Sozialamt möchte wissen was mit dem Geld gemacht wurde - erlaubt?
Hallo,
meine Oma ist dieses Jahr in ein Pflegeheim gezogen, da ihre Rente dafür nicht ausreicht übernimmt das Sozialamt die überbleibenden Kosten.
Beim Antrag dafür bemängelt das Sozialamt nun Online Einkäufe und Überweisungen an ihre Enkel (keine hohen Beträge) aus dem letzten Jahr da ja die Kontoauszüge eingereicht werden mussten.
Ist das rechtens?
Durfte meine Oma mit ihrem Geld letztes Jahr etwa nicht mehr machen was sie wollte?
5 Antworten
naja, sie ist schon für ihre Unterbringungskosten selbst verantwortlich
und was ihr fehlt, tragen Verwandte ... oder der staat
wenn Oma nun ihr Geld für Enkel und deren hobbies ausgibt, möchte das Sozialamt das schon wissen, weil das Schenkungen wären, u d die können 10 Jahre zurück gefordert werden (mit 10% jährlicher Abschreibung )
Solange das ganze im Rahmen geblieben ist, wird es da mit dem Sozialamt auch keine Probleme geben, es wird dann aber geprüft ob die Person die Leistungen beziehen möchte sich mit z.B. Geldgeschenken usw.nicht vorsätzlich bedürftig gemacht hat.
Denn dann können solche Geschenke usw.innerhalb von 10 Jahren ab Antragstellung vom Sozialamt zurückgefordert werden.
Ämter dürfen nachhaken was damit gemacht wurde. Erlaubt sind Geldgeschenke zb für Geburtstage, Weihnachten etc.
Genau, darum geht es mir. Es war ja ihr Geld, sie hatte ja nur ihre Rente und keinerlei sonstige Einkünfte von Ämtern.
das waren quasi Schenkungen, u d bei jetzt auftretender Bedürftigkeit kann das sozuu in slant diese Schenkungen mit 10% Abschreibung pro Jahr rückwirkend bis zu 10 Jahre zurück fordern
Aber wenn die aufgebrachte sind? Zb die 25 Euro monatlich für den Enkel oder den Zuschuss zum Haushalt des finanziell knappen Kindes? Ein Haus zb wäre ja noch da, aber....
Um DAS genauer aufzuschlüsseln möchte das Sozialamt halt eine Aufstellung aller Ausgaben...das finanziell ‚knapiw‘ Kind ist nicht die Aufgabe der Oma, bzw. wird nicht unbefugt akzeptiert.,, muss das Kind sich wohl nen Job suchen!
Das finanziell knappe Kind wird ja auch nicht zur Zurückzahlung heran gezogen. Aber offen legen muss man die finanziellen Verhältnisse.
Sag einfach, dass sie dir das Geld für private Einkäufe für sie überwiesen hat.
Also du hast für das Geld Lebensmittel, Kleidung und Arzneimittel für sie gekauft.
Das Gegenteil kann dir niemand nachweisen.
Wenn du (angeblich) für Oma eingekauft hast, dann passt das.
Das Gegenteil kann dir niemand nachweisen
wenn sie eine Rechnung beibringen (wenn sie die überhaupt noch haben) und die ist für ein Computerspiel oder es ist eine Eintrittskarte für ein Heavy Metal Konzert, dann akzeptiert kein Sozialamt das als einen Kauf für eigenen Bedarf einer Heimseniorin.
Vielleicht spielt Oma gern PC-Spiele und geht auf Konzerte?
Großeltern sind heute moderner als in den 1980er Jahren.
Als die Transaktionen erfolgt sein war sie ja noch nicht im Heim.
Dann viel Spaß bei dem Versuch DAS dem Amt zu erklären
Stimmt, das weiß ich als 81-jähriger auch. Aber es gibt auch bei der Glaubwürdigkeit Grenzen. Klar, etwas kann so und so sein, aber ist es auch plausibel?
Da gibts gleich noch ne Anzeige wegen versuchten Betrug
naja,wenn Oma damals noch nicht im Heim war, spricht prinzipiell nichts dagegen, es kann halt nur zurück gefordert werden...
Aber nicht wenn man auf Nachfragen sagt es waren Lebensmittel 🤷♂️
Problem: Es sind zb Abbuchubgen von Steam oder der Deutschen Bahn via ihrem Paypal Konto drauf.
Dann hat Oma halt mit der Bahn Bekannte besucht.
Natürlich ist JEDER, der Sozialleistungen beziehen will verpflichtet seine Einkommens- und Vermögenswerte offen zu legen.
Das kann sogar dazu führen, dass Rechtsgeschäfte aus den letzten 10 Jahren rückabgewickelt werden.
Der Staat will natürlich nicht für Personen zahlen, die sich vorher selbst "arm gemacht" haben.
Aber was wäre, wenn die Oma zu der Zeit, wo sie noch nicht bedürftig war, den Enkeln Taschengeld gegeben hätte, ihre mittellose Tochter unterstützt usw.? Hätte sie das nicht gedurft?