im Arbeitsverhältniss Krankgeschrieben/krankengeld, was kommt wenn der krankengeld bezug endet?
Guten tag zusammen,
Kurzer umriss meiner Situation....
Ich bin M 31 Jahre alt und seit November 2015 Krankgeschrieben und somit im krankengeld bezug, aber noch bei meinem arbeitgeber beschäftigt. Der grund der krankheit: Ulna-Minus Variante, Sl-band ruptur sowie eine TFCC Läsion des Linken Handgelenks.
-Bin 2x am handgelenk Operiert worden, beim ersten mal wurde eine SL-band plastik sowie 2 drähte zur stabilisierung und einwachsung der plastik und eine TFCC-Glättung gemacht.
-OP 2, die drähte haben nicht genug stabilisiert, somit wurde noch die daumen Sehne gespalten und um Skaphoid und Lunatum geflochten.
Jetzt bin ich noch ~14 wochen garnicht brauchbar wegen heilung und gips, danach wird aber auch noch reha folgen wie lange die gehen wird steht in den sternen.
Mit der sache wurde mir schon gesagt das ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Daraufhin habe ich einen Antrag für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Rentenversicherung gestellt, Umschulung habe ich vorgeschlagen und wird geprüft, aber wir wissen alle das dauert noch, da ich auch noch auf den op bericht warten muss, den die haben wollen.
Nun Mal die Frage, was passiert jetzt wenn sich das alles noch bis November hinzieht ? wer zahlt dann mein Gehalts-Ausfall ? kommt ALG I oder II ?
Mit freundlichen Grüßen Psycho
2 Antworten
Hallo Psychoorc,
Sie schreiben:
im Arbeitsverhältniss Krankgeschrieben/krankengeld, was kommt wenn der krankengeld bezug endet?
Antwort:
So wie Sie Ihre Situation beschreiben, ist derzeit überhaupt nicht absehbar, wie sich Ihre derzeitigen, gesundheitlichen Handykaps letztendlich entwickeln!
Ob da ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben im jetzigen Stadium Sinn macht, darf stark bezweifelt werden!
Grundsätzlich haben Sie einen Gesamtanspruch auf Krankengeld von maximal 78 Wochen!
Meist warten die Krankenkassen aber nicht einfach 78 Wochen ab und zahlen so einfach das Krankengeld, sondern oft kommen die KK bereits nach einigen Monaten, je nach KK, auf die betroffenen Leistungsbezieher zu und fordern per Fristsetzung entweder einen Antrag auf REHA oder aber einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente!
Dann folgt in der Regel das ALG 1, welches ebenfalls zeitlich und individuell befristet ist! Fragen Sie bei der Agentur für Arbeit nach der Höhe des ALG 1 und nach der individuellen Dauer!
Die zeitliche Begrenzung des ALG 1 kann in der Regel nur mit einem laufenden Verfahren auf Erwerbsminderungsrente ausgedehnt werden!
Achten Sie also von Anfang an darauf, daß Sie da in keine finanzielle Notlage geraten!
Was die Erwerbsminderungsrenten anbelangt, diese werden ohnehin überwiegend zeitlich befristet bewilligt, in der Regel je Bewilligung maximal 3 Jahre! Hat sich in diesem Zeitraum die gesundheitliche Sitaution gebessert, fällt ggf. die Erwerbsminderungsrente weg. Ist keine Besserung in Sicht, muß rechtzeitig ein Antrag auf Weitergewährung bei der DRV eingereicht werden!
Stichwort: "Nahtlosigkeitsregelung!"
Da Sie im weiteren Verlauf ggf. mit mehreren, verschiedenen Sozialversicherungsträgern zu tun haben werden, von denen jeder seine eigene Suppe kocht, sollten Sie sich von Anfang an einen kompetenten Rechtsbeistand wie den VDK an die Seite holen!
http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Außerdem einen Antrag auf Schwerbehinderung zusammen mit dem Rechtsbeistand beim zuständigen Versorgungsamt einreichen, sollten die gesundheitlichen Schäden länger wie 6 Monate anhalten!
http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
Bringen Sie in jedem Fall Ihre eigene Krankenakte konsequent auf Vordermann, damit Sie für alle Eventualitäten gewappnet sind!
http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
https://www.youtube.com/user/hubkon/videos
https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Du bekommst bist April17 Krankengeld, danach Alg1 im
Sinne der Nathlosikkeitsregelung
Aber du bekommst auch Einladungen vom Fallmanger. Etwa 2-3 Monate nach dem Antrag auf Teilhabe bekommst du schon die ersten Gespräche. Meist gehen ja Umschulungen zum 1.8/1.9 los! So solltest du das Zeitlich einplanen ( also 2017! ) während der Umschulung erhältst du Verletztengeld!
Vielen dank, für die kurze aber hilfreiche antwort