Sterbegeldversicherung bei ausgeschlagenem Erbe?

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Wenn bei der Sterbegeldversicherung eine Begünstigungserklärung abgegeben wurde, fällt sie nicht unter das Erbe.

Ist hingegen keine Begünstigungserklärung vorhanden, stellt das auch kein Problem dar: Die kleinen Sterbekassen, die auf die Begünstigungserklärung verzichten, zahlen die Sterbegeldversicherung an denjenigen aus, der im Todesfall den Versicherungsschein und die Sterbeurkunde einreicht. Ein Erbschein wird dafür nicht benötigt. In der Regel wird das Geld nach 7 bis 10 Tagen ausgezahlt sein - zeitnah, um die wichtigsten Kosten im Zusammenhang mit der Bestattung zu bezahlen.

Bei welcher Gesellschaft besteht denn die Sterbegeldversicherung? Dann kann ich Dir etwas konkreter helfen.

Nein,sie fällt nicht unter das Erbe. Du händigst vor der Beisetzung dem Bestatter die Police aus und dieser kümmert sich um alles weitere.Vielleicht wird er dir noch eine Abtretungserklärung vorlegen, damitdas Geld gleich an ihn gehen kann. Die Sterbegeldversicherung dient ja dazu, die Kosten für die Beisetzung abzudecken. Oder wenigstens einen Teil davon, je nachdem wie hoch diese ist.

Warum soll das Erbe denn ausgeschlagen werden? Sind Schulden vorhanden? Denn ihr müßt euch klar darüber sein, dass ihr bei einer Ausschlagung auf nichts mehr ein Anrecht habt, nicht einmal auf das kleinste Stück als Erinnerung. Dann ist tatsächlich alles weg.

Wenn es keinen Bezugsberechtigten gibt, tritt der Erbfall ein. LG Funnyhanni