von mir sein können das ist der Unterschied

sebi1981  13.05.2022, 10:09
@Baumgang419

hätte hätte ... glaubst du wirklich, dass der Richter dir diese Story abkauft ;)?