Mama will uns Geld schenken , können die Ämter das zurückverlangen?
Mama ist Demenz und lebt im Altersheim. Sie hat Pflegestufe 1. Mit Ihrer Rente kann Sie noch das Altenheim finanzieren. Jetzt wollte Sie uns zu Weihnachten jedem Kind 2.000 Euro schenken. Wir sind 5 Kinder. Auf Ihrem Sparbuch hat Sie 20.000 Euro. Die restlichen 10.000 sollen für Beerdigung und sonstiges bleiben. Jetzt kommt mein" schlauer Bruder" daher und meint ,das dürfen wir nicht annehmen. Weil, wenn Mama noch Demenzer wird und die Rente nicht mehr reicht und die Pflegestufe auch nicht langt, müssen wir nicht nur mit unserem Einkommen aufkommen. Sondern, man würde gucken ob Sie Vermögen hat, und das in Anspruch nehmen und wenn das Amt (welches auch immer mein Bruder da meint) dann sieht, Mama hat schon was von Ihrem Sparbuch abgehoben und an uns verteilt ,müssen wir es wieder zurückzahlen. Und das könnten die Ämter 10 Jahre zurückverfolgen.Nun meine Frage an Euch: Hat er recht, oder hat er zu viele Krimis gesehen??? Wäre toll wenn Ihr ein paar Tipps für mich habt!!!
6 Antworten
Das Geld kannst du haben, musst es nur anlegen wo das Amt keinen Zugriff drauf hat. Kann aber böse enden wenn du z.B. ein Sparbuch anlegst und sie dahinter kommen.
aaaaaach ... solche Leute gibt es auch. Ich würde auch 20.000 Euro nicht im Sparstrumpf zu Hause aufbewaren wollen.
Wo ist da ein Problem? Stellt ihr über den Geldempfang alle eine Quittung aus?
Da hat er Recht. Schenkungen können gem. BGB 10 Jahre lang zurückgefordert werden. Dein Bruder mein sicherlich das Sozialamt, dass die Hilfe zur Pflege zahlen würde, wenn deine Mutter die Heimkosten nicht selber finanzieren kann. Sollte das Sozialamt bemerken, dass deine Mutter Geld verschenkt und dies nicht angegeben hat, könnte es Probleme geben.
Aber erst wenn Mama die Hilfe vom Sozialamt in Anspruch nimmmt. Jetzt zahlt Sie ja noch alles aus eigener Tasche!!!
Trotzdem können Schenkungen 10 Jahre lang zurückgefordert werden. Und das wird das Sozialamt auch wohl tun, wenn es dahinter kommt.
Bleibt schon jetzt die Frage, ob man einer dementen Mutter 50% ihres Sparguthabens durch Annahme dieses "Geschenks" entziehen sollte.
Hat sie überhaupt noch den Überblick über die Folgen ihres Handelns ? Ihr solltet ihn auf jeden Fall haben !!
Ja,meines erachtens können sie es zurückverlangen.Nur wenn deine Mama ihre Rente nicht mehr für die Pflege reicht.Erst ist der dran,der am meisten verdient
es ist ein geschenk, ohne dass sie davon aussgehen muss, dass sie das geld mal braucht! und ihr gebt das geld dann ja auch schnell aus(!) (evt unters kopfkissen?) ... wo nichts ist, kann man auch nichts zurückfordern.. hm..
Solche Tipps führen zum Sozialschmarotzertum!
So dumm wird doch hoffentlich keiner sein :-)