Aufbewahrung der Sachen der Ex nach Trennung?

4 Antworten

Nach Fristsetzung hast du genau zwei Möglichkeiten: Du lagerst das Zeug ein und stellst deiner Ex die Kosten in Rechnung oder du lässt die Sachen öffentlich versteigern und gibts deiner Ex die Kohle, die nach Abzug sämtlicher Kosten übrig bleibt.

Ich würde sagen ja, du hast lange genug damit gewartet!

Erstmal danke für deine Antwort.Meiner Meinung nach habe ich auch lang genug gewartet und sie hätte auch jederzeit ihre Sachen holen können.

Hilfreich wäre eine Aussage von jemandem der das Rechtliche Hintergrundwissen hat. 

Hallo, das reicht auf alle Fälle.

Lass Dich nicht an der Nase rumführen und schon gar nicht schikanieren.

Ich weiß ja nicht ob es sich bei dem übrigen Besitz Deiner Ex um WERTSACHEN handelt, oder eh um gewöhnliches Zeug, ohne höheren Wert. Viele EX-Männer und auch Damen sind nicht mal so nett und erlauben dem Expartner dessen Keller oder Wohnung noch für einen solch langen Zeitraum als "Übergangslager" zu nutzen.

Im Falle Deiner EX denke ich, dass es "Madame" wohl eher gerade nicht in den Kram passt und schon gar nicht passt, dass Du sie aufgefordert hast, Ihren Kram endlich abzuholen.

Du hast wie ein Gentleman, jetzt sogar einen Einschreibebrief/Rückschein (gut aufbewahren) erhalten....das soll ihr letzter Triumph über Dich gewesen sein.

Wenn Sie jetzt ihr Zeug bis zur gesetzten Frist nicht abgeholt hast, kannst Du es freudestrahlend in die Tonne hauen.

Ich wünsche Dir alles Liebe, vor allem eine nette Partnerin

PS: Sollte mein Beitrag geholfen oder erheitert haben, bitte ich höflich um ein Hilfreich,  oder andere nette Bewertung im System von GF...Danke

AalFred2  02.10.2015, 09:02

Schon wieder eine deiner irren Behauptungen. Das Gesetz, nach welchem man einfach so fremdes Eigentum wegwerfen darf, hast du ja sicher auch parat, oder?

youarewelcome  02.10.2015, 14:35
@AalFred2

ich habe Dir schon mehrfach KONTRA gegeben bin DIR gegenüber zu überhaupt nichts verpflichtet,mit Sicherheit aber älter, erfahrener und gebildeter als Du es jemals sein wirst. Darüberhinaus habe ich ein Leben, mit Familie, vielen Freunden und Hobbies was Du Dir auch mal zulegen solltest...da wird es aber wohl an Deiner "freundlichen" Natur scheitern...denn DU "wohnst" ja bei GF...solltest Du mir weiter "Nachstellen" werde ich Dich gerne bei GF melden...denn das ist Dein einziges Hobby hier wie man klar nachverfolgen kann....schaut man sich mal an, was Du hier so verzapfst!

AalFred2  02.10.2015, 14:54
@youarewelcome

Wie niedlich. Statt eines Belegs für deine Behauptungen fällt dir nichts weiter ein als mich persönlich anzugreifen. Das macht deine falsche Behauptung nicht richtiger. Ansonsten kannst du mich natürlich melden, weil ich weiterhin deine geratenen Antworten berichtigen werde. Das allerdings verstösst hier nicht gegen die Regeln.

youarewelcome  03.10.2015, 12:29
@AalFred2

Ich bin Dir gegenüber weder zu ERKLÄRUNGEN noch NACHWEISEN verpflichtet die ich Dir im Übrigen in mindestens 2 Fällen hier schon geliefert habe, aber Lesen und Verstehen und dann vor allem mal bei Anderen ENTSCHULDIGEN ist nicht jedermanns GRÖSSE! Auch bei letzterem liegst Du Falsch...aber das wird dann Dein Problem werden!

AalFred2  05.10.2015, 10:00
@youarewelcome

Das Problem ist doch, dass du keinen Nachweis hast, weil deine Aussage schlichtweg falsch ist. Daran ändert sich auch nichts, wenn du weiterhin hier herumschreist und mir drohst. Niemand ist durch Ablauf einer Frist berechtigt fremdes Eigentum zu zerstören.