Wegen Arbeitsunfall fristlos gekündigt?

14 Antworten

Eine mündliche fristlose Kündigung ist unwirksam, auch in der Probezeit. Der Kollege ist also erst einmal noch ein Kollege.

Wenn der Fall so ist, wie Du es beschreibst, dann bekommt der Chef nicht nur arbeitsrechtliche Probleme, sondern auch ganz erhebliche Schwierigkeiten mit der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft.

Ich nehme mal an, dass Dein Chef vermutet, Dein Kollege könne sich nicht wehren. Alleine geht das auch schwer. Dein Kollege braucht einen Rechtsanwalt und sollte zudem die Krankenversicherung über den Fall informieren.

Für die Zukunft: Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft ist in solchen Fällen hilfreich. Bis es zu einem Konflikt kommt, braucht der Arbeitgeber das ja nicht zu wissen.

anwalt für Arbeitsrecht, aber schleunigst.

dazu die BG mit ins boot holen.

Sich an die Berufsgenossenschaft wenden oder einen Anwalt mit Spezialfach Arbeitsrecht suchen und beauftragen.

Der Chef hielt ihn an den Unfall als privat anzugeben und nicht über die Berufsgenossenschaft zu gehen.

Aber es war ein Arbeitsunfall.

Er wurde mündlich fristlos gekündigt

Dann gibt es keine Kündigung. Man kann ein Arbeitsverhältnis nur schriftlich kündigen. Wenn er genesen ist soll er weiterhin in den Betrieb gehen und nachweislich seine Arbeitskraft anbieten.

Ebenso rückt der Chef weder einen unterschriebenen Arbeitsvertrag, noch eine schriftliche Kündigung raus.

Dann soll er sich schnellstens rechtlichen Beistand suchen.

Sofort anwaltlichen Rat bei einem Fachanwalt !!! für Arbeitsrecht suchen.

Ebenso ( hoffentlich schon erfolgt ) arbeitslos melden.

Alle Informationen ( m.M.n. über einen Anwalt ) an die KK.

Ansonsten - wie lange bestand das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt "der Kündigung" schon.

MaximG5 
Beitragsersteller
 04.06.2017, 11:08

Das Arbeitsverhältnis bestand erst 4 oder 5 Wochen, aber auch für eine Kündigung in der Probezeit sieht der Arbeitsvertrag 2 Wochen Frist vor. Eine rechtskräftige Kündigung liegt bisher auch nicht vor, und kommt wohl auch nicht. 

wilees  04.06.2017, 11:12
@MaximG5

Mir ging es darum ob die Pflicht zur Lohn fortzahlung besteht. Und da auch zusätzlich keine rechtskräftige Kündigung besteht muss der Arbeitgeber weiterhin bezahlen.

Also bitte Informationen an alle "Beteiligten" - Zuständige BG, KK, Weiterhin Krankmeldungen an den AG, trotzdem sicherheitshalber beim AA melden -und letztendlich alle Briefe vom einem Fachanwalt für Arbeitsrecht verfassen lassen.