Erbe verbraucht für Schulden Tilgung,Harz4
HILFE HILFE HILFE!!! Ich wohne in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter, vor einem Jahr hat sie von ihrer verstorbenen Mutti 15.000euro geerbt. Sie bekommt Harz4. Sie ist davon ausgegangen das sie durch den Freibetrag das Erbe behalten kann, da sie 50jahre istDeshalb hat sie das erbe nicht beim Arbeitsamt gemeldet. Wir haben davon Schulden bezahlt, unter anderem Beerdigung,Altersheim,Wohnungsmiete....5000euro hat sie von meinem Konto genommen, die ich auch wieder haben wollte und 5 euro hat meine Mutter noch einer Freundin von ihr geschuldet,wo es auch ein vertrag gibt. Nun hat uns die Arge angeschrieben das wir ja geerbt haben und das zum nächsten MNonat die bezüge eingestellt werden und wie den Erbschein vorlegen sollen...Wir haben doch aber nix mehr, was können wir jetzt tun? Bitte um schnelle konkrete Antworten..Vielen Dank
6 Antworten
Erbe während des Alg2-Bezugs ist Einkommen, die Freigrenzen für Vermögen gelten nicht. Man kann aber die notwendigen Kosten vom Erbe abziehen, dazu gehören auch die Bestattungskosten, Kosten für die Wohnungsauflösung etc. Schulden darf man davon nicht bezahlen, außer das Erbe war zweckgebunden - wenn Omi im Testament bestimmt hat, dass Mutti mit dem Erbe die Schulden bezahlen soll, geht das. Das verbiebene Erbe wird auf 6 Monate aufgeteilt und verringert in der Zeit den Hilfebedarf.
In Eurem Fall ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Ihr müsst nun zum Amt gehen und alle Unterlagen vorlegen. Achtet darauf, dass Ihr Kosten, die Euch entstanden sind, in möglichst großem Umfang belegt. Formal gesehen muss das Alg2 rückwirkend neu berechnet werden, wodurch eine Rückforderung entsteht. Da die 6 Monate, auf die das Erbe verteilt wurde, bereits um sind, solltet Ihr jetzt wieder Alg2 erhalten. Die Rückforderung darf mit maximal 30% des Regelsatzes darauf aufgerechnet werden.
Ihr solltet das schnell machen, da das Jobcenter das Recht hat, die Zahlungen einzustellen, bis Ihr die Unterlagen vollständig vorgelegt habt.
Man muss unterscheiden zwischen Einkommen und Vermögen. Wenn man ALG II ("Hartz IV") beantragt, ist alles Geld, was man schon hat, Vermögen. Und alles Geld, was man danach dazu kriegt, zählt als Einkommen. Was auch sonst?
Für Einkommen gibt es einen pauschalen Freibetrag von 30 Euro. (Für Gehälter mehr, nicht aber für ein Erbe.) Nur für Vermögen gibt es einen Freibetrag von 150,- pro Lebensjahr.
Vermögen ist ein Erbe aber nur, wenn der Erblasser (der Verstorbene) schon tot war, als man damals ALG II beantragt hatte. Starb er erst danach, dann ist das Erbe Einkommen.
Einkommen wird so bewertet, dass man gar kein ALG II mehr bekommt, sobald das Einkommen höher ist als das ALG II, das einem in einem Monat zusteht. Das ist bei 15.000,- immer der Fall!
Wenn man diese 15.000,- nun nicht angibt beim Jobcenter, dann kann das als Betrug verstanden werden - mit schlimmen Konsequenzen (spätestens beim zweiten Mal!). Das kann noch kommen, muss aber nicht.
Wenn man diese 15.000,- nun ausgegeben hat (für Schulden oder für eine Weltreise, egal), dann muss man das dem Jobcenter melden, dann kriegt man wieder ALG II. Wenn die einem glauben.
Wenn nicht, dann muss man halt Belege vorlegen. Einfach ist es aber nicht immer. Nicht jedem wird geglaubt, wenn er eine Quittung vorlegt von Tante Anni: "10.000,- Euro von Nichte Trudi dankend erhalten für ausstehendes Darlehen." Denn Tanten unterschreiben gerne mal so was ...
Und Erben verscheiben gerne mal ein Erbe wohin, wenn sie davon Vorteile haben.
