Terminabsprache zur Abholung von Möbeln
Ich bräuchte mal jemanden, der sich mit Gesetzen auskennt. Mein Ex ist im November ausgezogen und ich hatte ihn darum gebeten bis zum 31. Dezember seine Sachen zu holen. Er hat sich natürlich nicht gemeldet und sagt heute, dass er Mittwoch vorbei kommt und Uhrzeit noch bekannt gibt. Nur da kann ich nicht. Jetzt droht er die Sachen mit der Polizei rausholen zu lassen. Darf der das so einfach? Gibt es da nicht bestimmte Einhaltungen, an die er sich zu halten hat? Oder muss ich dafür sorgen, dass dann jemand da ist? Weil genau da liegt das Problem. Ich habe da keinen.
7 Antworten
Lass Dich doch von ihm nicht unter Druck setzen, indem er Dir irgendwelchen Mist erzaehlt. welches Recht sollte es geben, mit der Polizei in Deine Wohnung eindringen zu können. Das Recht auf Hausfriedensbruch oder was? Um in eine Wohnung einzudringen, hat die Polizei nur ein Recht, wenn ein gerichtlicher Beschluss vorliegt oder wenn Gefahr im Verzug ist, es z.B. brennt oder Wasser aus der Wohnung schiesst.
Sicher nicht, weil jemand meint, unbedingt jetzt gleich seine Möbel, die er vorher wochenlang irgendwo stehen hatte, haben zu müssen. Dann müsste die Polizei auch nachs in Möbelhaus eindringen, um die Möbel zu holen, wenn sie die Lieferfrist nicht einhalten konnten. Zu ihrer eigentlichen Aufgabe hätte sie dann sicher keine Zeit mehr.
Also zeig Deinem Ex die kalte Schulter und sage ihm, wenn er meint, dann soll er das doch so machen. Dann schreibe ihm gleich ein Einschreiben (Zustelleinschreiben, kein Einwurfeinschreiben) und mache das wie unten beschrieben, schlage ihmein paar Termine vor, die Dir passen würden und er soll Dir spätestens ein paar Tage vorher Bescheid geben, wann erkommen will. Und schreib noch mal, dass der genannte Termin Dir nicht passt (ohne Angabe von Gruenden). Ansonsten soll er sich melden und einen anderen Termin absprechen. Dabei müssen Deine Wünsche genauso berücksichtigt werden wie seine. Und auf weitere Drohungen von ihm lass Dich gar nicht ein.
Bevor er eine Abholung erzwingen könnte, müsste er bei Gericht klagen, aber selbst dann würden Deine Wünsche beim Termin berücksichtigt. Erst wenn Du dann am vereinbarten Termin nicht die Tür öffnen würdest, dann könnte man die Polizei evtl. die Polizei bemühen. Es ist Deine Wohnung und deshalb kannst Du verlangen, bei der Abholung persönlich anwesend sein zu wollen, er darf nicht einfach so rein und Du musst Dir auch nicht extra frei nehmen, wenn das für Dich zu schwierig ist.
Seine Sachen sind nicht DEIN Eigentum. Rückst du die Sachen nicht raus, ist das mit Diebstahl gleichzusetzen.
Wenn Du das noch schriftlich hast, dann hast Du ja etwas in der Hand, was Du notfalls gegen ihn verwenden könntest. Was, wenn Du die Sachen wirklich weggeworfen hättest? Der Typ hat einen an der Waffel! ;-)
Allerdings lach
Seine Sachen sind nicht DEIN Eigentum. Rückst du die Sachen nicht raus, ist das mit Diebstahl gleichzusetzen.
Das wäre dann kein Diebstahl, sondern Unterschlagung. Aber das auch nur, wenn jemand die Sachen wirklich nicht herausrücken will.Hier geht´s aber nur um Terminschwierigkeiten.
Hab ihm aber gesagt, dass ab 16:30 jemand da wäre. Will er sich nicht drauf einlassen.
Das ist dann aber nicht Dein Problem! Er muss sich auch ein bisschen nach Deinem Terminkalender richten.
Gib deinem Ex schriftlich einen Termin an dem er seine Sachen abholen kann. Dieser Termin sollte in 7-14 Tagen sein. Schreib ihm, dass du seine Sachen auf seine Kosten von einer Firma abholen und einlagern lassen wirst, wenn er sie nicht abholt.
