Schlägerei außerhalb der Arbeitszeit, Kündigungsgrund?
Hallo und zwar,
kann jemand fristlos gekündigt werden, wenn sich 2 Arbeitskollegen außerhalb der Arbeitszeit schlagen?
Habe öfters Zoff nebenbei zwischen Kollegen mitbekommen und immer wieder gehört, dass einer immer meinte, es außerhalb der Arbeitszeit zu klären, weil er da sicher wäre, gegenüber der Kündigung.
Ist drohen alleine nicht schon eine Straftat? Und ist man wirklich sicher außerhalb der Arbeitszeit?
Es sind halt nur leere Drohungen aber es würde mich echt interessieren ob wirklich nichts passieren würde.
8 Antworten
Eine Fristlose Kündigung ist sehr schwer durchzusetzen. Geht der AN vor Gericht, wird die fristlose K. uU sogar bei Diebstahl nichtig. Schon erlebt!!!
Was außerhalb der Geschäftsräume und des Betriebsgrundstückes ab geht, geht den AG nichts an. Eine fristlose Kündigung käme dann noch nicht mal in Frage, wenn Einer den Anderen in´s Krankenhaus prügelt, der da 1 Woche liegt und dem Chef fehlt.
Eine normale Kündigung ist allerdings drin. Wenn ein AN ständig mit anderen Kollegen "aneckt" und "Stunk" macht, wird der über kurz oder lang fliegen!
Streit unter Kollegen egal ob während oder außerhalb der Arbeitszeit gefährdet den Betriebsfrieden.
Ob eine Kündigung gerechtfertigt ist hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Ich kenne einen Fall, da war die Schlägerei zwar auf einer öffentlichen Straße, aber direkt vor dem Betriebshof das Arbeitgeber. Der Arbeitgeber konnte da fristlos den Schläger kündigen. Dies war sicherlich eine Einzelfallentscheidung des Gerichts, weist aber denn noch darauf hin, dass im Extremfall durchaus die fristlose Kündigung drohen kann.
Fallen während der Arbeitszeit Sätze wie wir prügeln uns draußen, muss der Arbeitgeber und eventuell das Gericht überprüfen wie ernsthaft diese Sätze gemeint waren. Sollten die Sätze ernst gemeint sein, sehe ich jetzt nicht unbedingt eine Rechtfertigung für eine fristlose Kündigung, für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung schon. Auch im Betrieb sollte man also überlegen was man sagt.
Wenn der Arbeitgeber ein weiteres zusammenarbeiten der Streithähne nicht mehr verantworten kann muss wohl (mindestens) einer gehen.
Wenn dem Arbeitgeber das bekannt wird kann er sich von diesen beiden Streithähnen auch vorsorglich trennen. Er muss nicht abwarten, bis sie sich in der Firma prügeln.
Für eine fristlose Kündigung ist aber kein Anlass gegeben.