Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand, kann man sich durch Nachzahlung retten?
Habe eine Freundin, deren Vermieter die fristlose Kündigung wegen Mietrückstandes eingereicht hat. Wir überlegen nun, ob man nicht durch rasche Nachzahlung diesen Kündigungsgrund „aushebeln“ kann?
9 Antworten
Ja, das ist möglich. Allerdings muss sie nun innerhalb von 2 Monaten die noch ausstehende Miete nachzahlen. Wenn sie dies unternimmt, so macht sie die Kündigung quasi „eigenhändig“ ungeschehen, da dann der Kündigungsgrund für den Vermieter fehlt. Fraglich ist dann allerdings, wie das weitere Verhältnis zum Vermieter auf nicht juristischer Ebene ausschaut.
Da die Kündigung zu Recht ausgesprochen und zugestellt ist, ist sie wirksam.
Der Vermieter kann seine Kündigung zurückziehen wenn man zahlt, muss er aber nicht.
nachdem was hier steht muß er sie zurück ziehen... http://www.mieterbund.de/913.html
Quatsch!!!!
Sofort mit dem Vermieter reden und ihn bieten die Kündigung zurück zu nehmen und bares zeigen. Vielleicht hilfts.
Man kann es versuchen. Morgen zur Wohngesellschaft gehen und den Einzahlbeleg vorlegen, damit die auch sehen, dass der Betrag überwiesen wurde.
Die Chance das sie die Kündigung zurücknehmen ist wahrscheinlich..wenn das nicht ein Dauerzustand ist, wo sie öfter mal die Miete nach hinten verschob.
das kommt darauf an wie viel Monatsmieten sie im Rückstand ist...
geh pfui hier...
Hehe....genau mach das mal
in ca. 1 Stunde...
Na siehste..ich auch..können uns ja treffen ;-)
wasssssssssssss.....
Du wieder^^