Sollte er nicht antworten oder zu diesem Termin erscheinen, machst du ihn schriftlich auf das vertreichen des termins aufmerksam und räumst ihm einen neuen Termin ein.
Reagiert er wieder nicht oder erscheint nicht, so lässt du seine Sachen irgendwo einlagern und informierst ihn schriftlich darüber. Außerdem informierst du ihn gleuch über die anfallenden Kosten.
Sollte er diese nicht zahlen wollen, lässt sich das notfall gerichtlich durchsetzen. Denn du bist nicht verpflichtet seine Sachen in deiner Wohnung kostenlos zu lagern nachdem du ihm eine angemessene Zeit gegeben hast sie abzuholen.
herzlichen dank euch allen. ihr habt mir sehr geholfen. schön das die gesetze immer noch auf der richtigen seite sind.
Aber vorsicht. Denn Recht haben heißt in Deutschland noch lange nicht Recht bekommen ;)
Ich will ja, dass er seinen Schrott hier rausholt. Wolte gerade sagen, hab ihm bereits mehrfach Termine gegeben. Bin nunmal aber nächste Woche nicht im Haus. Hab ihm aber gesagt, dass ab 16:30 jemand da wäre. Will er sich nicht drauf einlassen.
diebstahl nicht, aber unterschlagung. ausserdem will sie ja dess er die sachen holt, nur an dem tag wo er will kann sie nicht.
von wegen Uhrzeit noch bekannt gibt. War der immer schon so lustig?
Gib verschiedene Termine vor, die Drohung mit der Polizei ist wohl etwas albern.
ja das ist normal bei ihm, leider. der droht immer mit iwas.
Du kannst mit ihm einen Termin ausmachen, an dem ihr beide Zeit habt! Er kann nicht einfach mit der Polizei in Deine Wohnung eindringen. Die wird das Spielchen auch nicht mitmachen! Am Besten überlegst Du Dir, wann Du Zeit hast und teilst ihm das schriftlich mit. Ideal wären drei Termin zur Auswahl, von denen er sich einen Termin aussuchen kann. Sage lieber nicht, wann Du nicht da bist, Es gibt auch Einbrecher! :-( Teile ihm nur mit, wann es Dir am besten passt!
Der Schlüsseldienst öffnet ihm nicht die Tür. Außer er kann nachweisen, dass er im Mietvertrag steht.
Die Polizei öffnet die Wohnung auch nicht. Außer es ist Gefahr in Verzug oder es existiert ein Strafbefehl. Letzterer ist aber nicht einfach aus heiterem Himmel zu erwirken.
Vorher würde dich ein Gericht anschreiben und dir mitteilen, dass dein Ex auf die Herausgabe seine Eigentums besteht (glaub §985 BGB... kA habs Studium vor nem Jahr abgebrochen). Und erst wenn du dem Schreiben des Gerichts nicht nachkommst, könnte diese Sache polizeilich durchgesetzt werden.
Nein, du musst nicht dafür sorgen, dass jemand da ist, wenn er gerade mal Zeit hat. Es wird von dir lediglich erwartet, dass du ihm in angemessener Zeit ermöglichst seine Sachen abzuholen. Hierzu ist eine gemeinsamer Termin zu vereinbaren.
Er steht nicht im Mietvertrag. ^^ Ja. Das sehe ich auch so. Herzlichen Dank.
Der Schlüsseldienst öffnet ihm nicht die Tür. Außer er kann nachweisen, dass er im Mietvertrag steht.
Du glaubst gar nicht, wem der Schlüsseldienst schon verbotenerweise die Tür geöffnet hat. Das wär neulich im Fernsehen!
Ja, es war im TV. Aber das wäre nicht rechtmäßig und sie weiß dann ja wer es war. Sollte bei solche einer Aktion also Schaden entstehen, bekommt ihr Ex und auch der Schlüsseldienst gewaltigen Ärger. Also mach ihr mal keine Panik.
wenn er ohne meines wissen die sachen aus den keller holt.. kann ich ihm doch ebenso eine anzeige geben oder? ich meine das ist mit hausfriedensbruch gleich zu setzen...
Ja sicher - Wenn Du beweisen kannst, dass er es war! Ansonsten wäre es zunächst eine Anzeige gegen Unbekannt.
was ich noch vergessen habe zu erwähnen... er hat mir nen mitteilungn im dezember per icq geschrieben, dass ich die sachen wegwerfen darf.. also immer noch der meinung? ;)