Hausverwaltung kassiert Geld doppelt?

4 Antworten

Guten Morgen!

Wollte wissen, wie die Geschichte weiter gegangen ist.  Meiner Ansicht nach könnte man gleich im nächsten Monat das doppelt bezahlte Geld wieder bei der Überweisung abziehen - anständigerweise kann das der Hausverwaltung vorher mitgeteilt werden.  Bei mir ist es schlimmer: die Hausverwaltung forderte das Hausgeld schon, bevor das Eigentumswechseln ins Grundbuch eingetragen wurde und obwohl der Voreigentümer kein Hausgeld schuldete. Mit der Aussage, dass ich dieses Geld bei der Jahresabrechnung wieder zurück bekomme, habe ich gemäß der Forderung das Geld bezahlt. Nun war die Jahresabrechnung da und ich bekomme den doppelt gezahlten Betrag auch nicht mehr zurück. Ich habe der Hausverwaltung Anfragen und Mails abgeschickt, auch wegen der unverständliche Hausgelderhöhung wollte ich Einsichtsnahme ins Gemeinschaftskonto tun, aber da im Büro war stets niemand da. Ich weiß momentan auch noch nicht genau, welche Lösung passen würde, am liebsten würde ich sie verklagen. Aber meines Wissens muss man vorher zuerst ordentlich abmahnen......

Ich wäre für Tipps in diesem Fall dankbar.

Grüße

Ramstein



Plötzlich kann von ihr Rechnungen wo ich noch mehr an sie zahlen muss und Nachzahlung von 2016 was i h überhaupt nicht mehr nachverfolgen kann,

sind da Zahlungen von 2017 enthalten, sind nicht rechtens

die Nebenkostenabrechnung - das ist okay - SIE muss dir belegen können was Sie wofür bezahlt hat. Ohne Belege KEIN Geld.

Du hast den Nachweis, dass du doppelt bezahlt hast, dann steht ihr kein weiterer Betrag zu - nicht überweisen

du meinst Miete und Nebenkosten

oder wie soll man das verstehen?

Kisa22 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 21:47

Ist eingenstumwohnung es geht um Hausgeld und Jahresabrechnungen

peterobm  13.11.2017, 21:52
@Kisa22

und --- deswegen muss die Nachforderung trotzdem belegt werden. 

ich bekomme von dir noch 200€ - zahlst die auch so einfach?

Kisa22 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 21:56
@peterobm

😀😀😀 nee 

peterobm  13.11.2017, 21:57
@Kisa22

siehste - das hast nun verstanden 😉

Kisa22 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 21:58
@Kisa22

Wie soll ich am besten vorgehen, zu ihr ins Büro fahren und alles zeigen lassen? Sie droht schon mit Anwalt 

peterobm  13.11.2017, 21:59
@Kisa22

immer drohen lassen, 

du kannst ins Büro fahren oder Sie macht Kopien für dich - wie willst das so schnell nachprüfen

Kisa22 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 22:09
@peterobm

Sorry das ich so viel dumm Nachfrage.

Soll kopien belede mit bezahlten und offene Betrag schicken.

peterobm  13.11.2017, 22:10
@Kisa22

am besten beide - dann mit den vorjahreszahlungen vergleichen

Kisa22 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 21:41

Sie fördert von 2016 irgendwelche Nachzahlungen.Was ich laut meine Unterlagen überhaupt nicht nachfolziehen kann.

Vlt waren alle jahresabrechungen auch falsch, aber das Geld einbezahlt und nich fördert für November nochmal zubezahlen, darf sowas überhaupt?

Ja habe belede das doppelt bezahlt habe

peterobm  13.11.2017, 21:43
@Kisa22

Sie fördert von 2016 irgendwelche Nachzahlungen. 

DIE SIE belgen muss - es reicht nicht einen Zettel zu nehmen und sagen ich bekomme noch soundsoviel

darf sowas überhaupt?
dürfen schon, nur man muss sich nicht daran halten

Wenn Du das Hausgeld im Oktober 2xmal bezahlt hast, dann lass es für November und zahl erst wieder im Dezember - das ist kein Problem.

