getrennt lebender Ehemann im Pflegeheim: Auswirkung auf die Unterhaltszahlungen
Hallo Ratgeber-Community,
folgende Situation: ein getrennt lebendes Ehepaar im Ruhestand. Er war der Verdiener, sie hat kaum eigene Rente (nur ca. 70 Euro), er dagegen bekommt über 2600 Euro raus. Krankenversichert sind beide noch zusammen. Ein Vertrag ("Vereinbarung zum Getrenntlebendhaushalt") regelte bislang die Verteilung des Geldes. Sie bekam bislang ca. 1070 Euro Unterhalt von ihm.
Nun ist er schwer erkrankt, Pflegestufe II und ist im Pflegeheim.
Laut Sozialamt werden nun aus seinen Einkünften zuerst seine Bedürfnisse gedeckt, sprich: sein Geld geht fast zu 100% an das Pflegeheim (zusätzlich kommen ja 1.279 € von der Pflegeversicherung), dann erst kommt der Unterhalt. Die Ehefrau hat das Nachsehen und soll nun mit der Grundsicherung vom Sozialamt (ca. 750 Euro inkl. ihrer eigenen Rente) auskommen.
Kann das sein?
Gibt es Möglichkeiten, dagegen anzugehen?
Vielen Dank für Infos+Aufklärung
6 Antworten
Das ist rechtens. Es ist seine Rente, die er für sich erwirtschaftet hat. Leider wurde von beiden versäumt für die Ehefrau, die offensichtlich nie berufstätig war eine Absicherung bzw. Versicherung für den Rente abzuschließen. Aus diesem Grund halte ich die Berufstätigkeit von Ehefrauen auch so wichtig. Und wenn die Ehefrau schon zu Hause ist, wegen der Kinder z.B., dann muss trotzdem eine Altersicherung für die Ehefrau abgeschlossen werden, sonst schaut sie später in die Röhre. Hat die Frau eigentlich Kinder ? Dann wäre die Kinder nämlich auch noch in der VErpflichtung.
Erstmal ist sein Bedarf zu decken, und zwar zu recht! Die Frau wird in die röhre schauen.
zuerst muss er natürlich mit seinem einkommen seinen bedarf decken. durch die pflegebedürftigkeit hat er einen erhöhten bedarf. erst nach deckung seiner lebenshaltungskosten bekommen andere unterhaltsgläubiger geld. da guckt die exfrau zurecht in die röhre...
Ich fürchte, das ist tatsächlich so ... darum ist es ja auch so wichtig, dass jeder Mensch selbst fürs Alter abgesichert ist.
das ist so, erst werden die Kosten für das heim bezahlt , dann kann der rest bedient werden.