Kann das Sozialamt mein Haus verkaufen?
Im Februar ist meine Mutter verstorben und hat mir ein Haus vererbt. Ich wollte es zuerst verkaufen, nun aber selbst einziehen mit meiner Tochter. Da ich nur eine kleine Rente und Kindesunterhalt bekomme, wäre dies günstiger als mieten. Die letzten 9 Jahre wurde ich von einem Verein betreut bei dem mich jemand 1 mal die Woche für 1 Stunde besucht hat. Die Kosten für diese Betreuung hat das Sozialamt in Form von Eingliederungshilfe übernommen. Nun Überprüfen diese die Höhe des Erbes und lassen das Haus begutachten. Dieses ist stark renovierungsbedürftig und kaum 30.000 Euro wert. Außerdem noch mit knapp 25.000 Euro belastet. Kann das Sozialamt verlangen, dass ich es verkaufe oder es zwangsversteigern, wenn ich es selbst bewohne?
6 Antworten
Nein, kann es nicht, weil es 1. fast nichts wert ist und 2. es billiger ist als etwas zu Mieten
außerdem kam vor ein paar jahren ein gesetz auf dem Weg, das die Altersvorsorge in form von eigenheim nicht angreifbar ist.
Wer Sozialleistungen erhält,, muss damit rechnen, dass Eigentum angrechnet wird. In Deinem Fall, da das Haus ja auch noch mit einer Hypothek belastet ist, ist es nicht so viel wert.
Das Sozialamt verkauft nicht Dein Haus, keine Sorge. Aber sie können die Sozialleistungen kürzen. Du musst denen auf alle Fälle den Hypothekenbrief zeigen.
lg Lilo
Das ist alles schon klar gemacht. Darum geht es aber auch nicht.
Das Sozialamt hat nur diese Betreuungskosten übernommen, sonst kriege ich keine Sozialleistungen. Und diese Betreuung endet diesen Monat.
Was nutzt einem denn eine Betreuung einmal die Woche für 1 Stunde?, das ist doch lachhaft. Dann sollen sie das halt streichen.
Solange du, warum auch immer, Leistungen des Staates (der Gemeinschaft) erhälst, weil du für deinen Lebensunterhalt nicht selber aufkommen kannst, solange darf dir die Gemeinschaft vorschreiben wie du bestimmte, finanzielle Dinge zu erledigen hast.
Du kannst und solltest dein spezielles Anliegen schnellstens mit deinem Betreuer besprechen und die Möglichkeiten klären. Wenn es wirklich preiswerter (auch für die Gemeinschaft) ist, wenn du das Haus bewohnst, dann sollte ein eventueller Verkauf sehr genau geprüft werden.
Wer soll denn die Renovierung und den Restkredit bezahlen? Die Nebenkosten dürften auch nicht zu vernachlässigen sein.
Das habe ich alles schon berechnet und geplant und das ist auch nicht das Problem.
Das Sozialamt ist erst mal auch das kleine Problem.
Ich fürchte einfach, dass du schlichtweg nicht kreditwürdig bist. Das Haus ist nichts wert. Du brauchst aber einen hohen Kredit um es instandzusetzen.
Ich brauch dafür keinen Kredit
Und was ist mit den Restschulden auf dem Haus? Den Kredit musst du übernehmen oder ablösen.
Was ist mit den Renovierungskosten, die sicher noch deutlich höher ausfallen werden?
Du hast nicht geschrieben, dass du große Rücklagen hast, sondern nur von einer kleinen Rente. Und - sorry - bei Rentnern, noch dazu mit kleiner Rente schalten die Banken bei Kreditanfragen gerne auf Durchzug.
Das ist alles schon geregelt. Was hat das jetzt mit meiner Frage zu tun?
Weil es sonst keinen Grund gibt, dass du dich darum sorgst, dass das Sozialamt seine Hände auf das Haus legen soll.
Nur der Eigentümer kann ein Haus verkaufen.
Der Träger der Sozialhilfe wird eine Sicherungshypothek im Rahmen geleisteter und künftig zu erwartender Beträge als Sicherheit eintragen.
Wird das Haus dann später mal vererbt oder veräußert, muß der potentielle Neubesitzer zunächt einmal die Gelder an den Träger der Sozialhife bezahlen, bevor eine Löschung des Rechtes im Grundbuch erfolgt.
Auf diese Weise erfährt der Steuerzahler die Schonung seiner Leistungen.
Wenn man es genau nimmt, hast Du einen Berg Schulden geerbt. Wenn Du so eine kleine Rente hast, wie willst Du das abbezahlen?