Kläger und Beklagte haben die selbe Rechtschutzversicherung

8 Antworten

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Egal : dann verklage deine RSV einfach auf Kostenübernahme. Das ist möglich und sinnvoll. Es ändert aber nichts an der Rechtslage. Sprich das am besten nochmal mit deinem RA ab LG Alex

Es ist verständlich das Versicherungen sich hier nicht den schwarzen Peter zuschieben lassen, wenn Kläger und Beklagte die gleiche Versicherung in Anspruch nehmen könnten/dürften, würde jeder Rechtsstreit auf kosten der Allgemeinheit (höhere Prämien) ausgetragen werden.

"Ich führe seit 5 jahren Rechtsstreitereien gegen 2 ehemalige Arbeitgeber und mehrere Sozialträger (BfA, KK, DRV,) ohne Deckungsschutz meiner Rechtsschutzversicherung, oder Unterstützung des VDK, und das aus dem einzigen Grund, weil meine Anliegen auf gesetzlichen Vorschriften (ist, muss) beruhen, die die Sozialträger mit Richtlinien (kann, darf,) zu umgehen versuchen."

Wenn Beweise so klar vorliegen, ist das Gesetz auf deiner Seite. "Ohne wenn und aber".

Vorausgesetzt, die Sachlage "wird von Paragraphen oder Urteilen abgedeckt".

Man kann keinen Prozess verlieren, wenn dessen Vorschriften (gesetzliche Grundlagen), klipp und klar definieren, wer, was wann zu beachten (erfüllen) hat. Drei Klagen habe ich schon positiv für mich, durchgeführt.

Man verliert Prozesse weil man glaubt, im recht zu sein, nicht weil man im recht ist.

Die Rechtsschutzversicherung "muss" erst bei der nächsthöheren (ab der 2) Instanz Deckungsschutz gewähren.

(Ich benötige (bewahre) meinen Rechtsschutz für den letzten Sozialleistungsträger der für mich zuständig ist auf, die BG, denn hier wird bewusst gelogen und betrogen, nur um keine Ansprüche erfüllen zu müssen) Da brauche ich eine Versicherung, sonst würde ich einen Prozess verlieren (Klage zurücknehmen müssen) weil die Kosten explodieren.

Also entweder ohne Anwalt, die erste Instanz durchziehen oder mit Anwalt, dieser aber wird genau wie das Gericht, einen Vergleich erreichen wollen.

Wer wo versichert ist, ist egal. Wenn Kläger und Beklagte (zufälligerweise) bei der selben Versicherung rechtsschutzversichert sind, spielt das keine Rolle. Nicht die Versicherung, sondern das Gericht entscheidet über Recht. Vielleicht ist dein Rechtsanwalt bei der Rechtsschutzversicherung auf der "roten Liste"? Ich würde mal bei der Rechtsschutzversicherung anrufen. Wenn die empfehlen, einen anderen Anwalt zu nehmen, scheint es am Rechtsanwalt zu liegen, nicht an der Versicherung. Dass Kläger und Beklagte bei der selben Versicherung versichert sind, ist kein Ablehnungsgrund, kommt übrigens sehr häufig vor. Da würde sich die Versicherung strafbar machen und müssten bei einer Anzeige bei der betreffenden Aufsichtsbehörde viel Geld hinblättern.

In Deiner Police steht wofür die Versicherung bezahlt bzw. gegen was Du versichert bist. Wenn der Versicherungsfall eintritt muß die Versicherung bezahlen. Am besten sofort Einspruch einlegen. Ich glaube die wollten das Ganze nur versuchen abzuwimmeln, wenn es klappt hat der Sachbearbeiter der Versicherung viel Geld gespart. Die Versicherung soll die nicht vertreten sondern Deinen Rechtsbeistand bezahlen. RA kümmert sich. Der Versicherer muß bezahlen wenn dein Fall ein Versicherungsfall ist. Was ein Versicherungsfall ist steht in der Police.

Du musst dir einen freien Rechtsanwalt nehmen.Wenn die Sachlage so klar ist wie du schreibst, muesstest du doch Recht bekommen. LG gadus

ujvarilaci 
Beitragsersteller
 25.12.2013, 09:11

die Antworten auf meine Frage wegen Deckungszusage waren wirklich sehr hilfreich. Wie gehe ich trotzdem jetzt weiter vor und was soll ich tun mit dem Anwalt der mich jetzt in dieser Sache vertritt?

Soll ich ihm das Messer auf die Brust setzen und sagen entweder er setzt sich für uns ein oder ich muss in gegen einen anderen Anwalt austauschen. Dann stellt sich mir wieder die Frage, wer bezahlt die bereits entstanden Kosten?

Wie kann ich die Versicherung auf Unterlassung der Deckungszusage verklagen?

Bitte helft mir, ich stehe dieser ganzen ungerechten Sache machtlos gegenüber.

Gruß ujvarilaci