Azubi verliert den Arbeitsschlüssel vom Ausbilder. Droht dies eine fristlose Kündigung?
Stimmt das, wenn ein Azubi nach der Probezeit versehentlich den Schlüssel vom Ausbilder verliert, dies einen Kündigungsgrund ist? Auch wenn es zum ersten Mal passiert ist und ihn schnellstmöglich Bescheid gegeben und schriftlich entschuldigt hat, kann der Ausbilder trotzdem eine Kündigung rechtfertigt werden?
4 Antworten
Nach der Pronezeit droht ihm wegen so etwas höchstens eine Abmahnung. Nur hoffentlich hat er eine Privathaftpflichtversicherung, die auch den Schlüsselverlust deckt, da im Extremfall zig tausende Euros Schadensersatzforderung auf ihn zukommen könnten.
Nein natürlich nicht. Wer erzählt sowas?
Sowas kann schonmal vorkommen
habt Ihr einen Betriebsrat?
Da bin ich mir nicht so sicher. Hat das mit der Größe des Betriebes zu tun oder Abteilungen im Betrieb?
Während der Probezeit im Ausbildungsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). Da braucht Dein AG also keinen Grund anzugeben.
Ob Dein AG kündigt oder nicht, wird Dir hier niemand mit Sicherheit sagen können
Stimmt, dieses "nach" habe ich übersehen.
Neue Antwort:
Nach der Probezeit muss schon einiges passieren, dass ein Azubi gekündigt werden kann. Es muss auch festgestellt werden, dass dem AG eine weiter Zusammenarbeit nicht zumutbar ist.
Das verlieren des Schlüssels wird für eine Kündigung nicht genügen, der AG kann hier abmahnen.
Nach der Probezeit.
Erstmal unnötig Panik verursachen