abgeplatzte Fliesen soll Mieter ersetzen
Hallihallo!
Ich bin Ende November 2013 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Am 31.12.2013 war Die Endabnahme und Die Schlüsselübergabe. Im Protokoll wurde vermerkt, dass fünf Bodenfliesen(40x40) in Wohnzimmer und Küche beschädigt sind. Die Abplatzer haben ein Ausmaß von einem halben Daumennagel. Das war es. Gestern bekam Ich den Anruf meiner ehemaligen Vermieterin. Zwei Sachen: an einer Balkontür fehle der Griff, um Die Tür Von aussen heranzuziehen. Den soll ich noch anbringen und die schadhaften Fliesen wurden vom Nachmieter benannt. Logo standen ja auch im Protokoll. Kurzum, ich solle die erneuern. Wat?? Bilder anbei. Man kann dad doch sicher Auch ausbessern. Das Dumme ist, Die hat noch meine Kaution. Will Auch nicht gleich RA einschalten . Glaube dann sind die Fronten gleich total verhärtet.
Bin neben der Spur und weiß nicht, Wie Ich mich verhalten soll.
VG Nina
10 Antworten
Bescheinigt der Vermieter in einem Wohnungsabnahmeprotokoll, dass die Wohnung mangelfrei ist, kann er im Nachhinein keine Schadensersatzansprüche geltend machen
AG Köln 217 C 469/98 WM 2001, 153.
Der Vermieter kann den Mieter nicht für Schäden verantwortlich machen, die im Wohnungsübergabeprotokoll nicht erwähnt sind
BGH VIII ZR 252/81
Im Protokoll wurde vermerkt, dass fünf Bodenfliesen(40x40) in Wohnzimmer und Küche beschädigt sind.
Dann wird der Mieter diesen Schaden bezahlen müssen. Was er nicht muss ist den Schaden selbst beheben. Das ist Aufgabe des Vermieters der aber auch einen Fachbetrieb beauftragen darf.
Hallo ,
wenn Du für die Schäden verantwortlich bist , musst Du sie auch regulieren.
Ob man sie ausbessert oder am Besten ersetzt , sagt Dir bestimmt ein Fliesenfachmann! Ansonsten musst Du damit rechnen , dass die Kaution futsch ist und Du ggf. obendrein noch eine Rechnung für den Handwerker bekommst!
Erkundige Dich mal in einem Fliesenfachmarkt , ob es die Möglichkeit gibt , die Fliesen zu korrigieren?
Ansonsten würde ich Dir raten den Mieterschutzbund aufzusuchen.Dieser Jahresbeitrag lohnt sich auf jeden Fall , denn er vertritt deine Interessen gegenüber deiner Vermieterin!
GLG und viel Erfolg , sowie einen schönen Tag , wünscht Dir , clipmaus :-))
NS: Bilder sind leider nicht anbei !"
Frage mich allerdings auch, kann Die Vermieterin nach Abnahme und Schlüsselübergabe, nach zwei Wochen damit noch um Die Ecke kommen?
Beachten Sie das die Verjährungsfrist gegen Schäden 6 Monate beträgt.
Auch Schadenersatzansprüche wegen Beschädigung durch den Mieter, die 6 Monate nach Auszug und Rückgabe der Wohnung verjähren kann der Vermieter gegen den Mieteranspruch auf Rückzahlung der Kaution der Kaution aufrechnen.
BGH RE WM 87, 310
Der Anspruch besteht bis zur erfolgten Reparatur bzw. bis zur Verjährung, die aber nicht bei 14 Tagen erfolgt ist.
entweder kümmerst du dich selbst um die beseitigung der schäden, also kuaf entsprechend den griff für die tür und tauschtst die fliesen aus.
bzw. melde das deiner haftpflicht.
Hi Nina,
vereinbare mit Deinen Vermietern und den neuen Mietern einen Termin, geh hin, schau Dir das an, was sie bemängeln und fotografiere es zum Beweis, dann einigt Ihr Euch, inwiefern Du das ausbessern oder ersetzen wirst. Wenn sie blöd werden, dann kannst Du immer noch zum Rechtsanwalt gehen.
LG
Erst informieren inwieweit der Schaden durch normale Nutzung abgedeckt is.