Werden Leistungen nach dem Tod der verstorbenen Mutter, wie z.B. staatliche Rente, aufgeteilt?

9 Antworten

Nach dem Tod werden die Leistungen eingestellt. Das wäre ja noch schöner, wenn die Nachkommenschaft diese Leistungen bezieht.

Manier 
Beitragsersteller
 20.03.2016, 07:06

Aber Möglich wäre es wenn es der Partner oder Ehe mann ist ?

Morticia20  20.03.2016, 09:03
@Manier

Dann bekommt der hinterbliebene Ehepartener Witwenrente, aber keine anderen Leistungen

Nach dem Tot werden normalerweise keine Leistungen mehr gezahlt. Sollte das versehentlich passiert sein ist das Geld nicht dazu bestimmt unter den Erben oder der Familie aufgeteilt zu werden.

Sonder muss an die jeweiligen Stellen zurück gezahlt werden da das Geld euch ja nicht zu steht sondern der verstorbenen.

Rente und Pflegegeld werden nach dem Tod nicht weiter bezahlt; also gibt es auch nix aufzuteilen.

Das muss sie zurückzahlen wenn das versehentlich zu lange gezahlt wurde.

Sofern das Erbe ausgeschlagen wurde, gibt es auch nichts zum Aufteilen.

Im Übrigen: Leistungen enden mit dem Zeitpunkt des Todes. Leistungen, die darüber hinaus gezahlt wurden, sind zurückzuerstatten bzw. werden zurückgefordert.

Damit hat sich das Thema erledigt.