Schlechtwetterkündigung. Widereinstellung zwingend?
Also kurz und knapp ich wurde schlechtwetter gekündigt mit Wiedereinstellung und wurde auf den Rahmentarifvertrag verwiesen in dem steht:
Wird eine Weiterbeschäftigung in der Zeit vom 01. November bis 31. März infolge Witterungseinwirkungen unmöglich, so kann das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Arbeitstag schriftlich gekündigt werden. ...... Der/die Beschäftigte hat einen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung und hat sich nach Aufforderung durch den Arbeitgeber unverzüglich zur Wiederaufnahme der Arbeit zu melden. Das Arbeitsverhältnis gilt als nicht unterbrochen.
Zwischenzeitlich habe ich mir einen neuen Job gesucht da Das Arbeitsamt sagteich stehe den markt ja zur verfügung etc. Bei dem neuen starte ich nächste woche und will auch unbedingt dort anfangen. Meine Frage: Muss ich die Wiedereinstellung antreten?!?!?!
1 Antwort
Ohne großer Jura-Wissenschaftler zu sein: Nein. Du hast ja dann logischerweise eine schriftliche Kündigung vorliegen.
Der Beschäftigte hat einen Anspruch besagt dass du quasi sagen kannst, dass du dort weiterarbeiten möchtest. Kann, muss aber nicht.
Du bist offiziell gekündigt, du könntest sagen "Ich will weitermachen", und dann gelte das Arbeitsverhältnis in den Zwischenmonaten als nicht unterbrochen (also du wärst dann nicht xy/1996 bis 11/2016 angestellt und dann erst wieder 04/2017- sondern es wäre xy/1996 bis du aufhörst). Da du aber eine rechtswirksame schriftliche Kündigung vorliegen hast, musst du das meines Wissens nicht. Allerdings kann ich dir keine Paragrafen dafür nennen.