Wie reagiere ich richtig Erbe/Inkasso?
Vor Kurzem ist mein Mann verstorben. Ich habe 4 Kinder und wir haben das Erbe angetreten. Jetzt meldet sich ein Inkasso Unternehmen und fordert eine hohe Summe. Wie reagiere ich richtig? Wie kann ich nachvollziehen, dass die Aufstellung der Forderung der Wahrheit entspricht. Wenn es auf einen Vergleich hinaus läuft, wie viel Prozent der Gesamtforderung sind ungefähr zu zahlen?
7 Antworten
Wenn eine Forderung gestellt wird, sollten auch die entsprechenden Rechnungen in Eurem Haushalt vorliegen. Außerdem müssten dann in den Unterlagen auch irgendwelche Mahnungen zu finden sein.
Dann kannst Du nur versuchen über die Kontoauszüge zu sehen ob gewisse Zahlungen geleistet wurden.
Oder erscheint Dir die Forderung insgesamt als dubios?
Ist die Forderung berechtigt, warum sollte sich dann irgendein Unternehmen auf einen Vergleich einlassen?
So ist es. Oft sind sie auch mit der eigentlichen Hauptforderung zufrieden, und lassen alle anderen Kosten weg.
Ist zwar natürlich Wirtschaftlich gesehen völlig bekloppt, erst recht wenn die Forderung absolut Korrekt sind, aber das kommt gar nicht mal so selten vor.
Erst einmal mein aufrichtiges Beileid.
Als reguläre Erbin haben sie nun auch gänzlich alle Schulden ihres Mannes übernommen die er zu Lebzeiten hatte.
Allerdings sollten Sie auf gar keinen Fall im Vorfeld auch nur irgendwas bezahlen. Ich würde erstmal darum bitten eine genaue Kostenaufstellung, den eigentlichen Grund für das Inkasso, Namen des Gläubigers usw. zuzusenden. Damit können Sie dann mit etwas Hilfe prüfen, ob und in wieweit die Förderung auch richtig ist.
Auch weitere Maßnahmen die seitens des Inkassobüros angestrebt oder bereits getroffen wurden, muß mitgeteilt werden.
Sollte alles zweifelsohne Korrekt sein, dann ist bzw. wäre die volle Summe fällig die gefordert wird. Es sei denn man würde sich eventuell aufgrund der Umstände, auf einen Vergleich einigen.
Dann ist nur die Summe fällig die aus dem Vergleich hervor geht.
So oder so sollten Sie jemanden aufsuchen der Ihnen dabei hilft, alles korrekt einzuordnen und gemeinsam zu prüfen.
Aus meiner Sicht würde ich so vorgehen.
Beim Vergleich würde ich immer erst versuchen mit dem Gläubiger direkt zu verhandeln (insb. bei einer möglichen Ratenzahlung) und das Inkasso rauszudrängen. Kann vertrauen aufgebaut werden gehts vieleicht ganz ohne Inkassobüro und das spart Geld. Das Inkasso muß ohnehin bei Vergleichen in den meisten Fällen das OK vom Gläubiger holen, dann kann man auch glecih mit dem Entscheider verhandeln. Selbst wenn die Situation vorher verfahren war, ein neuer Ansprechpartner macht oft sehr viel möglich.
Das kann durchaus ein Weg sein, muß es aber nicht. Es gibt leider auch Gläubiger die ihre Forderungen direkt an das Inkassounternehmen ganz abgetreten haben. Dann muß man wohl oder übel nur mit dem Inkassounternehmen verhandeln. Ist aber recht oft ganz erfolgreich.
Hier steht teilweise schon richtiges.
Textvorschlag, wie ich es schreiben würde: "Wertes Inkasso. Sie werden zunächst informiert, dass Herr XYZ verstorben ist. Zur grundsätzlichen Prüfung ihrer Forderung werden sie unverzüglich folgendes vorlegen: Vollmacht im Original. Vertragskopie. Rechnungskopie und Mahnungskopie. Nachweis des Verzugs. Forderungsaufstellung im Detail. Sämtliche Informationen gemäß §11a RDG. Ich werde die Forderung dann ggf. anwaltlich auf Richtigkeit und Verjährung/Verwirkung prüfen lassen und auch unter Gesichtspunkten einer Erbausschlagung oder Nachlassinsolvenz prüfen. Sie haben 14 Tage Zeit."
Danach abwarten, was kommt. Sobald du mehr Informationen hast, kannst du dich ja nochmal melden und dann kann man schauen, ob es Sinn ergibt, zu einem Anwalt zu gehen oder nicht.
Würde die geforderte Summe denn das eigentliche Erbe übersteigen?
Der einzige Weg ist, mit dem Inkassounternehmen Kontakt aufzunehmen, die Lage zu schildern und erstmal um angemessenen Aufschub bitten,
Danach verschafft man sich eine ubersicht über die liquiden Mittel und vorhandenes Kapital das man kurzfristig zu Geld machen kann. Wenn du alle Zahlen kennst, wirst du wissen welche Möglichkeiten für einen Vergleich bleiben. Dann musst du gegenrechnen, was der oder die Gläubiger im Falle einer Insolvenz erwarten könnten, nur wenn die vergleichssumme besser für die gläubiger ist als eine Insolvenz werden sie sich darauf einlassen. Und nur so kannst du gegenüber den Gläubigern argumentieren. Beim vergleichsgespräch musst du außerdem deine zahlen belegen und erläutern können. Falls du damit überfordert sein solltest, ist es ratsam einen Fachmann (schuldenberater, Rechtsanwalt oder Steuerberater) mit an den Verhandlungstisch zu bringen.
Da musst du beim Inkassounternehmen nachfragen, wofür das Geld war und dann entscheiden, ob dein Mann das ausgegeben hat. Es ist aber davon auszugehen, dass es eine Forderung gibt.
Höhe?? Es liegt an deinen finanziellen Mitteln, auf was ihr euch da einigt.
Sehr gut geschildert.... Ein Unternehmen wird sich dann auf einen Vergleich einlassen, wenn andere Wege bis hin zur Insolvenz schlechtere Erfolgsaussichten bieten. Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach