Wird man benachrichtigt, wenn der leibliche Vater stirbt und wer trägt die Kosten für die Beerdigung?

8 Antworten

Also: ich habe al bei einem Beerdigungsinstitut gearbeitet und Recht viel aufgeschnappt. Als erstes wird - sobald du dich im Krankenhaus nicht als leibliche Tochter meldest - die Beerdigung der Stadt zu Last fallen. Diese "bestellen" dann einen Ermittler, der die nächsten/ den nächsten Verwandten aufsucht und zur Kasse bittet, das wärst dann du. Da du kein Geld hast, um eine Beerdigung zu zahlen, kannst du beim Sozialamt eine Sozialbestattung beantragen, sodass diese die Kosten übernehmen. Doch das hat einen Haken: die Ämter wollen schließlich so wenig wie möglich bezahlen und gestatten daher nur die billigste Ausführung vom Sarg (Erdbestattung) oder Urne (Feuerbestattung). Du musst dir dann von verschiedenen Bestattern Kostenvoranschläge zu holen. Der günstigste wird dann erstattet. Wenn du dann einen bestimmten Sarg bzw Urne haben möchtest, dann musst du die selbst zahlen. Ebenso geht es mit der Grabstätte zu. Du bekommst vom Amt nur "Grüne Wiese" erstattet. Also kein Einzelgrab mit Grabstein etc. Keine persönliche Anlaufstelle. Hier bei uns (Brandenburg) kostet eine Grabstelle mit Bestattung ungefähr 5.000 Euro für 20 Jahre, eine Urnenstelle etwa 3.000 Euro. Manche Bestatter gestatten eine Ratenzahlung, ebenso wie die Städte die für gewöhnlich die Friedhöfe verwalten. Zum Krankenhaus. Ja und nein. Du musst nur Teile der Kosten tragen, wie die Kühlkammer, eine Sektion , manchmal eine Aufbahrung. Zum Erben: du hast Recht, du stehst als nächste in der Rangfolge. Allerdings kannst du das Erbe ausschlagen, dann wird jmd anders ermittelt, wie Eltern, Neffen, Tanten etc... Aber: der Nachlass muss am Ende von jmd übernommen werden, so bin ich der Meinung. Ich wünsche dir aber ganz viel Kraft und erhoffe dir alles Gute für die Zukunft!

LittleSecy 
Beitragsersteller
 10.07.2015, 12:05

Ok danke schon mal.

Die Beerdigung kann schon billig sein ist mir egal. Dann werd ich das übers Sozialamt regeln müssen. Danke schonmal

wenn keiner zu finden ist in der umgebung des kv, dann kümmert sich das nachlassgericht darum die erben ausfindig zu machen. solltest du allerdings bereits wissen, dass dein vater tot ist, solltest du von dir aus die behörden informieren und das erbe ausschlagen so wie du amtlich weißt das er tot ist.

die beerdigung ist eien andere geschichte. die ist nicht an die erben gebunden, sondern an die untehaltspflichtigen familienmitglieder. da du für deinen vater in bestimmten konstellationen unterhaltspflichtig sein könntest, wirst du auch für die kosten der beerdigung rangezogen. bei geringem einkommen kannst du allerdings einen antrag beim sozialamt stellen auf übernahme der beerdigungskosten. dann wird er eingeäschert und irgendwo verschart.

Du bekommst eine Nachricht vom Nachlassgericht. Also abwarten, was da drin steht. Vielleicht erbst Du Millionen

das nachlassgericht wird ermittler beauftragen, um nachkommen/erben ausfindig zu machen, ist relativ einfach. das erbe kannst du zwar ausschlagen, trotzdem bist du als leibliches kind für die beerdigungskosten haftbar, ob du erwerbstätig bist oder nicht, spielt keine rolle.

aber dass du einerseits das erbe ausschlägst, dich um die bestattungskosten drücken willst, aber auf eine waisenrente schielst, finde ich schon recht dreist.

Zunächstmal sind die Kosten der Beerdigung aus den Nachlass zu begleichen. Danach kommen etwaige Unterhaltspflichtige an die Reihe

* Ehegatte

* Kinder, Enkel, Urenkel ..

* Eltern, Großeltern

Zu beachten ist hierbei, das für die Unterhaltspflicht die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners Voraussetzung ist. Liegt Ihr bereinigtes Nettoeinkommen unter 1500€/Monat sind sie diesbezüglich nicht leistungsfähig und müssen nicht zahlen. Außerdem kommt ein Verwirken des Unterhaltsanspruchs in Betracht, insbesondere wenn der Vater seine Unterhaltspflicht verletzt hat.

In diesen Fall findet eine Sozialbestattung statt.

Und als letztes wie sieht es mit halb weisen Rente aus ?

Muß bei der Rentenkasse beantragt werden. Diese wird aber nur während der Ausbildung / des Studiums  gezahlt.