Miete zahlen trotz Rausschmiss?
Hallo, ich hatte eine gemeinsame Wohnung mit meiner Freundin. Den Mietvertrag haben wir gemeinsam abgeschlossen. Sie hat mich am 2. November rausgeschmissen und mir meine Sachen vor die Tür gestellt. Ich war gezwungen mir schnell eine, für meine finanziellen Vehältnisse, teure Wohnung zu mieten. Ich habe den Mietvetrag, fristgerecht, zum 1.2. 2010 gekündigt. Jetzt möchte sie noch für Dezember und Januar meinen Mietanteil haben ( Novembermiete war schon abgebucht) und droht mir auch mit Rechtsanwalt, Mahnbescheid etc.. Wie ist die Rechtslage? Da sie mir das Recht genommen hat, in der gemeinsamen Wohnung zu wohnen, bin ich davon ausgegangen, dass meine Pflichten auch entfallen. Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
11 Antworten
Insofern du und deine Freundin im MV als Mieter eingetragen seit, kann dieser nur gemeinsam gekündigt werden, ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Falls einer von euch beiden garnicht im MV steht, hat er keinerlei Rechte, aber auch keine Pflichten. Er könnte dann jederzeit ohne Haftung rausgeworfen werden. Falls doch beide drin stehn, haben beide gesamtschuldnerisch für Miete aufzukommen, solang bis es nach einer wirksamen Kündigung zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist kommt (3 Monate bei bis 5 Jahren Mietdauer).
Ich gehe davon aus, dass du und deine Ex mit 2 Unterschriften, jeder mit seinem Namen, den MV unterschrieben habt. Wenn nur du die Kündigung zum 1.2.10 erklärst und an den Vermieter übergeben hast, so ist diese Kündigung unwirksam, und du kannst weiter zur Zahlung der vollen Miete durch den Vermieter herangezogen werden. In deinem Fall zahlt deine Ex die volle Miete an den Vermieter und will nun von dir deinen Anteil für den laufenden Mietvertrag. Wenn du diesen Anteil nicht bezahlst, kann sie dich durch ihren Anwalt dazu auffordern und einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen. Du gehst in Widerspruch, sie muss klagen auf Zahlung des Mietanteiles. In einer möglichen Verhandlung kann das Gericht diese Zahlung mit Urteil einfordern aber auch nach Abwägung der Umstände die Zahlung mit Urteil verweigern. Wer den Prozess verliert, muss für die Kosten aufkommen: Rechtsanwalt deiner Ex, Gericht, dein Rechtsanwalt, abhängig vom festgelegten Streitwert (eventuell 5.000€?) Gleichzeitig ist aber der Mietvertrag noch gültig, und du stehst de facto als Mietschuldner da, wenn nun deine Ex nicht mehr die volle Miete bezahlen würde. Sinnvoll wäre also, dem Vermieter sofort um Änderung des Mietvertrages zu bitten, damit du aus dem MV heraus kommst. Und das ist noch vom guten Willen deiner Ex abhängig, wenn sie sich als alleinige Mieterin im veränderten Vertrag bekennt. Die Vergleichsfähigkeit deiner Ex musst du nun beurteilen. Eigentlich hast du eine schwache Position und wenig Erfolgsaussichten bei einer gerichtlichen Klärung.
So sehe ich das auch,schließlich hat sie dich raus geschmissen und nun noch Miete verlangen obwohl du dort nicht mehr wohnst,keinen Cent würde ich bezahlen!!!
tja, wenn wir immer nach unserem bauchgefühl gehen dürften...
aber ich glaube, er hat gute chancen, nichts mehr zahlen zu müssen... lg
würd mal sagen, das kommt darauf an, wie es zum rausschmiss kam. hast du sie geschlagen oder was ähnliches, so dass ihr ein zusammenleben mit dir nicht mehr zumutbar war, dann musst du bezahlen. in dem fall wäre es nämlich deine schuld, dass du dort nicht mehr wohnen kannst. hat sie dich rausgeworfen, aber ein zusammenwohnen wäre noch zumutbar gewesen z.b. man wollte sich trennen und hat sich gestritten, aber sonst ist nichts vorgefallen, so dass ein zusammenwohnen zumutbar gewesen wäre, dann muss sie alles bezahlen. ich denke, wenn die wohnung klein wäre, so dass man z.b. im gleichen raum hätte schlafen müssen, was ja auch nicht zumutbar wäre, wenn man sich trennt, dann muss sie nach meiner meinung trotzdem alles bezahlen, weil sie ja hätte ausziehen können. ich hätte an deiner stelle nur gleich für dezember gekündigt und die kündigungsfrist nicht eingehalten, was ich als gerechtfertigt sehe, weil die wohnung nicht benutzt werden kann.
ich meine auch, dass sich in diesem jahr da was mit den kündigungsfristen so geändert hat, dass du nichts mehr zahlen musst...
doch vorsichtshalber dolltest du dir ein beratungsgespräch bei einem anwalt mit dem gebit mietrecht holen - "nur" ein gespräch wird dich so um die 30,-€ kosten - immer noch weniger als die halbe miete... lg
Ich kenne weder eine Rechtsprechung noch ein Gesetz, nach welchem es eine einmonatige Kündigungsfrist ab diesem Jahr geben soll. Kläre mich doch mal bitte auf! Für mich ist das solang ein Märchen.