Sterbegeldversicherung bei ausgeschlagenem Erbe?

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Wenn bei der Sterbegeldversicherung eine Begünstigungserklärung abgegeben wurde, fällt sie nicht unter das Erbe.

Ist hingegen keine Begünstigungserklärung vorhanden, stellt das auch kein Problem dar: Die kleinen Sterbekassen, die auf die Begünstigungserklärung verzichten, zahlen die Sterbegeldversicherung an denjenigen aus, der im Todesfall den Versicherungsschein und die Sterbeurkunde einreicht. Ein Erbschein wird dafür nicht benötigt. In der Regel wird das Geld nach 7 bis 10 Tagen ausgezahlt sein - zeitnah, um die wichtigsten Kosten im Zusammenhang mit der Bestattung zu bezahlen.

Bei welcher Gesellschaft besteht denn die Sterbegeldversicherung? Dann kann ich Dir etwas konkreter helfen.

Thoschue 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 15:48

Hi, es ist die ERGO-Versicherung! Es ist wie gesagt keine Begünstigter eingetragen. Wir haben mal eine Kopie der Police hingeschickt, aber bis heute noch nichts gehört. Sollen wir da mal anrufen, oder noch abwarten?

jona968  21.06.2012, 07:37
@Thoschue

Ihr solltet der ERGO mal auf die Füße treten. Sinnvoller wäre es gewesen, wenn Ihr den Original-Versicherungsschein dorthin geschickt hättet - zusammen mit einer Kopie der Sterbeurkunde. In der Regel erfolgt die Auszahlung - wie beschrieben - in weniger als zwei Wochen.

Unabhängig davon, ob das Erbe ausgeschlgen wird - die Sterbegeldversicherung kann trrotzdem zur Auszahlung kommen.

Nein,sie fällt nicht unter das Erbe. Du händigst vor der Beisetzung dem Bestatter die Police aus und dieser kümmert sich um alles weitere.Vielleicht wird er dir noch eine Abtretungserklärung vorlegen, damitdas Geld gleich an ihn gehen kann. Die Sterbegeldversicherung dient ja dazu, die Kosten für die Beisetzung abzudecken. Oder wenigstens einen Teil davon, je nachdem wie hoch diese ist.

Warum soll das Erbe denn ausgeschlagen werden? Sind Schulden vorhanden? Denn ihr müßt euch klar darüber sein, dass ihr bei einer Ausschlagung auf nichts mehr ein Anrecht habt, nicht einmal auf das kleinste Stück als Erinnerung. Dann ist tatsächlich alles weg.

Wenn es keinen Bezugsberechtigten gibt, tritt der Erbfall ein. LG Funnyhanni