Mitbewohner zieht aus und lässt seine Sachen zurück - was mache ich damit?

6 Antworten

Wenn sie keine Miete mehr zahlt, dann fällt das ja auf dich weil du auch Hauptmieter/-in bist. Ihr haftet ja für die Mietzahlung gemeinsam. Weil du für ihre Miete (mit) haftest, würd ich erst mal ein Pfandrecht erklären, sie bekommt ihre Möbel und Sachen wenn sie ihre Mietrückstände ausgeglichen hat und dir das nachweist. So lange behälst du ihre Sachen als Pfand. Nach einer angemessenen Fristsetzung wirst du die Sachen verwerten.

Du hast ein Pfandrecht an den Sachen; um die Kosten zu decken die dir durch die Aufbewahrung enstehen....lege die durch die Möbel belegten Quadratmeter auf die Kaltmiete um...sobald der Wert der Möbel den Kosten entspricht...verkaufen.

Wenn sie bei dir noch in der Schuld steht, dann würde ich die Möbel verkaufen oder zu einem Pfandleihhaus geben und dir den Betrag ausbezahlen lassen. Wenn deine Ex-Mitbewohnerin diese Möbel dann wieder haben möchte, muss sie diese selber auslösen, innerhalb einer gewissen Lagerfrist...

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

johnnymcmuff  15.12.2014, 21:57
Wenn sie bei dir noch in der Schuld steht, dann würde ich die Möbel verkaufen oder zu einem Pfandleihhaus geben und dir den Betrag ausbezahlen lassen.

Ein Rat zu einer Straftat. tz tz

Sicherheitseinbehalt, verkaufen, damit Mietkosen zahlen und Rest auszahlen.

Sie hat ihren Mietvertrag bei der Hausverwaltung zum 1.3. gekündigt

Ihr steht beide im MV, sie kann nicht eigenmächtig kündigen.

Besenfuchs 
Beitragsersteller
 15.12.2014, 21:48

Nein, kann sie nicht, sie hat mir einen Schrieb dagelassen, bei dem ich unterschreiben soll, dass ich mich mit dem Auszug zum 31.3. (Schreibfehler) bereit erkläre. Das ist auch ok. Ich möchte ungern noch weitere Scherereien; die ausstehende Miete verrechne ich mit der Kaution, die ich an sie zurückzahlen muss. Ich fürchte nur, wenn ich die Sachen weggebe, hat sie dann vielleicht Anspruch auf Ersatz, weil sie die Wohnung ja bis März offiziell noch bewohnt. Ich will ich einfach nur gegen noch mehr Zank absichern, bevor ich das Zeug loswerde.

peterobm  15.12.2014, 21:51
@Besenfuchs

das wären 4 Monate Mietausfall, erst die Kaution, dann die Möbel

Besenfuchs 
Beitragsersteller
 15.12.2014, 22:02
@peterobm

Wie gesagt, ich will keine größeren Streitigekeiten vom Zaun brechen. Ich verlange von ihr die Miete für November und die 11 Tage Dezember, in der sie noch in der Wohnung war. Alles weitere würde zu riesigen Zankereien führen, zu denen ich weder Zeit noch Lust habe, zumal ich mir damit leider auch noch Feinde in der Familie machen würde.

Ich will einfach nur die Sachen fort haben, ob ich Geld dafür bekomme oder nicht. Und ich will nicht, dass sie hinterher mit Forderungen kommt. Aber wenn ich alles richtig verstehe, bin ich durch ihren Mierückstand dahingehend ja abgesichert.

Meine Mitbewohnerin ist letzte Woche ausgezogen. Da sie in ihrer neuen Wohnung keinen Platz für ihre Couch und andere Kleinmöbel hat, hat sie beschlossen, die Sachen bei mir zu lassen und "irgendwann im Sommer" dann abzuholen.

Darauf hätte ich mich nicht eingelassen, villeicht holt sie die Möbel ab, vielleicht auch nicht

So richtig Platz habe ich dafür aber auch nicht, weil in das leergewordene Zimmer nun ein Arbeitsplatz kommt.

Und wenn Du ausziehst, was dann?

Da sie mich außerem damit vor vollendete Tatsachen gestellt hat (anstatt mich vorher zu fragen, ob sie dich Sachen stehen lassen kann oder mir wenigstens bescheid zu sagen dass sie die Mietzahlungen einstellt), habe ich auch keine sonderlich große Lust, als Abstellkammer herzuhalten.

Hätte ich auch nicht.

Sie hat ihren Mietvertrag bei der Hausverwaltung zum 1.3. gekündigt, bezahlt ihren Anteil an der Miete aber schon seit November nicht mehr. Wir sind beide Hauptmieter. sie hat mir einen Schrieb dagelassen, bei dem ich unterschreiben soll, dass ich mich mit dem Auszug zum 31.3. (Schreibfehler) bereit erkläre. Das ist auch ok.

Habt Ihr einen gemeinsamen Mietvertrag, dann kann entweder nur gemeinsam gekündigt werden oder wenn alle Mieter und Vermieter einverstanden sind, durch einen dreiseitige Vereinabrung durch den verbleibenden Mieter übernommen werden.

Eine Teilkündigung ist unwirksam.

Was wird nun aus den Möbeln? Ich habe ihr eine Frist gesetzt, dass sie bis Ende der Woche ihr Zeug geräumt haben soll, weil ich es sonst dem Sozialkaufhaus spende.

Frist setzen ok, Lagern und Kosten für Lagerung androhen.

Schließlich steht sie noch 3 Monate lang im Mietvertrag, zahlt auf der anderen Seite aber schon länger keine Miete mehr und hat auch die Schlüssel schon abgegeben.

Auch wenn sie den Schlüssel abgegeben hat entbindet sie das nicht von ihren Pflichten als Mieterin, die Miete zu zahlen und korrekt zu kündigen.

MfG

Johnnymcmuff