Es gab ja wohl mittlerweile eine ETV in der die Jahresabrechnung 2016 beschlossen wurde. Die JA 2016 muß Dir ja vorliegen, das Protokoll mit der Beschlussfassung wohl ja auch.

Hier ist wohl eine Nachzahlung fällig, die die Hausverwaltung nun anmahnt!  Diese musst Du natürlich bezahlen - am besten sofort.

Eine Hausverwaltung versendet im Normalfall keine Rechnung an einen Eigentümer. Für welche Dienstleistung sollst Du die Hausverwaltung bezahlen? Ist dies im Verwaltervertrag so vereinbart?


Kisa22 
Beitragsersteller
 14.11.2017, 06:04

Sie mahnt mich zu bezahlen obwohl ich doppelt im Oktober bezahlt habe.

Tabaluga1961  14.11.2017, 13:05
@Kisa22

Die Hausverwaltung schickt keine Rechnungen! Aus dem Wirtschaftsplan kann auch eine Nachzahlung erwachsen, wenn der neue ab 01.01 gültig ist und der neue Betrag höher als der alte.

Kisa22 
Beitragsersteller
 14.11.2017, 06:01

Betriebskostenbereich Nachzahlung 99,89 für 2016.

Nachzahlung von 450 von 2016 laut meine unterlage habe ich 360€ Nachzahlung gehabt.

Ofenes geld von juli 105€ 2017 keine Ahnung woher überhaupt diese Summe kamm, den da habe ich danz normal überwiesen mein Hausgeld.

Den doppelt bezahlten betrag hat Sie verreichtet.

Und schreibt hausgeld für November fehlt.

Laut ihre Rechnung soll ich über 500€ bezahlten 

chriskmuc  14.11.2017, 09:15
@Kisa22

Wenn Du Eigentümerin bist, dann hast Du keinen Nachzahlung von 99,89 für 2016 bzgl. Betriebskostenbereich!

Du hast das zu bezahlen, was auf der Jahresabrechnung 2016 als Nachzahlung ausgewiesen ist. Lass Dir die Differenz zwischen 450 und 360 erklären.

Deine Zahlen passen ja überhaupt nicht zusammen. Schreibe der HV, was Du aus Deiner Sicht bezahlen musst und was Du bezahlt hast. Wenn die HV anderer Meinung ist, dann soll Sie Dir die Differenz erklären.

Die HV kann auch nicht einfach schreiben, Du musst 500 EUR bezahlen. Es muß ja auch genau drauf stehen, warum Du aus welchem Grund das Geld bezahlen sollst.

Wichtig ist nur, dass Du einig bist bzgl. der Höhe der Abrechnungsssumme aus der JA 2016.

Bei Unstimmigkeiten bzgl. dem aktuellen Hausgeld, kannst Du auf die JA 2017 im nächsten Jahr warten, dort steht dann ja, wann Du was gezahlt hast und kannst Unregelmässigkeiten klären.

Sofern auf der JA 2016 nicht Deine monatlichen Zahlungen ausgewiesen sind, so fordere Dein "Personenkonto" an. Dort stehen alle Deine Zahlungen drauf, die Du dann mit Deinen Kontoauszügen abgleichen kannst.

Weitere Fragen sind wohl zwecklos aus der Ferne zu beantworten, da musst Du Dir vor Ort jemanden suchen/fragen!

Kisa22 
Beitragsersteller
 14.11.2017, 11:49
@chriskmuc

An wenn könnte ich mich wenden, der ganze jahresabrechnungen überprüfen kann?

Es gibt jedes Jahr eine Hausgeldabrechnung worüber in der Versammlung beschlossen wird. Selbstverständlich kann das erst im folgejahr erfolgen, also in 2017 für 2016.

Einladung, übersendung der Abrechnung und neuen Wirtschaftsplan, das kennen Sie sicher. Also ist da wenig Spielraum von hab ich nicht gewusst, ist das so viel, muss ich das zahlen.

Wenn ein Eigentümer im Laufe des Jahres zuviel zahlt behalte ich das auch wenn ich jetzt schon weiss er muss eine Nachzahlung noch zahlen.

Aufgrund der Worte sehe ich Sie sind in Deutsch nicht so mächtig, bitte holen Sie das doch nach. Das hilft auch sehr bei der Verständigung. Alles Gute