Wenn das dann aber geklärt ist, gibt es wieder ALG II - für Dummheit wird man selten bestraft, zumindest nicht im Sozialrecht.
Aber ein klein wenig für Absicht und Vorsatz: Dann gibt es drei Monate lang ein wenig weniger ALG II - ca. 100,- pro Person. Siehe §§ 31 ff SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
Und den Rest des ALG II - auch über diese drei Monate Sanktion hinaus - muss man häufig später zurückzahlen, wenn man wieder Einkommen hat: Z. B. beim nächsten Erbfall. Siehe § 34 SGB II
Gruß aus Berlin, Gerd
Alle Unterlagen (Bestattungskosten usw) zusammenstellen. Damit zum Amt gehen und mit denen besprechen. Ihr könnt aber nur auf Kulanz hoffen. Ein Erbe hat nichts mit Freibetrag zutun. Ist leider so. Erbe wird als Einkommen angerechnet, muss deshalb auch gemeldet werden. Legt Bescheinigungen über die Zahlungen vor, die werden dann sicher berücksichtigt.
wäre möglich. Gut wäre es, wenn ihr belegen könntet, wofür das Geld verwendet wurde. Evtl wäre eine Bestätigung von den Bekannten der Mutter hilfreich. Ein Anwalt wäre ratsam, solche Sachen sind leider sehr schwer einzuschätzen, da muss genau geprüft werden. Ich wünsche viel Erfolg
belegen können wir es, stellt sich nur die Frage ob es rechtens ist. Da ich mich nach erhalt des Briefes vom Arbeitsamt informiert habe, und da stand das das erbe nicht zur Tilgung von schulden zur verfügung steht und das auch kein Freibetrag besteht. Hätten wir uns mal vorher informiert, aber wir sie davon ausgegagngen...das Geld ist nun weg, kann uns die Arge unter der Brücke schlafen lassen?
Unter der Brücke wird man euch schon nicht schlafen lassen, denn trotz allem, was in eurem Fall schief gelaufen sein mag: Das Jobcenter muss Wohnungslosigkeit vermeiden.
Ihr könnt euch z.B. Unterstützung bei einer Sozialberatungsstelle von Diakonie, Caritas, AWO usw. suchen. Je nach deren Personalsituation ist es evtl. möglich, dass euch ein Mitarbeiter zu Terminen beim Jobcenter begleiten kann, ggf. auch als Beistand nach dem SGB X (d.h. man könnte diesen Mitarbeiter nicht einfach wegschicken).
guter Vorschlag von "winterschmacht" (Leute, wie kommt ihr zu solchen Namen ?)
Sie ist davon ausgegangen das sie durch den Freibetrag das Erbe behalten kann, da sie 50jahre ist
Ich will euch ja nicht zu nahe treten, aber mit 50 sollte man wissen, dass man solche Sachen vorher mit den Ämtern klärt und nicht irgendwas "annimmt", das Geld "verjubelt" und dann jault.
Auf zum Amt mit allen Unterlagen und den Büßergang antreten. Was anderes wird wohl nicht übrig bleiben.
es hieß doch immer,alter mal 150€...der meinung war sie zumindest bis der Brief vom Amt kommt. Wir haben von dem Erbe nix mehr, müssen wir jetzt unter der Brück schlafen wenn meiner Mum die Leistung gesperrt werden...
Ja, schon - aber das wären 7.500,-
Ich bin nicht der Experte auf dem Gebiet und wollte damit sagen, dass man so was mit Ämtern immer vorher klärt, damit keine Bösen Überraschungen folgen.
Unter der Brücke schlafen werdet ihr sicher nicht müssen, aber der Sachverhalt muss eben geklärt werden.
du musst auch erbe angeben und die sagen dann ob freibetrag oder nicht
einfach verschweigen ist einfach dumm
da musst du wohl rede und antwort stehen und das ganze erklären und auf das beste hoffen
was sollen sie den denken klar wollen sie erstmal geld einsparen
werden auch die schulden von mir berücksichtigt,5000euro waren auf meinem Sparbuch,wurden aber etappenweise vom Konto geholt...und die schulden 5oooeuro von den freunden meiner mutter?Sollen wir uns einen anwalt nehemn