Ebay Kleinanzeigen Widerruf Verkäufer gibt Anzahlung nicht zurück?
Hallo Ich wollte über Ebay Kleinanzeigen Möbel kaufen. Am Abend sind wir also zu diesem Anbieter hin und haben uns die Sachen angeschaut. Ich war jedoch etwas skeptisch wg der Lagerung in einer Garage. Na ja meine Frau zahlte dann 60 Euro an .Rest sollte bei Abholung der Ware ein Paar Tage später erfolgen.Darüber haben wir eine Quittung.Einen schriftlichen Vertrag gab es nicht. Direkt am nächsten Morge haben wir jedoch den Kauf telefonisch wiedrrufen und der VK stellte seine Ware noch am selben Tag wieder zum Verkauf bei Ebay ein. 10 Euro von unserem Geld wollte er einbehalten ,dann wollte er sich melden um uns zu sagen wann wir den Rest zurück bekommen.Bis heute haben wir das Geld nicht aber er wird immer unverschämter. Und jetzt besteht er wieder auf die Abnahme der Ware und einhaltung vom Vertrag ,und sollen ihm mitteilen wenn wir auf die Rückgabe des Geldes verzichten.
Hat jemand einen Rat.
4 Antworten
Da ihr beide die Möbel vom Verkäufer kaufen wolltet (durch die Anzahlung und wahrscheinlich auch nochmal mündlich) ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen und beide Vertragsparteien sind an den Kaufvertrag gebunden.
Es gibt bei Privatverkäufen kein Widerrufsrecht. Dies besteht nur z.B. im Fernabsatz. Daher kommt ihr durch einen "Widerruf" nicht aus dem Kaufvertrag raus. Ihr seit dazu verpflichtet die Ware abzunehmen.
Die Anzahlung ist eine Sicherheit zur Abnahme. Eine Rückerstattung an euch in Höhe von 60,00 € muss der Verkäufer nicht leisten. Die Anzahlung kann als Schadensersatz für den entstanden Aufwand durch Euch gesehen werden. Entweder Ihr bezahlt den kompletten Betrag, oder ihr verbucht die 60,00 € als Lehrgeld.
Ihr habt KEIN Recht, von einem solchen Verkauf zurück zu treten, da es sich WEDER um einen gewerblichen Verkäufer, NOCH um ein Fernabasatzgeschäft handelt.
FALLS der Verkäufer einen Rücktritt akzeptiert, kann er die Bedingungen fest legen.
rein rechtlich habt ihr eine verbindlichen Vertrg geschlosssen, den ihr einhalten müssst. Sprich: Möbel bezahlen und abholen.
Der Verkäufer hat auch das Recht dazu einen Teil als Schadensersatz einzubehalten. Nachdem dies ein Privatgeschäft war ist er nicht verpflichtet den Rücktritt anzunehmen, er hätte auch auf das ganze Geld bestehen können. Sei also froh
Bei Privatverkäufen muss der Widerruf auch nicht ausgeschlossen werden, da es rechtlich überhaupt keinen gibt.
Ein Recht auf Widerruf gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften oder auch Haustürgeschäften.
Anders ist es bei der Gewährleistung. Die wird rechtlich auf zwei Jahre gelegt, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Aber er hatte dem Nichtkauf ja schon zugestimmt .Wollte uns einen Termin nennen wann wir das Geld bekommen.Und es ist doch wohl auch nicht korrekt auf Abnahme zu bestehen wenn er diese Ware direlt nach Widerruf ja schon wieder zum Kauf anbietet?Da kann ja etwas nicht richtig sein.Für mich ist das ein Ganove.
Diese Zustimmung werdet ihr aber wahrscheinlich nicht schriftlich haben, oder?
Klar ist es nicht die feine englische Art, aber mit jemanden einen Kaufvertrag einzugehen, um kurz danach trotz Anzahlung "widerrufen" zu wollen, auch nicht.
Der Verkäufer hat ja schließlich auch damit gerechnet, dass Ihr die Möbel von ihm abnehmt und daraufhin z.B. schon neue bestellt.
Die Anzeige erneut einzustellen kann unbewusst gewesen sein, z.B. durch einen falschen Klick bei eBay Kleinanzeigen (geht schnell).
Oder er wollte euch das Geld zurückzahlen, hat durch die Reaktivierung der Anzeige bereits versucht parallel einen neuen Käufer dafür zu finden, sich aber dann spontan doch dafür entschieden, auf seinem Recht zu beharren.
Die Beweggründe werden wir wohl nie erfahren. Versuch einfach dich höflich und sachlich mit dem Verkäufer zu einigen und in Zukunft nur dann eine Anzahlung zu leisten, wenn Ihr euch auch wirklich sicher seid.
wenn es ein privatkauf war gibt es kein recht auf rücktritt vom vertrag.
Er hat ihn aber auch nicht ausgeschlossen in seinem Angebot.Im übrigen kann er doch nicht schreiben ich soll die Ware abnehmen wenn er sie schon wieder anbietet.