Enkel gibt ganzes Geld des Opas aus, der im Heim lebt, welche Konsequenzen kann das haben?
Enkel ist einziger Erbe des Opas. Opa hat einiges erspart und eigenes älteres Einfamilienhaus. Da Opa unter Demenz leidet kam er nun ins Heim und wurde entmündigt. Alle Entscheidungen trägt nun der Enkel. Der Enkel lebte vorher schon von Opas Rente, jeden Monat mehr als 1000 Euro verprasst. Da nun die gesamte Rente für das Heim nicht ausreicht muss vom ersparten drauf bezahlt werden. Der Enkel hat sich aber nun schon großzügig am ersparten bedient da er ja Kontovollmacht hat. das ersparte reicht nicht mehr lang. Nun verkauft der Enkel das Haus des Opas und will das Geld verprassen, er meint es ist ja sein Erbe (obwohl der Oopa noch lebt) Was passiert wenn die Rente des Opas nicht mehr für das Heim ausreicht, weil der Enkel das ersparte und das Geld vom Haus komplett ausgegeben hat. Wie liegen da die rechtlichen Grundlagen, mit was für Konsequenzen muss er dann rechnen? Bitte nur hilfreiche Antworten. Danke (ich bin nicht der Enkel, nur eine Bekannte die sich deshalb große Sorgen macht)
6 Antworten
wer die vollmacht hat , darf das leider so machen. er hat denke ich , leider mit keinen konsequenzen zu rechnen. wenn das geld alle ist, wird wohl der vater staat dem opa aushelfen müssen, denn vom enkel ist ja nichts mehr zu holen. gibt es denn noch die eltern des enkels ? wenn ja, müssten die für ihren vater aufkommen
Ich betreue u.a. auch meine Mutter, aber auch da kann ich mich sicher nicht einfach am Vermögen bereichern im Gegenteil es gelten auch Bestimmungen hinsichtlich Geld Anlagen. Ich darf zum Beispiel keine Aktien kaufen. Ich habe bei meiner Mutter eine Generalvollmacht. Man kann sicher auch bei Verwandten die Überwachung so gestalten dass es dem Enkel nicht möglich ist sich schamlos zu bereichern. Auch ein Beistand oder Vormund kann abgesetzt werden. Leider kommt es eben auch vor dass die zu überwachende Instanz zu leger ist.
in Dland wird es genauso gehandhabt, doch auch das schützt leider nicht vor Mißbrauch, vor allem, wenn der "Betreuer" in der Verwandschaft zu finden ist.
Nein es lebt nur noch der Enkel. Das ist ja schon sehr traurig... ich dachte Vater Staat ist da härter...
dann würde ich mal schnellstens zum Amtsgericht/Vormundschaft; dort die Sachlage schildern. Der Enkel macht sich Strafbar, die Vollmacht hat er wohl nur um Geschäftliches für den Opa abschliessen zu können; nicht aber um sich selbst zu bereichern.
Er ist kompletter Vormund des Opas, hat komplette Kontovollmacht der Opa wurde entmündigt. Ich verstehe das auch nicht dass das so einfach alles geht. Reicht das Geld nicht mehr für das Heim und Vater Staat muss zahlen wird das doch alles geprüft. Eine Bekannte von uns musste ihr Haus verkaufen um für den Heimplatz ihres Mannes aufkommen zu können. Und hier soll das so einfach gehen, Geld weg...egal... Ich kanns mir nicht vorstellen.
Er ist kompletter Vormund des Opas
also durch Bestallung vom Amtsgericht; damit ist er gegenüber dem Vormundschaftgericht auskunftspflichtig. Auch durch Fehlverhalten kann ein Solcher ganz schnell enthoben werden.
Richtig, über die Ausgaben muß der Enkel Rechenschaft ablegen.
und bei Mißbrauch kann es auch zurückgefordert werden.
Solange das heim bezahlt wird, besteht kein Handlungsbedarf. Kommen Gelder nicht mehr vertragsgemäß rein und der Kreis als Träger der Sozialhilfe müßte einspringen, wird zur Absicherung solcher Mittel eine angemessene Sicherungshypothek auf das Haus eingetragen um den Steuerzahler zu schützen. Tritt der Erbfall ein oder das Haus wird verkauft, dann holt sich der Kreis vorverauslagtes Geld im Zuge der Übertagung des Eigentums vom neuen Eigentümer wieder zurück.
Ich weiss nicht wie es in Deutschland ist, in der Schweiz könnte man bei so einem Fall eine Gefährdungsmeldung an die Vormundschaftsbehörde machen. Es gibt doch sicher in Deutschland auch eine Vormundschaftsbehörde. Ich würde mich dort mal erkundigen und den Sachverhalt schildern. Ich würde auch erwähnen dass der Enkel schon früher von der Rente des Opas gelebt hat. Es scheint mir dringend angezeigt dass die Behörde einschreitet und das Treiben des Enkels überwacht. Ich arbeite in der Schweiz selber im Nebenamt für die oben genannte Behörde als Beiständin.
Grundsätzlich kommt hier der Tatbestand der Untreue in Betracht (§266 StGB). Im allerschlimmsten denkbaren Fall macht das 10 Jahre ( §263 Abs 3 ) StGB.
Allerdings setzt das Voraus, das sich die Restbestände an Staatsanwaltschaft sich tatsächlich mit den Fall befassen. Insoweit hat er da gute Chanchen das nix passiert.
Ich kann es fast nicht vorstellen dass es in Deutschland so leger ist. Ich habe in der Schweiz als Beiständin ganz klare Vorgaben. Es ist auch definiert wieviel pro Monat ich als Entschädigung bekomme. Die Behörde hat das Anfangsinventar der Person von der ich Beistand bin. Jedes Jahr
fordert die Behörde einen Bericht was ich alles gebraucht habe. Selbstverständlich muss ich entsprechende Belege beibringen.