Werden Leistungen nach dem Tod der verstorbenen Mutter, wie z.B. staatliche Rente, aufgeteilt?
Die Mutter meiner Partnerin ist im Februar verstorben. Sie lebte in einem gemeinsamen Haushalt zusammen mit der jüngsten Tochter .
Also der Schwester meiner Partnerin.
Die verstorbene Mutter bekam Pflegegeld und Rente.
Wir vermuten das Rente und gbfls. Pflegegeld weiter bis zu einem gewissen Punkt gezahlt wird, auf das Konto der verstorbenen Mutter.
Wenn die Schwester solche Leistungen nun erhält, müssten solche Leistungen nicht untereinander aufgeteilt werden.
Die verstorbene Mutter hatte die Pflegestufe 2 zugesprochen und erhielt die staatliche Rente. Die Schwester erhält ALG 2.
Das Erbe wurde von allen Kindern Ausgeschlagen
9 Antworten
Nach dem Tod werden die Leistungen eingestellt. Das wäre ja noch schöner, wenn die Nachkommenschaft diese Leistungen bezieht.
Dann bekommt der hinterbliebene Ehepartener Witwenrente, aber keine anderen Leistungen
Nach dem Tot werden normalerweise keine Leistungen mehr gezahlt. Sollte das versehentlich passiert sein ist das Geld nicht dazu bestimmt unter den Erben oder der Familie aufgeteilt zu werden.
Sonder muss an die jeweiligen Stellen zurück gezahlt werden da das Geld euch ja nicht zu steht sondern der verstorbenen.
Rente und Pflegegeld werden nach dem Tod nicht weiter bezahlt; also gibt es auch nix aufzuteilen.
Das muss sie zurückzahlen wenn das versehentlich zu lange gezahlt wurde.
Sofern das Erbe ausgeschlagen wurde, gibt es auch nichts zum Aufteilen.
Im Übrigen: Leistungen enden mit dem Zeitpunkt des Todes. Leistungen, die darüber hinaus gezahlt wurden, sind zurückzuerstatten bzw. werden zurückgefordert.
Damit hat sich das Thema erledigt.
Aber Möglich wäre es wenn es der Partner oder Ehe mann ist ?