Sozialamt möchte wissen was mit dem Geld gemacht wurde - erlaubt?

5 Antworten

naja, sie ist schon für ihre Unterbringungskosten selbst verantwortlich

und was ihr fehlt, tragen Verwandte ... oder der staat

wenn Oma nun ihr Geld für Enkel und deren hobbies ausgibt, möchte das Sozialamt das schon wissen, weil das Schenkungen wären, u d die können 10 Jahre zurück gefordert werden (mit 10% jährlicher Abschreibung )

Solange das ganze im Rahmen geblieben ist, wird es da mit dem Sozialamt auch keine Probleme geben, es wird dann aber geprüft ob die Person die Leistungen beziehen möchte sich mit z.B. Geldgeschenken usw.nicht vorsätzlich bedürftig gemacht hat.

Denn dann können solche Geschenke usw.innerhalb von 10 Jahren ab Antragstellung vom Sozialamt zurückgefordert werden.

Ämter dürfen nachhaken was damit gemacht wurde. Erlaubt sind Geldgeschenke zb für Geburtstage, Weihnachten etc.

Moorhuhn68  19.07.2020, 16:01

Aber was wäre, wenn die Oma zu der Zeit, wo sie noch nicht bedürftig war, den Enkeln Taschengeld gegeben hätte, ihre mittellose Tochter unterstützt usw.? Hätte sie das nicht gedurft?

Nici858 
Beitragsersteller
 19.07.2020, 16:05
@Moorhuhn68

Genau, darum geht es mir. Es war ja ihr Geld, sie hatte ja nur ihre Rente und keinerlei sonstige Einkünfte von Ämtern.

Vampire321  19.07.2020, 16:07
@Nici858

das waren quasi Schenkungen, u d bei jetzt auftretender Bedürftigkeit kann das sozuu in slant diese Schenkungen mit 10% Abschreibung pro Jahr rückwirkend bis zu 10 Jahre zurück fordern

Moorhuhn68  19.07.2020, 16:16
@Vampire321

Aber wenn die aufgebrachte sind? Zb die 25 Euro monatlich für den Enkel oder den Zuschuss zum Haushalt des finanziell knappen Kindes? Ein Haus zb wäre ja noch da, aber....

Vampire321  19.07.2020, 17:12
@Moorhuhn68

Um DAS genauer aufzuschlüsseln möchte das Sozialamt halt eine Aufstellung aller Ausgaben...das finanziell ‚knapiw‘ Kind ist nicht die Aufgabe der Oma, bzw. wird nicht unbefugt akzeptiert.,, muss das Kind sich wohl nen Job suchen!

DerHans  19.07.2020, 19:10
@Moorhuhn68

Das finanziell knappe Kind wird ja auch nicht zur Zurückzahlung heran gezogen. Aber offen legen muss man die finanziellen Verhältnisse.

Sag einfach, dass sie dir das Geld für private Einkäufe für sie überwiesen hat.

Also du hast für das Geld Lebensmittel, Kleidung und Arzneimittel für sie gekauft.

Das Gegenteil kann dir niemand nachweisen.

Wenn du (angeblich) für Oma eingekauft hast, dann passt das.

mychrissie  19.07.2020, 16:01

Das Gegenteil kann dir niemand nachweisen

wenn sie eine Rechnung beibringen (wenn sie die überhaupt noch haben) und die ist für ein Computerspiel oder es ist eine Eintrittskarte für ein Heavy Metal Konzert, dann akzeptiert kein Sozialamt das als einen Kauf für eigenen Bedarf einer Heimseniorin.

Kruemmel666  19.07.2020, 16:02
@mychrissie

Vielleicht spielt Oma gern PC-Spiele und geht auf Konzerte?

Großeltern sind heute moderner als in den 1980er Jahren.

Nici858 
Beitragsersteller
 19.07.2020, 16:02
@mychrissie

Als die Transaktionen erfolgt sein war sie ja noch nicht im Heim.

Vampire321  19.07.2020, 16:05
@Nici858

Dann viel Spaß bei dem Versuch DAS dem Amt zu erklären

mychrissie  19.07.2020, 16:46
@Kruemmel666

Stimmt, das weiß ich als 81-jähriger auch. Aber es gibt auch bei der Glaubwürdigkeit Grenzen. Klar, etwas kann so und so sein, aber ist es auch plausibel?

nanfxD  19.07.2020, 16:47
@Vampire321

Da gibts gleich noch ne Anzeige wegen versuchten Betrug

Vampire321  19.07.2020, 16:59
@nanfxD

naja,wenn Oma damals noch nicht im Heim war, spricht prinzipiell nichts dagegen, es kann halt nur zurück gefordert werden...

nanfxD  19.07.2020, 17:39
@Vampire321

Aber nicht wenn man auf Nachfragen sagt es waren Lebensmittel 🤷‍♂️

Vampire321  19.07.2020, 17:54
@nanfxD

Wenn es im nachvollziehbaren Rahmen bleibt...

Quittungen helfen!

Nici858 
Beitragsersteller
 19.07.2020, 15:59

Problem: Es sind zb Abbuchubgen von Steam oder der Deutschen Bahn via ihrem Paypal Konto drauf.

Kruemmel666  19.07.2020, 15:59
@Nici858

Dann hat Oma halt mit der Bahn Bekannte besucht.

Natürlich ist JEDER, der Sozialleistungen beziehen will verpflichtet seine Einkommens- und Vermögenswerte offen zu legen.

Das kann sogar dazu führen, dass Rechtsgeschäfte aus den letzten 10 Jahren rückabgewickelt werden.

Der Staat will natürlich nicht für Personen zahlen, die sich vorher selbst "arm gemacht" haben.